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Montag, 29. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Intimverkehr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.02.2017
- 3 U 138/15 -

Veröffentlichung eines intimen Fotos ohne Genehmigung rechtfertigt Schmerzensgeldanspruch

7.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund gesundheitlicher Schäden nach Fotoveröffentlichung

Veröffentlicht ein Mann ein Foto, das ihn mit einer Frau beim Oralverkehr zeigt, ohne Zustimmung der Frau im Internet und erleidet die Frau deswegen einen gesundheitlichen Schaden, dann kann ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zustehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im vorliegenden Fall führten Parteien eine Liebesbeziehung. 2011 fertigte der Beklagte mit seinem Handy ein Foto, das das Paar beim privaten Oralverkehr zeigt und auf dem die Klägerin zu erkennen ist. Dieses Foto stellte er nach Beendigung der Beziehung 2013 auf eine Internetplattform, die allgemein einsehbar ist und von Freunden und Bekannten des Paares besucht wurde. Es verbreitete sich daraufhin - ohne Zutun des Beklagten - insbesondere über soziale Netzwerke des Internets. Wenige Tage nach dem Einstellen erfuhr die Klägerin von der Veröffentlichung des Fotos. Sie forderte den Beklagten auf, das Foto zu entfernen, was dieser umgehend tat. Später... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -

Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten

Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel

Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr



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