die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Osnabrück“ veröffentlicht wurden
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 27.02.2012
- 3 O 2331/11 -
Kein Schmerzensgeld nach Sturz vom Prügelbalken auf historischem Volksfest
Sturz fällt in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos
Fällt ein Volksfestbesucher bei einem historischen Volksfest von einem so genannten Prügelbalken und verletzt sich dabei, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Sofern die "Spielfläche" vom Veranstalter ausreichend gesichert wird (hier durch Strohballen), handelt es sich bei dem Sturz um einen tragischen Unfall, bei dem sich das allgemeine Lebensrisiko realisiert hat. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hingegen nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Der beklagte Verein des zugrunde liegenden Streitfalls veranstaltete im Juni 2011 in Lingen das historische "Kivelingsfest", auf dem eine Attraktion ein so genannter Prügelbalken war. Bei diesem Spiel sitzen sich zwei Personen auf einem Holzbalken gegenüber. Unterhalb des Holzbalkens befinden sich Strohballen. Die Personen versuchen nun, sich gegenseitig mittels mit Watte gefüllter Säcke von dem Balken herunterzuschlagen.Der Kläger nahm an diesem Spiel zusammen mit seiner Lebensgefährtin teil und erhielt im Laufe des Spiels von seiner Lebensgefährtin einige Schläge. Er verlor das Gleichgewicht und fiel vom Balken auf das 1,5 m tiefer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988
- 11 S 277/88 -
20 % Mietminderung bei Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern
Vermieter haftet bei Unklarheit über Herkunft des Schimmels
Wenn in mehreren Zimmern einer Wohnung Schimmel auftritt, kann eine Mietminderung von 20 % gerechtfertigt sein. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall trat im Wohnzimmer, im Schlafzimmer und im Bad der Wohnung eines Mieters in erheblichem Umfang Schimmelpilz auf. Ein Sachverständiger konnte nicht feststellen, ob der Schimmelpilzbefall auf bauseitige Schwachstellen zurückzuführen war oder ob falsches Lüftungsverhalten oder unzureichende Beheizung der Auslöser waren. Es waren in der Wohnung zudem neue Fenster... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.04.2011
- 2 O 1265/10 -
Fußballer hat wegen fehlerhafter Oberschenkeloperation Anspruch auf Schmerzensgeld
Krankenhaus begeht durch Operation des falschen Oberschenkels schweren Behandlungsfehler
Ein angehender Profifußballspieler, der in einem Krankenhaus zunächst versehendlich am falschen Oberschenkel operiert wurde, hat wegen dieses schweren Behandlungsfehlers seitens des Krankenhauses Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist angehender Profifußballer und erlitt beim Fußballspielen am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss. Am 5. November 2009 wurde der Kläger deswegen von dem verklagten Osnabrücker Krankenhaus am linken Bein operiert – jedoch an dem gesunden hinteren Oberschenkelmuskel. Dieser Behandlungsfehler beruhte auf eine Verwechslung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 01.12.2010
- 12 O 2381/10 -
Schmerzensgeldanspruch wegen sexuellen Missbrauchs kann auch bei lang zurückliegenden Vorfällen bestehen
Bei Verdrängung der Geschehnisse aufgrund schwerer posttraumatischer Belastungsstörung beginnt Verjährungfrist erst nach neuerlicher Kenntnis der Sache
Ein Opfer von sexuellem Missbrauch kann auch heute noch Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich geltend machen, obwohl die Taten bereits Jahrzehnte zurückliegen. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Der heute 34-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls macht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen den 73-jährigen Beklagten geltend. Der Beklagte ist der Nachbar der klägerischen Großeltern gewesen. Der Beklagte hat den damals minderjährigen Kläger im Frühjahr 1988 und Anfang 1990 sexuell missbraucht.Obwohl die zivilrechtliche Klage erst 2008 erhoben... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011
- 2 O 2278/08 -
Patient hat aufgrund von Verletzung der Fürsorgepflichten durch Reha-Klinik Anspruch auf Schmerzensgeld
Abwesenheit eines Patienten bei Rehabilitationsmaßnahmen bleibt mehr als 14 Stunden unbemerkt
Sucht eine Reha-Klinik einen Patienten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mehr als 14 Stunden lang nicht in seinem Einzelzimmer auf, obwohl dieser weder zu den Mahlzeiten noch zu den verabredeten Therapiemaßnahmen erscheint, liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
Der 67-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls macht Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro sowie Schadensersatz anlässlich eines stationären Aufenthaltes in einer Rehabilitationsklinik im Landkreis Osnabrück geltend. Am 17. Dezember 2007 erschien er anders als sonst weder zum Frühstück noch zum Mittag- oder Abendessen und nahm auch an den drei für diesen Tag verabredeten Therapiemaßnahmen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.01.2010
- 2 O 1097/09 -
LG Osnabrück: Bei Geburtsfehlern haften Ärzte trotz Abfindungsvergleich für Kosten von Eingliederungsmaßnahmen
Bundesagentur für Arbeit hat Anspruch auf Kostenübernahme durch schadensersatzpflichtige Ärzte
Müssen Ärzte wegen eines Fehlers bei der Geburt dem geschädigten Kind Schadensersatz leisten, so umfasst dieser auch die Kosten, die später durch Maßnahmen für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine solche Eingliederungsmaßnahme, kann sie die hierdurch entstehenden Kosten von den schadensersatzpflichtigen Ärzten ersetzt verlangen. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte einem 17-jährigen Jungen, der durch einen Fehler der behandelnden Ärzte seit seiner Geburt schwer behindert war, eine Eingliederungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch finanziert, um dem Jungen eine selbständige Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Die Kosten hierfür, bislang rund 50.000,00 €, verlangte die Bundesagentur von den Ärzten ersetzt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.12.2007
- 14 O 536/07 -
Autokauf: "Preisvorteil bis zu 4.450,- €" - Pauschalierte Werbung mit Preisvorteilen ist unzulässig
Werbung irreführend
Eine pauschalierte Werbung mit „Preisvorteil bis zu 4.450,- €“ beim Verkauf eines PKW ist unzulässig. Dies hatte das Landgericht Osnabrück auf eine Wettbewerbsklage einer Vereinigung von Gewerbetreibenden gegen ein Autohaus entschieden. Das beklagte Autohaus ging gegen das Urteil in die Berufung. Auf Hinweis des 1. Zivilsenats des OLG Oldenburg nahm das Autohaus die Berufung zurück.
