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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21.12.2011
- 5 S 30/11 -
Gefährdungshaftung: Steinschlag durch vorausfahrenden Lkw
Lkw-Fahrer muss Ladung ausreichend gegen Herabstürzen sichern
Verursacht ein vorausfahrendes Fahrzeug durch einen aufgewirbelten Stein einen Schaden an einem anderen Fahrzeug, so muss der Verursacher beweisen, dass es sich bei dem Vorgang um ein unabwendbares Ereignis handelte. Sichert ein Lkw-Fahrer seine Ladung nicht ausreichend, so dass beispielsweise Steine herabfallen können, ist ein Haftungsausschluss für ihn nicht möglich. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.
Im vorliegenden Fall verursachte ein von einem vorausfahrenden Lkw aufgewirbelter Stein einen Schaden an der Windschutzscheibe eines Pkw. Die Halterin des Pkw forderte daraufhin Ersatz für den entstandenen Schaden.Das Gericht bestätigte die Schuld des Lkw-Fahrers auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass ein Steinschlagschaden an der Frontscheibe des Pkw entstanden war, während dieser hinter dem Lkw fuhr. Das Gericht folgte der Behauptung der Klägerin, der Stein sei von dem Lkw herabgefallen und schließlich gegen die Scheibe geprallt. Das Gericht konnte eine andere Ursache als den... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
