Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.04.2008
- 1 S 27/07 -
Privater Vermieter muss nicht über Widerrufsrecht zum Mietvertrag aufklären
Vermietung von acht Wohnungen in einem Objekt überschreitet Rahmen privater Vermögensverwaltung nicht
Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Das heißt, er muss bei Abschluss oder Änderungen von Mietverträgen den Mieter nicht über das Widerrufsrecht aufklären. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies entschied das Landgericht Waldshut-Tiengen.
Im Jahre 2005 kam es bei einem Acht-Familien-Haus zu einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer vermietete ausschließlich diese Wohnungen. 2007 schloss er mit einem
Kein Widerrufsrecht bei privater Vermietung
Nach Ansicht der Richter besteht kein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8878
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8878
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.