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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gesetzliche Krankenversicherung“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht München, Urteil vom 26.10.2022
- S 59 KR 650/22 -

Keine Erstattung der Kosten für Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose durch gesetzliche Krankenversicherung

Fehlendes Vorliegen einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für neue Behandlungsmethode

Die Kosten für eine Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose können nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet verlangt werden. Insofern fehlt es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die neue Behandlungsmethode. Zudem ist die Hyperthermie von der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankter Mann unterzog sich in der Zeit von August 2021 bis Februar 2022 der Behandlungsmethode der Antibiotika-augmentierten Thermoeradikation. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 10.000 € verlangte er von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Da diese eine Kostenerstattung ablehnte, erhob der Mann Klage.Das Sozialgericht München entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Übernahme der der Behandlungskosten für die Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose zu. Dabei handele es ich um eine... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 28.04.2022
- L 1 KR 429/20 -

Hessisches LSG: Kein Cannabis von der Krankenkasse wegen Alkoholsucht

Versicherter beantragt Cannabis wegen "Saufdruck"

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können gegenüber ihrer Krankenkasse eine Versorgung mit Cannabis beanspruchen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Zur Behandlung einer Alkoholerkrankung stehen insbesondere Rehabilitations­behandlungen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Cannabis besteht daher nicht. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts (LSG).

Ein 70-jähriger Versicherter aus dem Landkreis Gieß en beantragte gegenüber seiner Krankenkasse die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten. Nur damit könne er seinen Drang zum Alkoholkonsum kompensieren. Die letzten 15 Jahre habe er mit selbst angebautem Cannabis seinen "Saufdruck" erfolgreich kontrollieren können. Der Eigenanbau sei ihm allerdings mittlerweile untersagt worden. Die... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 18.01.2022
- S 13 KR 333/21 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Liege-Dreirad mit Elektromotor durch Gesetzliche Krankenversicherung

Liege-Dreirad stellt Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und nicht Hilfsmittel dar

Ein behinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Liege-Dreirad mit Elektromotor durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Denn ein Liege-Dreirad stellt ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens dar und nicht ein Hilfsmittel im Sinne der GKV. Dies hat das Sozialgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein behinderter Mann im April 2021 von der gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Liege-Dreirads mit Elektromotor. Der Mann litt an einer Friedreich-Ataxie mit chronische fortschreitender Verminderung der eigenständigen Fortbewegungsfähigkeit durch zunehmende Deformierung der Füße und beinbetonter... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2021
- L 4 KR 1701/20 -

Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen

Keine schwerwiegende Erkrankung gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V besteht bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen nicht. Insofern liegt keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Mann seit Ende 2018 von der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten der Sorte Pedanios 22/1 mit einer Tagesdosis von 2,5 g. Dies sollte der Behandlung seines Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen dienen. Da die Krankenversicherung die Versorgung ablehnte, erhob der Mann Klage. Das... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2021
- B 1 KR 7/20 und B 1 KR 15/20 -

Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte

Versicherter hat keine Anspruch auf papiergebundenen Berechtigungs­nachweis

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungs­nachweis ("Krankenschein") verlangen können. Um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der eGK nachweisen.

Die eGK ist mit einem Lichtbild versehen sowie einem "Chip". Dieser enthält verschiedene Versichertendaten, wie z.B. Name, Geschlecht, Anschrift, Versichertenstatus und Krankenversicherungsnummer als Pflichtangaben. Diese Daten werden bei Arztbesuchen online mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. Dafür wird die sogenannte Telematikinfrastruktur... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2020
- L 16 KR 143/18 -

Kostenübernahme für beidseitige Oberarmstraffung aufgrund entstellender Wirkung

Sichtbare massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung zu übernehmen, wenn eine Entstellung vorliegt. Davon kann ausgegangen werden, wenn eine trotz weitgeschnittener, lockerer Alltagskleidung eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm sichtbar ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Schlauchmagenoperation verlor eine gesetzlich krankenversicherte Frau 45 bis 50 kg an Gewicht. Dadurch bedingt kam es zu einem Fettverteilungstyp mit massiven Hautüberschuss beider Oberarme. Es lag eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm vor. Trotz unauffälliger, weitgeschnittener und lockerer Alltagskleidung... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2020
- L 16 KR 143/20 -

Krankenkasse muss Kosten für Grafting-Operation wegen einer Penisverkrümmung nicht übernehmen

Penisverkrümmung stellt keine lebensbedrohliche Erkrankung dar

Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.

Geklagt hatte ein 59-jähriger Mann aus dem westlichen Niedersachsen, der an einer angeborenen Penisverkrümmung leidet. Von seiner Krankenkasse verlangte er die Kostenübernahme von rd. 14.000 € für eine sog. Grafting-Operation bei einem Privatarzt. Er verwies auf einen erheblichen psychischen Leidensdruck und die Dringlichkeit der OP. Die Kasse lehnte den Antrag ab. Leistungen von Privatärzten... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020
- B 111 KR 9/18 R -

BSG: Genehmigungs­fiktion begründet keinen eigenständigen Anspruch auf beantragte Sachleistung

Vorliegen einer vorläufigen Rechtsposition

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Absatz 3a Satz 6 SGB V). Wie der 1. Senat des Bundes­sozial­gerichts 2020 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, begründet die Genehmigungs­fiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung. Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger beantragte zur Behandlung seiner Gangstörung die Versorgung mit dem Arzneimittel Fampyra. Dieses Medikament ist nur zur Behandlung einer Gangstörung bei Multipler Sklerose zugelassen; der Kläger leidet jedoch an einer anderen Krankheit. Die Beklagte lehnte den Antrag erst nach Ablauf der... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2020
- L 3 AS 3212/18 -

ALG-II: Fahrtkosten zwecks täglicher Methadon-Substitutions­behandlung stellt Mehrbedarf dar

Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

Die Fahrtkosten für eine tägliche Methadon-Substitutions­behandlung stellen für einen ALG-II-Empfänger ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II dar. Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Leistungspflicht. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine ALG-II-Empfängerin im Jahr 2018 Klage gegen das Jobcenter auf Anerkennung eines Mehrbedarfs. Hintergrund dessen waren Fahrtkosten, die durch ihre tägliche Methadon-Substitutionsbehandlung entstanden. Das Jobcenter lehnte eine Leistung ab und verwies auf die gesetzliche Krankenversicherung. Das Sozialgericht Karlsruhe gab der Klage statt. Dagegen... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2020
- L 16 KR 462/19 -

Keine Kostenerstattung durch GKV wegen von Kosmetikerin/Elektrologistin durchgeführter Elektroepilation zur Entfernung von Barthaaren nach Geschlechts­angleichung

Behandlung muss von einem Vertragsarzt vorgenommen werden

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung der Kosten einer Elektroepilation zur Entfernung der weißen und grauen Barthaare nach einer Geschlechts­angleichung verpflichtet, wenn die Behandlung durch eine Kosmetikerin/Elektrologistin vorgenommen wurde. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. Eine Kostenerstattung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein Vertragsarzt die Elektroepilation nicht erbringen kann. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 beantragte eine Frau nach ihrer Geschlechtsangleichung bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Entfernung der weißen und grauen Barthaare mittels einer Elektroepilation durch eine Kosmetikerin. Diese war als Elektrologistin ausgebildet. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Sie... Lesen Sie mehr