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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht München“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2021
- 3 SaGa 13/21 -

Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Kein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice

Das Landes­arbeitsgericht München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen.

Der Arbeitnehmer war als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter aufgrund Erlaubnis des Geschäftsführers an ihrem jeweiligen Wohnort mit Ausnahme des Sekretariats, das im eingeschränkten Umfang vor Ort im Büro in München anwesend blieb. Mit Weisung vom 24.02.2021 hat der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger angeordnet, die Tätigkeit als Grafiker wieder unter Anwesenheit im Büro in München zu erbringen. Der Arbeitnehmer wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm das Arbeiten aus dem Homeoffice gestattet wird und diese Homeoffice-Tätigkeit nur in Ausnahmefällen zu unterbrochen werden darf.... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.12.2019
- 8 Sa 146/19 -

Crowdworker ist kein Arbeitnehmer

Basisvereinbarung sieht keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen vor und ist somit nicht als Arbeitsvertrag anzusehen

Eine Vereinbarung zwischen einem sogenannten Crowdworker und dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht München.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese Aufträge werden dann über eine sogenannte "Crowd" vergeben. Der Abschluss der streitgegenständlichen Basisvereinbarung berechtigt dazu, über eine App die auf einer Internetplattform angebotenen Aufträge, die in einem selbst gewählten... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 13.02.2014
- 3 TaBV 84/13 -

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Kranken­rück­kehr­gesprächen

Kranken­rück­kehr­gespräche verletzen Privatsphäre der Arbeitnehmer

Führt ein Arbeitgeber nach bestimmten Regeln mit mehreren Arbeitnehmern formalisierte Kranken­rück­kehr­gespräche durch, so steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Insofern ist zu beachten, dass solche Gespräche die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitgeberin führte nach krankheitsbedingter Abwesenheit mit ihren Arbeitnehmern sogenannte "Welcome-Back-Gespräche" durch. Die Krankenrückkehrgespräche dienten vor allem dazu ein Krankfeiern der Arbeitnehmer zu verhindern. Der Betriebsrat war der Meinung die Gespräche seien mitbestimmungspflichtig. Da die Arbeitgeberin dies anders... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.12.2009
- 11 Sa 981/07 -

Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitstelle im Anschluss an Elternzeit nachkommen

Kostenaufwendungen nach Elternzeit sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitstelle notwendig

Wünscht jemand nach einer Elternzeit eine Teilzeitstelle, darf dies nicht wegen hoher Nachschulungskosten verwehrt werden. Eine Arbeitszeitreduzierung ist unabhängig von solchen einmaligen Kosten zu erstatten. Dies geht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.

Die Klägerin war langjährig in Elternzeit. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit waren Schulungsmaßnahmen erforderlich, für die der Arbeitgeber Kosten von rund 14.000,- Euro veranschlagte. Bei ihrer Rückkehr forderte die Klägerin eine Halbierung der Arbeitszeit. Der beklagte Arbeitgeber hielt das in Anbetracht der mit der Rückkehr verbundenen Kosten für nicht interessengerecht und lehnte dies ab.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.01.2009
- 11 Sa 460/08 -

Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung

Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht

Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München.

Der Kläger war in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 bei seinem Arbeitgeber als Schadensbüroleiter beschäftigt. Das Unternehmen führt Personalakten über jeden Mitarbeiter, so auch über den Büroleiter. Vor Gericht wollte der Mann seinen Arbeitgeber verpflichten, ihm Einsicht in seine Personalakte zu gewähren. Zur Begründung trug er vor, er könne auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.04.2005
- 4 Sa 1203/04 -

Herunterladen von Kinderpornos rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht zuvor abmahnen

Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz Kinderpornos herunter laden, können fristlos entlassen werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Sachbearbeiter, dem der Internetzugang in der Firma entzogen worden war. Trotz dieses Verbots verschaffte er sich über einen Mitarbeiter Zugang zum Internet. Über seine dienstliche E-Mail-Adresse hatte er pornographische Dateien herunter geladen, unter denen im Rahmen der Ermittlungen auch Dateien mit kinderpornographischen Inhalten ausgemacht... Lesen Sie mehr




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