die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Waldshut-Tiengen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.06.2000
- 1 O 60/00 -
Streupflicht: Vermieter ist bei nicht ausreichend geräumten und gestreuten Zugangswegen schadensersatzpflichtig
Bei Überwälzung von Streupflicht auf Mieter hat Vermieter Überwachungspflicht
Einen Vermieter, der die ihm obliegende Räum- und Streupflicht auf seine Mieter überwälzt, trifft dann jedoch weiterhin eine Überwachungspflicht. Das heißt, dass er daruf achten muss, dass die Mieter der Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachkommen. Kommt es aufgrund nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege zu einem Unfall, haftet der Vermieter für den entstandenen Schaden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht Waldshut-Tiengen hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall stürzte die spätere Klägerin an einem Wintertag vor dem Haus, in dem ihre Mietwohnung liegt, auf einer schnee- oder eisglatten Stelle und brach sich das Handgelenk. Die Frau war der Auffassung, dass ihre Vermieterin der geschuldeten Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Ihrer Auffassung nach sei der Zugang zum Haus zum Unfallzeitpunkt nicht gefahrlos begehbar gewesen. Im Eingangsbereich habe sich aufgrund einer Senke im Boden Wasser angesammelt, das durch die herrschenden Minustemperaturen gefroren und von leichtem Schnee überdeckt gewesen sei. Die vorhandene Eisglätte sei somit für die Frau... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 09.07.2009
- 1 S 19/09 -
Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Fristsachen müssen vor üblicher Leerung des Briefkastens eingeworfen werden
Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Ein Vermieter kann somit auf seiner Nachzahlungsforderung sitzenbleiben. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall warf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2007 am Nachmittag (17.00 Uhr) von Silvester 2008 in den Briefkasten des Mieters. Er verlangte eine Nachzahlung von 650,- Euro. Die Mieterin hatte ihren Briefkasten am Silvestertag bereits um 15.00 Uhr geleert und fand die Abrechnung erst am 2. Januar 2009. Sie klagte auf Feststellung, dass dem Vermieter kein... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.04.2008
- 1 S 27/07 -
Privater Vermieter muss nicht über Widerrufsrecht zum Mietvertrag aufklären
Vermietung von acht Wohnungen in einem Objekt überschreitet Rahmen privater Vermögensverwaltung nicht
Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Das heißt, er muss bei Abschluss oder Änderungen von Mietverträgen den Mieter nicht über das Widerrufsrecht aufklären. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies entschied das Landgericht Waldshut-Tiengen.
Im Jahre 2005 kam es bei einem Acht-Familien-Haus zu einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer vermietete ausschließlich diese Wohnungen. 2007 schloss er mit einem Mieter, der dort schon seit 1958 wohnte, in dessen Wohnung einen neuen Mietvertrag, der sich vom alten erheblich unterschied. Dabei belehrte der Vermieter den Mieter nicht über eine Widerrufsmöglichkeit. Etwa ein halbes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 04.08.2008
- 1 KLs 20 Js 10598/07 -
Unterbringung mit Bewährung für Papst-Bedränger
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat ein Urteil verkündet, in welchem die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird. Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Für die Dauer der Bewährungszeit von vier Jahren wird der Beschuldigte angewiesen, die bereits begonnene Medikation fortzusetzen, dies regelmäßig anhand des Blutbildes ärztlich kontrollieren zu lassen und eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Zugleich wird dem Beschuldigten kategorisch verboten, Alkohol und Drogen zu konsumieren, was durch regelmäßige Urinkontrollen überwacht werden soll.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
