die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landessozialgericht Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -
Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister" (AMP) mit der "Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) einen Tarifvertrag geschlossen, aufgrund dessen Leiharbeitnehmer eine geringere Vergütung erhalten haben, als... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2012
- L 6 BK 1/10 -
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag
Großeltern bilden mit ihren Enkelkindern keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur für Kinder vor, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Den Klägern des zugrunde liegenden Streitfalls wurde, nachdem das Amtsgericht ein Ruhen der elterlichen Sorge ihrer Tochter festgestellt hatte, die Vormundschaft für die drei Enkelkinder übertragen. Für die Enkelkinder gewährt die zuständige Verbandsgemeinde Sozialhilfeleistungen. Die Kläger beantragten die Gewährung des Kinderzuschlags, um damit den Bezug von Leistungen nach dem SGB II zu vermeiden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
- L 5 KR 75/10 -
Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für spezielle Badeprothese nicht übernehmen
Krankenkasse muss nur ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung gewährleisten
Eine Badeprothese mit einem Schaft in Silikonlinertechnik kann grundsätzlich nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der bei der beklagten Krankenkasse gesetzlich krankenversicherten Klägerin wurde 2007 der rechte Unterschenkel amputiert. Sie erhielt durch die Beklagte eine Unterschenkelprothese. Im Juli 2008 verordnete der behandelnde Arzt zusätzlich eine Bade- und Schwimm-Unterschenkelprothese.Einen Antrag auf Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse zunächst ganz ab, da es sich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
- L 5 P 29/11 -
Begleitung bei Fahrten zum Arzt ist als Pflegezeit zu berücksichtigen
Bei Fahrten zum Arzt ist ebenso wie bei Wartezeiten beim Arztbesuch Pflegebedarf anzunehmen
Benötigt ein in der sozialen Pflegeversicherung Versicherter bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch die für die Fahrt zur Praxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs und der Eingruppierung in die Pflegestufe zu berücksichtigen sein. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bedurfte aufgrund ihrer Erkrankungen wegen einer bestehenden Sturzgefahr der pflegerischen Hilfe ihres Ehemannes, um von dem Fahrzeug zur Arztpraxis zu kommen.Das Landessozialgericht entschied, dass auch wenn die Frau während der Fahrt zur Praxis keiner Betreuung bedurfte, diese Zeit als Pflegezeit zu berücksichtigen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012
- L 5 KR 97/11 -
Abrechnung von intensivmedizinischer Komplexbehandlung setzt ständige ärztliche Anwesenheit voraus
Ständige ärztliche Anwesenheit auf Intensivstation durch Bereitschaftsdienst nicht gewährleistet
Die Abrechnung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung, bei der eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet sein muss, ist durch einen Krankenhausträger nicht möglich, wenn der anwesende Arzt gleichzeitig Aufgaben auf der internistischen Hauptstation wahrnehmen muss. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall führte der klagende Träger eines Krankenhauses die Behandlung eines bei der beklagten Krankenkasse Versicherten auf der Intensivstation durch, auf der montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr ständig ein Arzt anwesend ist. In der übrigen Zeit ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst für die gesamte Abteilung Innere Medizin einschließlich der Intensivstation eingerichtet.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011
- L 5 KR 309/11 B -
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt
LSG bewilligt Prozesskostenhilfe für eine auf Zahlung von Krankengeld gerichtete Klage
Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" bescheinigt, hat er die Dauer der Bestätigung in der Regel auch dann nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt, wenn er in dem Schein selbst den nächsten Untersuchungstermin angegeben hat. Prozesskostenhilfe für die auf Krankengeld gerichtete Klage kann wegen fehlender Erfolgsaussicht daher nicht mit dem Argument versagt werden, dass nach dem genannten Termin der Untersuchung jedenfalls die Voraussetzung einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war durch seinen Hausarzt zunächst Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2010 bescheinigt worden, woraufhin die beklagte Krankenkasse zunächst Krankengeld gewährte. Mit Auszahlschein vom 8. April 2011 bestätigte der Hausarzt aufgrund einer Untersuchung am gleichen Tag Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres". Als nächsten Praxisbesuch gab er den 30.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2011
- L 1 AL 90/10 -
Keine Sperrzeit für bedrohten Vorstand eines Fußballvereins
Bedrohungen und persönlichen Beeinträchtigungen stellen wichtigen Grund für Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses dar
Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, der eine Profifußballmannschaft unterhält, kann einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung seines Anstellungsverhältnisses haben, wenn er andauernden Beschimpfungen und Protesten seitens des Fanumfeldes ausgesetzt ist. Die Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, während der ein Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist, ist dann nicht gerechtfertigt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Vorstandsvorsitzender des Vereins, der sich mit seiner Mannschaft vergeblich um die Qualifikation für die "eingleisige dritte Liga" bemühte, u.a. für Spielerverkäufe und den Abschluss von Spielerverträgen verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Kommunikation mit den Fanclubs. Als die Qualifikation nicht erreicht wurde, kam... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2011
- L 4 R 407/11 -
Aussetzung der Rentenanpassung 2010 rechtmäßig
Festsetzung des aktuellen Rentenwerts durch Rechtsverordnung der Bundesregierung entspricht gesetzlichen Vorgaben
Die Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2010 ("Null-Runde") entspricht dem Gesetz. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung ergeben sich nicht. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger hatte im zugrunde liegenden Fall u.a. geltend gemacht, dass eine Anpassung um mindestens 1,2 % erfolgen müsse, weil dies der Erhöhung entspreche, die ehemalige Beamte im Jahr 2010 durchschnittlich erhalten hätten. Auch wenn frühere Null-Runden nicht verfassungswidrig gewesen seien, müssten die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung jedes Mal neu geprüft werden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2011
- L 5 KR 203/10 -
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: DDR-Haftopferentschädigung ist bei Berechnung der Beitragshöhe als Einkommen zu berücksichtigen
Für Berechnung der Beitragshöhe ist gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten maßgeblich
Die besondere Zuwendung für DDR-Haftopfer ist für die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung als Einkommen zu berücksichtigen. Der zu zahlende Beitrag erhöht sich entsprechend. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse bestimmte die Höhe der von ihr zu zahlenden Beiträge aufgrund ihrer Einkünfte. Dabei bezog sie eine besondere Zuwendung (Opferpension) mit ein, welche die Klägerin für eine mehr als 180tägige und mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen Grundordnung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2011
- L 4 SB 182/10 -
LSG Rheinland-Pfalz: Anerkennung des Grads der Behinderung von 50 nur bei täglich mindestens vier Insulininjektionen und gravierenden Einschnitten in der Lebensführung
Gericht beruft sich bei Urteil auf Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung
Ein Grad der Behinderung von 50 ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist. Zudem müssen die Betroffenen durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall musste der Kläger zwar dreimal täglich Basalinsulin spritzen und vier bis sieben Mal täglich ein kurzwirksames Insulin. Es bestanden aber keine gravierenden Einschnitte in der Lebensführung, insbesondere keine Beeinträchtigung durch eine schlechte Einstellungsqualität. Weder war es zu hyperglykämischen Entgleisungen (erhöhter Blutzuckerspiegel) mit erforderlicher... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
