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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesellschafterhaftung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.01.2015
- 5 K 2543/13 -

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bleibt bis zur Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten trotz Verkauf der GbR-Anteile bzw. Abwicklung der GbR weiter fiktiv bestehen

Ehemalige Gesellschafter haften daher weiterhin für Steuerschulden

Auch wenn eine GbR durch den Verkauf der Anteile oder durch ihre Abwicklung beendet ist, so bleibt sie solange weiter fiktiv bestehen, bis sämtliche steuerrechtlichen Pflichten erfüllt oder verjährt sind. Daher können ehemalige Gesellschafter der GbR weiterhin für die Steuerschulden haftbar gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine GbR zum Erwerb, zur Entwickelung und zur Verwertung eines bebauten Grundstücks gegründet. Eine der Gesellschafterinnen der GbR war eine GmbH. Im September 2000 wurden die Gesellschaftsanteile an der GbR an eine Aktiengesellschaft verkauft. Das Finanzamt hielt den Kaufpreis für gewerbesteuerpflichtig und erließ gegenüber der GbR einen Gewerbesteuermessbescheid. Die von der GbR dagegen erhobene Klage blieb sowohl vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (Urt. v. 24.03.2011 - 3 K 1562/08 -) als auch vor dem Bundesfinanzhof (Beschl. v. 15.03.2012 - IV B 123/11 -) erfolglos. Im Dezember 2012 nahm das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2011
- II ZR 243/09 und II ZR 263/09 -

BGH zur quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Quotale Haftung ist kein gesetzlich geregeltes Haftungskonzept

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In den beiden entschiedenen Verfahren nahmen die den Fonds finanzierenden Banken die Fondsgesellschafter persönlich auf Rückzahlung in Anspruch. In den Darlehensverträgen war vereinbart, dass die Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen persönlich haften (quotale Haftung). Nachdem die Fonds in Zahlungsverzug geraten waren, kündigten die Banken die Kredite. Sie... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.09.2010
- 5 K 4110/08 U, 5 K 4112/08 U -

Haftung für Steuerschulden des Unternehmens nach § 74 AO ist begrenzt

Steuerliche Haftung bei Insolvenz erstreckt sich nicht auf Veräußerungserlös

Die steuerliche Haftung eines Dritten mit Gegenständen, die er einem insolventen Unternehmen zur Nutzung überlassen hat, ist begrenzt. Das Finanzgericht Münster hat in zwei Entscheidungen klargestellt, dass eine Haftung für die Steuerschulden des Unternehmens nach § 74 AO nur in Betracht kommt, wenn der Dritte zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme noch Eigentümer dieser Gegenstände ist - ein Zugriff auf den Veräußerungserlös ist rechtswidrig.

In den Streitfällen hatte das Finanzamt die Kläger als Gesellschafter einer GmbH & Co KG gem. § 74 AO in Haftung genommen. Sie sollten für Steuerschulden der insolventen GmbH & Co KG in sechsstelliger Höhe einstehen. Die Haftung war dabei zwar auf ehemals betrieblich genutzte Grundstücke und sonstige Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens beschränkt, die die Kläger an die GmbH... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2007
- II ZR 3/04  -

BGH ändert Haftungskonzept zum sogenannten existenzvernichtenden Eingriff

"Trihotel"-Entscheidung des BGH

Der Beklagte ist Eigentümer eines mit einem Hotel bebauten Grundstücks in Rostock, welches er nicht selbst bewirtschaftet, sondern - zeitlich nacheinander - an verschiedene Gesellschaften, an denen er selbst maßgeblich beteiligt ist, verpachtet bzw. an die er (unter Einschaltung der neuen Pächterin) die Geschäftsbesorgung und das Management übertragen hat. Eine der so tätigen Gesellschaften ist die Schuldnerin, deren Sonderinsolvenzverwalter der Kläger ist. Nach den Eintragungen in die Insolvenztabelle bestehen berechtigte Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von mehr als 1,4 Mio. DM. Wegen dieses von der Schuldnerin nicht aufzubringenden Betrages nimmt der Kläger den Beklagten auf Zahlung unter dem Blickwinkel zunächst der Konzernhaftung, dann der Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs - außerdem aus Geschäftsführerhaftung und Delikt - in Anspruch.

Er wirft dem Beklagten nämlich vor, durch bestimmte, als existenzvernichtend bezeichnete Eingriffe die Gemeinschuldnerin in den Ruin getrieben zu haben. Es sind dies insbesondere:- die Sicherungsübereignung des Hotel-Inventars an die Mutter des Beklagten im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung von 150.000 DM;- die Aufhebung des zwischen ihm und der Schuldnerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 14.09.2005
- 21 O 718/04 -

Zur Haftung von Gesellschaftern für Schulden der Gesellschaft

Investition mit Risiko

Es ist wie ein Pawlowscher Reflex: Erhöht die Politik die Steuerlast, eröffnen die Wohlhabenden die Jagd nach Schlupflöchern. Da bietet sich die Beteiligung an einem Unternehmen an, beispielsweise durch den Erwerb eines Anteils als Kommanditist. Erwirtschaftet die Gesellschaft (durch hohe Investitionen) Verluste, mindern diese dann das Einkommen und so die Steuerpflicht des Mitinhabers.

Eine Firmenbeteiligung bringt allerdings auch Risiken mit sich. So kann der Kommanditist unter Umständen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Beteiligung haften.Das verdeutlicht ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Richter verurteilten einen an einer Kommanditgesellschaft Beteiligten, einem Geldinstitut rund 10.000 € zu zahlen.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 09.08.2005
- 2 U 897/04 -

Rechtsformmissbrauch begründet Haftung von Vereinsmitgliedern

OLG Dresden verurteilt regionale Diözesenverbände und Vereine des Kolpingwerks zu Zahlungen in Millionenhöhe

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Teil- und Grundurteil vom 09.08.2005 die Diözesenverbände Dresden-Meißen und Görlitz des Kolpingwerks sowie die in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz tätigen Vereine des Kolpingwerks auf eine von einem Immobilienfonds erhobene Klage verpflichtet, an den Insolvenzverwalter des Kolping-Bildungswerk-Sachsen e.V. (KBS e.V.) Zahlungen in Höhe der dem Immobilienfonds gegenüber dem KBS e.V. zustehenden Forderungen zu leisten.

Der Immobilienfonds hat ab Oktober 1999 dem KBS e.V. das zuvor mit einem Aufwand von nahezu DM 30 Mio. sanierte Schloss Schweinsburg in Neukirchen/Pleiße durch einen Leasingvertrag bis zum Jahre 2019 zur Nutzung überlassen. Die monatlichen Leasingraten haben zunächst rd. € 84.000,00 betragen. Nachdem der KBS e.V. die Leasingraten ab Mai 2000 nicht mehr bezahlt hatte, ist im Dezember... Lesen Sie mehr



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