die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Siegen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Siegen, Urteil vom 13.09.1990
- 3 S 211/90 -
Zum Umfang der mietvertraglichen Verpflichtung zur Gartenpflege
Mietvertragliche Regelung muss eng ausgelegt werden
Wenn sich ein Mieter vertraglich verpflichtet hat, die Gartenpflege zu übernehmen, umfasst diese Verpflichtung nur einfache Tätigkeiten. Dies hat das Landgericht Siegen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter und Vermieter im Mietvertrag die Regelung getroffen, dass "Garten und Wiese ... zu pflegen" seien vor Gericht stritten sie um den Umfang dieser Regelung. Der Vermieter verlangte, dass die Mieter auch Beeteinfassungen wiederherstellten und Ausbrüche reparierten. Auch Moos auf der Terrasse und auf dem Dach der Garage sollte entfernt werden.Das Gericht meinte, dass die mietvertragliche Regelung eng auszulegen sei, weil sie eine Abweichung von der Verteilung der Pflichten darstellt, wie sie das Gesetz als Regelfall vorsehe. Eine derartige Formulierung umfasse nur einfache Pflegearbeiten im... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