Das Autohaus hatte in der örtlichen Presse mit dem Verkauf von Opel-Sondermodellen mit „Preisvorteil bis zu 4.450,- €“ geworben. Die Klägerin hielt diese Werbung für unzulässig, da der Preisvorteil nicht nachvollziehbar sei und die Angabe der Bezugsgröße fehle, wie z.B. der Listenpreis oder die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Das Landgericht Osnabrück hatte der Klage... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.12.2006
- 2 O 1128/06 -
Zur Beweislastverteilung bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen
Eigentlich muss derjenige, der einen anderen aus ungerechtfertiger Bereicherung in Anspruch nehmen möchte, beweisen, dass die Leistung ohne Rechtsgrund erfolgte. Von diesem Grundsatz kann aber abgewichen werden, wenn es Umstände gibt, die Grund zu der Annahme geben, dass die Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Dann muss der Leistungsempfänger beweisen, dass es doch einen Rechtsgrund für die Leistung gab. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Die 1977 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Der Beklagte ist Tunesier. In der Zeit von Oktober 2003 bis Januar 2004 erhielt der Beklagte von seiner Tochter in drei Beträgen insgesamt 17.400,- €. Weiter zahlte die Klägerin von August 2001 bis Juli 2004 per Dauerauftrag monatlich gut 150,- € an den Beklagten. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Erstattung dieser Beträge... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 21.03.2007
- 9 O 2588/06 -
Leistungsfreiheit der Feuerversicherung nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherugnsnehmers
Der Kläger war Eigentümer eines in Haselünne gelegenen Rinderstalls. Dieser war bei der Beklagten gegen Feuer versichert. Am Nachmittag des 15.04.2006, dem Samstag vor Ostern, entzündete der Kläger etwa 22 m vom Stall entfernt ein Feuer aus Futter-Papiertüten, Tannenzweigen und Baumschnitt. Dieses Feuer kontrollierte er bei zwischenzeitlicher Abwesenheit letztmalig gegen 17 Uhr. Um 17.15 Uhr bemerkte ein Passant, dass der Stall brannte. Löschversuche der alarmierten Feuerwehr kamen zu spät. Das Gebäude wurde durch das Feuer völlig zerstört.
Mit seiner Klage hat der Kläger von der Versicherung einen Teil seines Schadens in Höhe von zunächst 12.000,- EUR verlangt. Die Beklagte hat Zahlungen verweigert. Sie ist der Meinung, sie sei von ihrer Leistungspflicht frei geworden, weil der Kläger bei der Entzündung des Feuers Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt habe. Er habe sich das Feuer pflichtwidrig nicht von der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 14.06.2007
- 5 O 791/07 -
Keine Streupflicht der Gemeinde trotz objektiver Gefährlichkeit eines Straßenabschnitts
Autofahrer müssen Fahrweise an Witterungsverhältnisse und Streckenbeschaffenheit anpassen
Der aus Bohmte stammende Kläger befuhr am 18.12.2006 um 5.40 Uhr die B 51 aus Bohmte kommend in Richtung Leckermühle. Unmittelbar nach Überqueren des Mittellandkanals kam er auf der Brückenrampe wegen Glatteises nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß mit seinem Fahrzeug gegen die Leitplanke. Dabei wurde die rechte Fahrzeugseite beschädigt. An der selben Stelle hatte sich bereits um 4.45 Uhr ein Unfall ereignet. Ein weiterer Verkehrsunfall auf der Brücke ereignete sich um 6.15 Uhr. Die zuständige Straßenmeisterei Bohmte hatte den Streudienst um 5.15 Uhr ausgelöst. Mit dem Streuen auf der B 51 wurde um 6.05 Uhr begonnen.
Der Kläger hat vom beklagten Land Niedersachsen Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Pkw in Höhe von gut 4.350,- € gefordert. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die Beklagte unmittelbar nach dem ersten Unfall den Bereich der Mittellandkanalbrücke habe abstreuen müssen. Ein Mitverschulden seinerseits am Unfall bestehe nicht, insbesondere könne von ihm nicht erwartet werden,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
