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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kinderlos“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 20.07.2017
- B 12 KR 14/15 R und B 12 KR 13/15 R -

Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig

Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei der Beitragsbemessung verstößt nicht gegen die Verfassung

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungs­leistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden.

Laut den Ausführungen des Gerichts leisten Eltern durch die Betreuung und Erziehung von Kindern unbestreitbar über ihre monetären Beiträge hinaus auch einen generativen Beitrag, der sich auf den Erhalt der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt, wenn die Kinder später selbst zu Beitragszahlern werden. Dass Eltern und Kinderlose bei der Beitragsbemessung dennoch gleich behandelt werden, verstößt jedoch nicht gegen die Verfassung, weil es im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Leistungen für Eltern gibt, zum Beispiel Kindererziehungszeiten. Hierdurch hat der Gesetzgeber nach Auffassung des Bundessozialgerichts... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 05.05.2010
- 9 K 231/07 -

Aufwendungen eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Bundesfinanzhof bestätigt Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen, die wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursacht werden, sind steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) anzuerkennen. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls leidet unter einer inoperablen organisch bedingten Sterilität. Er ist aufgrund dieses Befundes nicht in der Lage, auf natürlichem Weg selber Kinder zu zeugen. Sein Sperma ist auch nicht geeignet, im Rahmen einer (homologen) künstlichen Befruchtung selbst nach ärztlicher Behandlung eingesetzt zu werden.Aufgrund dessen entschlossen... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2010
- VI R 43/10 -

BFH: Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Gericht ändert bisherige Rechtsprechung und erkennt künstliche Befruchtung als Heilbehandlung an

Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Ehemann wegen einer inoperablen organischen bedingten Sterilität zeugungsunfähig, so dass sich die Eheleute entschlossen hatten, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Samen eines anonymen Spenders zu verwirklichen (heterologe künstliche Befruchtung). In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Eheleute die Kosten dieser Behandlung... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009
- 3 K 1841/06 -

Adoptionskosten stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Gesichtspunkt eines angeblichen Makels der Kinderlosigkeit nicht maßgebend

Adoptionskosten können steuerlich nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2002 machten die Kläger für die Adoption ihres Sohnes Kosten in Höhe von über 18.000.- € bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend. Das wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, dass Adoptionskosten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen würden.Mit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2009
- 4 S 1028/07 -

Beihilfe für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auch für unverheiratete Beamte

Ausschluss mit dem Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren

Der Ausschluss der Beihilfe für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Beamten im baden-württembergischen Beihilferecht ist unwirksam. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Der Kläger, dessen Zeugungsfähigkeit organisch bedingt erheblich eingeschränkt ist, beantragte im Juli 2004 vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, denen er sich zusammen mit seiner Lebenspartnerin von Juni 2003 bis Februar 2004 (erfolgreich) unterzogen hatte. Das Landesamt lehnte die Gewährung... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009
- 10 A 10309/09.OVG -

Beihilfe muss lückenlose Übernahme für künstliche Befruchtung nicht gewährleisten

Körperbezogene Kostenerstattung sind nicht zu beanstanden

Ein Bundesbeamter hat keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen zu Aufwendungen für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung bei seiner Ehefrau, auch wenn diese als Beamtin eines Landes ebenfalls keine Beihilfe zu den Kosten beanspruchen kann und das Ehepaar diese mithin selbst zu tragen hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger beantragte Beihilfe zu Arztrechnungen und Rezepten für bei der Ehefrau durchgeführte Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte die Bewilligung von Beihilfe mit der Begründung ab, sie trete nur bei Behandlungen am Körper ihres zur Beihilfe berechtigten Beamten ein (sog. Körperprinzip). Auch das Bundesland, bei dem die Ehefrau des... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.02.2008
- B 12 P 2/07 R -

Auch ungewollt Kinderlose müssen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen

Der von Kinderlosen zu zahlende höhere Beitrag zur Pflegeversicherung ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der kinderlose Erwachsene aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Kläger, den zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen zu zahlen, der für kinderlose Versicherte erhoben wird.Der Kläger ist verheiratet und kinderlos. Seine Ehefrau kann aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen. Die beklagte Krankenkasse setzte den Beitrag des Klägers... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2007
- S 3 P 121/06 -

Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß

Auch für Frauen, die aus medizinischen Gründen kinderlos bleiben, gilt erhöhter Beitrag

Die Heranziehung von kinderlosen Mitgliedern der Sozialen Pflegeversicherung zu einem erhöhten Beitrag ist nicht zu beanstanden. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage eines Vorderpfälzers gegen einen entsprechenden Beitragsbescheid seiner Pflegekasse abgewiesen.

Der kinderlose Kläger sah in der Erhebung des Beitragszuschlags eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und fühlte sich hierdurch diskriminiert. Anstatt für eine finanzielle Entlastung von Familien zu sorgen, habe der Gesetzgeber Kinderlose bei der Beitragserhebung belastet, so der Kläger. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass seine Ehefrau aus medizinischen Gründen keine... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.05.2005
- S 23 KN 6/05 P -

Kein Beitragszuschlag für Eltern mit erwachsenen Stiefkindern

Eine 60-jährige Klägerin wehrt sich vor dem Sozialgericht Köln mit Erfolg gegen die Erhöhung Ihres Pflegeversicherungsbeitrags nach dem sog. „Kinderberücksichtigungsgesetz“. Nach diesem Gesetz haben kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr nunmehr einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zu zahlen.

Die Klägerin, die keine eigenen Kinder hat, ist seit 1998 verheiratet. Der Ehemann hat zwei erwachsene Kinder im Alter von 45 und 47 Jahren. Wegen des Alters der Stiefkinder und der Tatsache, dass diese nie in einer Haushaltsgemeinschaft mit der Klägerin gelebt hätten, hielt die beklagte Pflegeversicherung die Beitragserhöhung nach dem „Kinderberücksichtigungsgesetz“ für rechtmäßig.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.10.2005
- 1 K 1285/05.NW -

Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts muss bei der Festsetzung der Grundsteuer nicht danach unterschieden werden, ob die Steuerpflicht Eltern mit Kindern oder kinderlose Ehepaare trifft.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehepaar, welches Eigentümer eines Einfamilienhauses ist, gegen den Grundsteuerbescheid über 309,79 € für das Jahr 2005 gewandt. Zur Begründung ihrer Klage hatten die Ehegatten vorgetragen, dass sie Eltern dreier Kinder seien und die fünfköpfige Familie allein vom Einkommen des Vaters lebe. Es verstoße gegen den durch Artikel 6 Grundgesetz garantierten... Lesen Sie mehr



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