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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Hessisches Landesarbeitsgericht“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2011
- 17 Sa 153/11 -

Fristlose Kündigung nach privater Diensthandynutzung

Unerlaubte private Nutzung eines Diensthandys rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung

Wer sein Diensthandy für private Gespräche nutzt, obwohl diese vom Arbeitgeber nicht gestattet wurden, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.

Ein Hubwagenfahrer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nutze sein ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestelltes Handy privat im Urlaub und verursachte damit Kosten in Höhe von 560 Euro. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus.Das Unternehmen hatte seinen Mitarbeitern Handys zur Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig war die private Nutzung unter vorheriger Eingabe einer eigenen privaten Pin-Nummer möglich. Bei einer Überprüfung der Telefonabrechnungen fiel dem Unternehmen jedoch ein hoher Betrag auf, der auf Telefonate zurückging, die über die Dienstnummer des Betroffenen im Ausland geführt wurden.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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