die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Hamburg“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22.02.2011
- 4 Sa 76/10 -
LAG Hamburg: Regelungen zur Altersgrenze im Manteltarifvertrag der Hamburger Hochbahn AG wirksam
Tarifnorm soll positiven Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit leisten
Die Regelungen zur Altersgrenze im Manteltarifvertrag der Hamburger Hochbahn AG sind wirksam. Ein Angestellter kann sich somit bei erreichen der tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren nicht gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses wehren. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall erreichte ein Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG im Mai 2010 das 65. Lebensjahr und begehrte die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das 65. Lebensjahr hinaus.Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Klage statt und sah die Tarifnorm des § 20 Abs. 5 MTV Hochbahn wegen Verstoß gegen § 10 AGG für unwirksam an.Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg nicht gefolgt. Es hat angenommen, dass die Vorschrift des § 20 Abs. 5 MTV Hochbahn rechtswirksam ist und das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31. Mai 2010 beendet wurde. Ein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zur Erreichung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 21.01.2011
- 324 O 274/10 -
LG Hamburg: Diözese Regensburg kann Untersagung der bisherigen Berichterstattung über Missbrauchsfälle durch den "Spiegel" verlangen
Suggerierter Schweigegeld-Vorwurf nicht belegbar
Das Landgericht Hamburg hat einer Unterlassungsklage der Diözese Regensburg gegen den Spiegel Verlag und die Spiegel ONLINE GmbH fast vollständig stattgegeben. Die Klage richtete sich gegen die Berichterstattung der Beklagten über den Umgang der Diözese mit einem Fall von Kindesmissbrauch aus dem Jahr 1999.
Im zugrunde liegenden Streitfall berichtete der Spiegel anlässlich der in katholischen Einrichtungen aufgetretenen Missbrauchsfälle u.a. in der Ausgabe vom 8. Februar 2010 unter dem Titel „Die Scheinheiligen“ auch über die Klägerin. Dabei ging es um einen Kaplan, der im Jahr 1999 zwei Kinder sexuell belästigt hatte, und den anschließenden Umgang der Klägerin mit diesem Vorfall, insbesondere... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 01.04.2009
- 3 Sa 58/08 - (Eva Herman / NDR) -
Eva Herman unterliegt auch in zweiter Instanz mit Kündigungsschutzklage gegen den NDR
Herman war freie Mitarbeiterin
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat im Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem NDR den Berufungsantrag der früheren Tagesschau-Sprecherin abgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte damit fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Frau Herman griff zwei Kündigungen des NDR vom 18. (fristlos) und 25. September 2007 (zum 31. Dezember 2007) an und begehrte die Feststellung, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch eine Befristungsabrede am 31.Dezember 2007 geendet habe. Im Streit war zunächst, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und weiterbesteht oder ob es sich um... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
