die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht München“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.12.2009
- 11 Sa 981/07 -
Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitstelle im Anschluss an Elternzeit nachkommen
Kostenaufwendungen nach Elternzeit sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitstelle notwendig
Wünscht jemand nach einer Elternzeit eine Teilzeitstelle, darf dies nicht wegen hoher Nachschulungskosten verwehrt werden. Eine Arbeitszeitreduzierung ist unabhängig von solchen einmaligen Kosten zu erstatten. Dies geht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Die Klägerin war langjährig in Elternzeit. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit waren Schulungsmaßnahmen erforderlich, für die der Arbeitgeber Kosten von rund 14.000,- Euro veranschlagte. Bei ihrer Rückkehr forderte die Klägerin eine Halbierung der Arbeitszeit. Der beklagte Arbeitgeber hielt das in Anbetracht der mit der Rückkehr verbundenen Kosten für nicht interessengerecht und lehnte dies ab.Das Gericht gab der Klägerin recht. Grundsätzlich habe jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit, soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstünden. Dies könnte dann der Fall sein, wenn dadurch die Organisation,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.01.2009
- 11 Sa 460/08 -
Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung
Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht
Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 bei seinem Arbeitgeber als Schadensbüroleiter beschäftigt. Das Unternehmen führt Personalakten über jeden Mitarbeiter, so auch über den Büroleiter. Vor Gericht wollte der Mann seinen Arbeitgeber verpflichten, ihm Einsicht in seine Personalakte zu gewähren. Zur Begründung trug er vor, er könne auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.04.2005
- 4 Sa 1203/04 -
Herunterladen von Kinderpornos rechtfertigt fristlose Kündigung
Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht zuvor abmahnen
Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz Kinderpornos herunter laden, können fristlos entlassen werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Sachbearbeiter, dem der Internetzugang in der Firma entzogen worden war. Trotz dieses Verbots verschaffte er sich über einen Mitarbeiter Zugang zum Internet. Über seine dienstliche E-Mail-Adresse hatte er pornographische Dateien herunter geladen, unter denen im Rahmen der Ermittlungen auch Dateien mit kinderpornographischen Inhalten ausgemacht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
