die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Braunschweig“ veröffentlicht wurden
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 11.11.2009
- 9 O 1286/09 -
Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus pakistanischer "Salt-Range" irreführend
Im Internet recherchierbarer wahrer Herkunftsort für Produktbenennung nicht ausreichend
Die Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der in Pakistan gelegenen "Salt-Range" zu verwenden, ist nicht zulässig. Bei Nutzung dieser Bezeichnung besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Dies hat das Landgericht Braunschweig entschieden und damit dem Antrag eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stattgegeben,
Die beklagte Firma aus Norddeutschland verkauft über das Internet "ein von der Sonne getrocknetes, aus dem Urmeer kristallisiertes Salz, das in einem der ältesten Salzvorkommen der Erde gereift ist", als "Himalaya-Salz". Tatsächlich stammt dieses Salz aber nicht aus dem Himalaya-Massiv, sondern aus der so genannten "Salt-Range" in Pakistan, die etwa 200 Kilometer vom Himalaya entfernt liegt. Dort befinden sich die größten Salzminen der Welt.Ohne Erfolg hat sich die Beklagte im Prozess darauf berufen, dass "Himalaya-Salz" eine gebräuchliche Handelsbezeichnung sei und der Verbraucher im Internet leicht den wahren Herkunftsort recherchieren... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 06.06.2006
- 8 T 960/05, 8 T 961/05, 8 T 998/05 -
Einschließen von Gegendemonstranten durch Polizei war rechtswidrig
Recht auf Versammlungsfreiheit wurde verletzt
Dies entschied das Landgericht Braunschweig aufgrund von Beschwerden von Personen, die auf dem Hagenmarkt in Braunschweig von Einsatzkräften der Polizei in einer Gruppe von ca. 250 Personen zwischen ca. 16.00 Uhr und 18.30 Uhr eingeschlossen worden waren, um den Ablauf der gerichtlich genehmigten NPD-Demonstration in der Innenstadt zu sichern.
Anders als die Polizei beurteilte die Beschwerdekammer die ca. 250 eingeschlossenen Gegendemonstranten nicht als bloße Ansammlung, sondern als Versammlung, die dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 des Grundgesetzes unterfällt:Die Menschenmenge auf dem Hagenmarkt wollte gemeinschaftlich an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben und gegen die NPD, deren... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.03.2006
- 9 O 654/06 -
Erfolgreicher Unterlassungsantrag eines Bürgermeisters gegen ein Mitglied einer Bürgerinitiative
Keine Äußerungen zur Privatisierung der Stadtentwässerung
Das Landgericht Braunschweig hat im einstweiligen Rechtsschutz dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters gegen ein Mitglied der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums stattgegeben.
Der Beklagte darf die Behauptung in seiner Presseerklärung vom 9. Februar 2006, noch nicht einmal der erste Verkauf der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH samt damit verbundener Kreditverträge sei nicht genehmigt, in dieser Form nicht wiederholen. Der entsprechende Antrag der Stadt Braunschweig wurde dagegen zurückgewiesen.Für ein schuldhaftes Zuwiderhandeln droht dem Beklagten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 03.03.2006
- 5 O 2999/04, 5 O 912/05, 5 O 948/05, 5 O 1048/05 -
Vier Musterklagen gegen die Norddeutsche Landesbank abgewiesen
Ein Projektentwickler und Bauträger hatte für die Sanierung eines Hotelkomplexes zur Errichtung eines Luxushotels Millionenkredite von der Nord/LB aufgenommen. Die Kläger warfen der Nord/LB vor, dass diese nach Eintritt wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Bauträger gedrängt habe, einen Immobilienfonds aufzulegen, um durch die erhofften Einlagen der Anleger ihr Kreditengagement zu retten. Zu diesem Zeitpunkt soll die bestehende Kommanditgesellschaft (die in eine Publikumskommanditgesellschaft umgewandelt werden sollte) bereits überschuldet und insolvenzreif gewesen sein.
Die Anleger begehrten von der Nord/LB die Rückzahlung der von ihnen investierten Beträge abzüglich gezahlter Ausschüttungen gegen Übertragung der Fondsanteile. Sie hatten sich mit jeweils 10.000 EUR bis zu rund 750.000 EUR beteiligt.Nach Vernehmung von Zeugen zu den Gründungsumständen des Fondsprojekts wurden die Klagen abgewiesen. Dabei hat die Kammer ausdrücklich dahinstehen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.11.2005
- 50 StVK 735/05 -
Elektrische Geräte in Hafträumen: Kosten für die Überprüfung hat der Gefangene zu zahlen
Ein Verurteilter wollte zehn elektrische Geräte, u.a. Fernseher, Play Station, Musikanlage, Radio und DVD-Player in seinen Haftraum mitnehmen. Die Justizvollzugsanstalt macht dies - sofern nicht die Geräte auf Vermittlung der Anstalt besorgt werden - von einer externen Überprüfung abhängig.
Diese Kosten (im konkreten Fall 82,50 EUR) sind vom Gefangenen zu tragen. Hiergegen wehrte sich der Verurteilte vergeblich: Nach § 70 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) haben Gefangene in angemessenem Umfang ein Recht auf Bücher und Gegenstände zur Fortbildung oder zur Freizeitbeschäftigung. Der Besitz solcher Gegenstände kann aber nach § 70 Abs. 2 StVollzG untersagt werden, wenn... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
