die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden
Landgericht Augsburg, Urteil vom 29.07.2010
- 1 HK O 1146/10 -
Molkerei darf hohen Sahneanteil am Milchprodukt nicht verschleiern
Gerade für figur- und gesundheitsbewusste Verbraucher besteht großer Unterschied zwischen Produkten aus Milch und Sahne
Eine Molkerei darf für ein Produkt nicht mit einem besonders hohen Anteil an "gesunder" Milch werben, wenn darin auch ein hoher Anteil an Sahne steckt. Dies entschied das Landgericht Augsburg.
Im zugrunde liegenden Fall warb eine Molkerei auf ihrer Internetseite damit, dass das als Zwischenmahlzeit für Kinder gedachte Produkt "Monte" "zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht" sei. Tatsächlich wird Monte jedoch nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt. Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass auch Sahne ein Milchprodukt sei.Die Richter des Landgerichts Augsburg sahen dies anders. Für Verbraucher stelle es einen großen Unterschied da, ob ein Produkt aus Milch oder Sahne besteht. Gerade figur- und gesundheitsbewusste Personen würden es für sich und ihre Kinder vermeiden, Sahneprodukte zu... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Augsburg, Urteil vom 06.07.2007
- 8 O 1758/06 -
Meteorit - irdisches Recht ist nicht anwendbar
Wem gehört ein Meteorit?
Wer auf einem fremden Grundstück einen Meteoriten findet, darf ihn behalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Augsburg hervor. Das Urteil zeigt auch, dass in Hinblick auf himmlische Güter Lücken im irdischen Recht bestehen.
Im Fall stritten der deutsche Hobbyastronom Karl Wimmer (Beklagter) und die Tiroler Gemeinde Ruette (Klägerin) um das Eigentum an einem Meteoriten. Wimmer hatte den Himmelskörper auf österreichischem Grund gefunden und wollte ihn für seine Zwecke behalten.Am 6. April 2002 ging über Südbayern ein Meteorit nieder, der in knapp 22 Kilometer Höhe in mehrere Teile zerplatzte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.04.2007
- 3 O 678/06 -
Mobilfunkanbieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Verbindungsabrechnungen
Gericht weist Klage über knapp 14.000,- EUR Handygebühren ab
Wenn Mobilfunkbetreiber und Kunde über die Berechnung von Gebühren zu so genannten Mehrwertdiensten streiten, muss der Mobilfunkbetreiber nachweisen, dass diese Gespräche auch tatsächlich geführt worden sind. Er trägt die Beweislast. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Augsburg die Klage eines Mobilfunkbetreibers ab, der knapp 14.000,- EUR Gesprächsgebühren von einem Kunden forderte.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Mobilfunkbetreiber D2 (Klägerin) von einem Kunden (Beklagter) 13.962,77 EUR. Der Kunde bestritt die von D2 abgerechneten Gespräche geführt zu haben. Er trug vor, dass möglicherweise Dritte so genannte "Hacker" die Möglichkeit der Manipulation des von ihm bei D2 gekauften Handys der Marke Nokia 6310 i genutzt und die entsprechenden Verbindungsdaten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landgericht Augsburg, Urteil vom 06.02.2001
- 4 S 205/99 -
Radwechsel: Rechnung muss deutlichen Hinweis auf Nachkontrolle der Radschrauben enthalten
Farbliche Hervorhebung reicht allein nicht
Eine Werkstatt muss ihre Kunden deutlich erkennbar darauf hinweisen, dass nach einem Radwechsel die Radschrauben nach 20 bis 200 Kilometern kontrolliert werden müssen. Ein Aufdruck auf der Rechnung genügt dabei nur, wenn er auf den ersten Blick zu erkennen ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Augsburg hervor.
Im Fall hatte ein Autofahrer einen Reifenwechsel durchführen lassen. Nach einer Fahrt von ca. 2.500 Kilometern brach ein Rad ab. Daraufhin verlangte er von der Werkstatt Ersatz des entstandenen Schadens.Das Gericht wies im Ergebnis die Klage ab. Es führte aus, dass hier im Fall der Aufdruck des Hinweises auf die Notwendigkeit der Nachkontrolle der Radmuttern nach einer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
