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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausordnung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 13.01.2022
- 473 C 9473/21 -
Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung
Vertrauensverhältnis ist nachteilig zerstört
Das Amtsgericht München verurteilte vier Mieter dazu, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Die Bewohner haben nun bis Ende Juli Zeit, auszuziehen und diese an ihre Vermieter zurück zu zugeben.
Die Beklagten lebten bereits seit 2006 in einer Fünfzimmerwohnung in München in einem Haus, das in Wohneinheiten aufgeteilt ist. In der Hausordnung war unter Anderem geregelt, dass das Abstellen von Gegenständen (insbesondere von Krafträdern, Mopeds, Fahrrädern und Kinderwagen) auf dem Hof, in der Garagenauffahrt, in den Gängen des Kellers oder des Speichers und im Treppenhaus einer Einwilligung des Vermieters bedarf. Trotzdem stellten zwei der Bewohner ihre Fahrräder im Eingangsbereich ab. Das behinderte die in der darunter gelegenen Wohnung wohnende Familie. Sie konnten den Durchgang nun mit ihrem Kinderwagen nicht mehr passieren. Die Familie... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2017
- 2-13 S 131/16 -
Wohneigentumsrecht: Regelung in Hausordnung zur zeitlichen Beschränkung lediglich des Musizierens unzulässig
Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlicher Behandlung verschiedener Geräuschquellen
Wird in einer Hausordnung einer Wohneigentumsanlage lediglich das Musizieren zeitlich beschränkt, so ist dies unzulässig. Denn aufgrund der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Geräuschquellen liegt eine Ungleichbehandlung vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hausordnung einer Wohneigentumsanlage regelte als Ruhezeiten täglich die Zeiten von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr. Im Dezember 2015 wurde auf einer Eigentümerversammlung die Regelung zu den Ruhezeiten in der Hausordnung mehrheitlich durch einen Beschluss ergänzt. Nunmehr war das Musizieren und Klavierspielen nur an Werktagen von... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 10.02.1987
- 3 C 672/86 -
Erlaubnis zur Benutzung der Badewanne nur für wenige Stunden in der Woche rechtfertigt Mietminderung
Recht zur Minderung der Miete in Höhe von ca. 23 %
Wird einem Mieter die Benutzung der Badewanne nur am Freitag in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr erlaubt, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um ca. 23 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Hausordnung zu einem Wohnhaus war es einem Mieter im Jahr 1986 gestattet seine Badewanne nur in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr zu benutzen. Der Mieter hielt dies für unzulässig und minderte seine Miete. Damit war jedoch wiederum der Vermieter nicht einverstanden. Er konnte keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden
Vorliegen einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Mai 2011 mehrheitlich die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass die Haustür in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr im allgemeinen Interesse verschlossen zu halten sei. Mehrere Wohnungseigentümer erhoben gegen diesen Beschluss jedoch Klage. Nachdem das Amtsgericht Kassel die Klage abwies, musste sich das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 210 C 107/10 -
Überwälzung der Winterdienstpflicht auf Mieter nicht durch Hausordnung möglich
Regelung im Mietvertrag ist notwendig
Der Vermieter kann seine Pflicht zum Winterdienst nicht durch die Hausordnung auf die Mieter übertragen. Insofern ist eine Regelung im Mietvertrag erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall regelte eine Hausordnung, dass die Mieter der Erdgeschosswohnungen den Winterdienst durchführen sollen. Einer der Erdgeschossmieter teilte der Vermieterin jedoch mit, dass er den Winterdienst aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr durchführen könne. Zudem vertrat er die Meinung, dass die Regelung in der Hausordnung unwirksam sei. Die Vermieterin bestritt dies jedoch.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 30.08.2012
- 1 S 52/11 -
Befreiung des betagten Mieters vom Winterdienst
Übertragung der Winterdienstpflicht auf die Mieter durch die Hausordnung wirksam
Ist ein Mieter aufgrund seines Alters gesundheitlich nicht mehr in der Lage den Winterdienst durchzuführen, so kann er sich von dieser Pflicht befreien lassen. Die Übertragung der Winterdienstpflicht durch eine Hausordnung ist wirksam. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein 1931 geborener Mieter einer Erdgeschosswohnung gegen die ihm durch Hausordnung übertragene Winterdienstpflicht. Er meinte, er sei aufgrund seines Alters gesundheitlich nicht mehr in der Lage der Räum- und Streupflicht nachzukommen. Zudem sei die Regelung in der Hausordnung unwirksam. Das Amtsgericht Köln gab der Klage statt. Dagegen richtete... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.11.1983
- 9 C 217/83 -
Kinderwagen darf ausnahmsweise entgegen der Hausordnung im Hausflur stehen
Mieter können den Kinderwagen nicht immer in den zweiten Stock hochtragen
Auch wenn die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt, kann es Mietern ausnahmsweise erlaubt sein, einen Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war es Mietern aufgrund der Hausordnung verboten, Gegenstände im Hausflur abzustellen. Gleichwohl stellten die Mieter, die im zweiten Stock wohnten, regelmäßig einen Kinderwagen im Hausflur ab. Ein anderer Mieter schlug den Mietern vor, statt des großen Kinderwagens einen "Buggy" zu erwerben, was die Mieter in der Folge auch taten. Sie stellten danach den... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
- 20 W 190/84 -
Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen
Hausordnung der Wohnungseigentumsanlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest
Legt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer Eigentumswohnung die durch die Hausordnung festgelegte Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen müssen.Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der Eigentumswohnung die erlaubte Musizier-Zeit von zwei Stunden teilen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 20.06.1996
- 7 U 905/96 -
Wirksame vertragliche Vereinbarung keine Voraussetzung für Übertragung der Winterdienstpflicht
Tatsächliche Übernahme reicht aus
Für die Übertragung der Winterdienstpflicht des Vermieters auf seine Mieter ist es nicht erforderlich, dass eine wirksame vertragliche Vereinbarung vorliegt. Vielmehr genügt die tatsächliche Übernahme der Pflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung stürzte im Januar 1993 gegen 8.30 Uhr auf dem Standplatz der Mülltonnen wegen Glatteis und verletzte sich dabei. Da zum Unfallzeitpunkt nicht gestreut war, klagte die Mieterin gegen die Vermieterin auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Vermieterin verteidigte sich gegen die Forderung mit dem Hinweis, dass sie die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 22.01.1990
- 6 C 550/89 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung von Rankpflanzen und einer Katze
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt nicht vor
Das Aufstellen einer Rankpflanze auf dem Balkon sowie das Halten einer Katze stellen keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter hat daher keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall brachten die Mieter einer Wohnung auf ihren Balkon eine Rankpflanze an. Des Weiteren hielten sie ohne Zustimmung der Vermieterin eine Katze in der Wohnung. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung. Sie verwies dabei auf die Hausordnung, wonach das außenseitige Aufstellen von Blumentöpfen und das Anbringen von Blumenbrettern vor... Lesen Sie mehr
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