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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewinnabführungsvertrag“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.03.2015
- 6 K 4332/12 K,F -

Gewinn­ab­führungs­vertrag setzt Mindestlaufzeit von 60 Monaten voraus

Einbeziehung fiktiver Zeiträume für Berechnung der Mindestdauer unzulässig

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass sich die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinn­ab­führungs­vertrags bei der körper­schaft­steuerlichen Organschaft nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren bemisst und die Mindestlaufzeit somit 60 Monate beträgt.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens stritten um die Frage, ob der Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen war und daher die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft vorlagen. Mit Vertrag vom 9. August 2005 erwarb die A-GmbH sämtliche Anteile an der am 9. Februar 2005 als Vorratsgesellschaft gegründeten B-GmbH. Mit Vertrag vom 16. August 2005 wurden Teile des Vermögens der A-GmbH auf die B-GmbH im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übertragen. Die Ausgliederung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2005. Zugleich schlossen die A-GmbH als Organträger und die B-GmbH als Organgesellschaft einen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.2013
- II ZR 2/12 und II ZR 67/12 -

BGH zur Anpassung von Genus­sschein­bedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinn­abführungs­vertrages

Genus­sschein­bedingungen sind bei fehlender Regelung im Fall des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anzupassen

Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie Genus­sschein­bedingungen anzupassen sind, wenn das emittierende Unternehmen als abhängige Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinn­abführungs­vertrag abschließt.

In dem einen Fall hat die R. Hypothekenbank AG im Jahr 2000 Genussscheine zu einem Gesamtnennbetrag in Höhe von 200 Mio. Euro in einer Stückelung zu je 1.000 Euro begeben. Die Klägerin ist Eigentümerin von 22 dieser Genussscheine.Die Genussscheine hatten eine Laufzeit bis Ende 2012. In den Genussscheinbedingungen heißt es u. a.: Die Genussscheininhaber erhalten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2012
- XI ZR 344/11 -

Bundesgerichtshof zur Haftung für fehlerhaften Prospekt für außerbörslich gehandelte Wertpapiere

Möglichkeit der Erteilung nachteiliger Weisungen durch beherrschende Konzernmuttergesellschaft an beherrschte Konzerntochtergesellschaft sind in Wertpapier-Verkaufsprospekt vollständig darzustellen

Der Bundesgerichtshof hat grundlegend zu den Voraussetzungen einer Haftung nach der seit dem 1. Januar 1991 in § 13 VerkProspG* und seit dem 1. Juni 2012 inhaltsgleich in § 22 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) kodifizierten Prospekthaftung für außerbörslich gehandelte Wertpapiere Stellung genommen.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall begehrt der Kläger Rückabwicklung des Erwerbs von Inhaberschuldverschreibungen einer mittlerweile insolventen Aktiengesellschaft. Die Wohnungsbau Leipzig-West AG (nachfolgend: WBL) legte in den Jahren 1999 bis 2006 insgesamt 25 Inhaberschuldverschreibungen ohne Börsenzulassung mit einem rechnerischen Gesamtvolumen von 565 Mio. Euro auf.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2011
- II ZR 237/09 und II ZR 244/09 -

BGH: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär hat keinen Anspruch auf festen Ausgleich nach Übertragung von Aktien auf Hauptaktionär

Nach wirksamen Übergang von Aktien auf Hauptaktionär kann Minderheitenaktionär keine Ausgleichszahlung mehr für zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen

Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann dann nicht mehr die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Aktionäre der Wella AG. Diese hatte sich 2004 in einem mit der Beklagten als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ihren Gewinn an die Beklagte abzuführen. Nach dem Vertrag schuldete die Beklagte den übrigen Aktionären der Wella AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,83... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009
- 23 U 69/08 -

Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig

Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig

Die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29. August 2007 beschlossene Squeeze-Out und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Das Gericht folgte damit im Ergebnis der Klageabweisung des Landgerichts Frankfurt am Main.

In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH – einer 100 prozentigen Tochter der Commerzbank AG – als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009
- 3 AZR 369/07 -

Nach Auflösung eines Konzerns: Betriebsrentner können von Konzernmutter keine Sicherheitsleistung für Rentenanpassungen verlangen

Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages - Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen

Wird ein zwischen der Konzernmutter und der Versorgungsschuldnerin bestehender Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag beendet, so kann der Versorgungsgläubiger von der Konzernmutter nicht nach § 303 AktG Sicherheit für künftige Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG verlangen.

Zwar ist der Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung sicherungsfähig iSd. des § 303 AktG, denn er ist regelmäßig werthaltig. Allerdings fehlt es an einem Sicherungsinteresse des Versorgungsgläubigers. Sowohl dann, wenn die Versorgungsschuldnerin zu Recht die Anpassung nach § 16 BetrAVG verweigert, als auch dann, wenn ihre wirtschaftliche Lage eine Anpassung nach § 16 BetrAVG... Lesen Sie mehr