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Dienstag, 22. Mai 2012

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Aktuell diskutiert


die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Neuruppin“ veröffentlicht wurden

Landgericht Neuruppin, Urteil vom 17.02.2010
- 14 NS 146/09 -

Tragen des Nazi-Sweatshirts "CONSDAPLE" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar - ohne Jacke nicht

In "CONSDAPLE" versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP" - Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" trägt, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Neuruppin strafbar machen. In dem Namen der Marke versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Bei der Strafbarkeit kommt es allerdings darauf an, wie das T-Shirt getragen wird. Das Landgericht Neuruppin bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau.

Im zugrunde liegenden Fall trug ein junger Mann auf dem Templiner Stadtfest 2009 unter seiner grüngefleckten Armeejacke mit Kapuze ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" und der Abbildung eines Reichsadlers in weißer Farbe. Nachdem er der Jacke zunächst komplett geschlossen gehalten hatte, öffnete er später die Jacke. Ihm war warm geworden. Dabei waren die ersten und letzten Buchstaben des Markennamens nicht sichtbar, so dass die die Buchstabenfolge "NSDAP" ins Auge fiel.Das Amtsgericht Prenzlau verurteilte den Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft. Grund... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Landgericht Neuruppin, Urteil vom 11.11.2004
- 4 S 142/04 -

Haftung für durch Dachlawinen verursachte Schäden an einem Pkw

Allgemeine Gefahr von Dachlawinen begründet allein keine Pflicht zur Einrichtung von Schutzmaßnahmen

Fahrzeughalter, die ihren Pkw im Winter auf einem Parkplatz unterhalb eines Daches abstellen, können ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht damit rechnen, dass ihnen Schäden, die an ihrem Fahrzeug durch abgehende Dachlawinen verursacht werden, vom Hauseigentümer erstattet werden.

Das hat das Landgericht Neuruppin in einem Fall entschieden, in dem ein Kläger einen Betrag von über 3.000 EUR von dem Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in Prenzlau (Uckermark) als Ausgleich derjenigen Schäden geltend gemacht hat, die an seinem Auto durch eine Dachlawine verursacht worden waren.Die Neuruppiner Richter haben die Klage abgewiesen und festgestellt,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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