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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geburtsschaden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05.11.2021
- 5 U 119/13 -
Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren
Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung
Unterlässt eine Hebamme die Vorlagenkontrolle, obwohl ihr bekannt ist, dass bei der Schwangeren Blutungen vorliegen, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Erleidet das Kind dadurch einen Hirnschaden, kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Oktober 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind durch einen Notkaiserschnitt geboren. Aufgrund einer Plazentaablösung kam es bei der Schwangeren zuvor zu Blutungen und einer Sauerstoffunterversorgung beim Kind. Das Kind erlitt aufgrund dessen einen Hirnschaden und klagte daher unter anderem gegen die Hebamme, welche die Mutter des Kindes vor dessen Geburt betreut hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Hebamme wurde vorgeworfen auf die ihr bekannte Blutung der Mutter des Kindes zu spät reagiert zu haben. Sie hätte viel früher die diensthabende Gynäkologin hinzuziehen müssen.... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2021
- B 9 V 1/19 R -
Soldatenversorgung auch bei Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin in einem zivilen Krankenhaus möglich
Durch hinzugezogenen Zivilarzt verursachte Gesundheitsschäden begründen Wehrdienstbeschädigungen im Sinne des Soldatenversorgungsgesetzes
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter des Klägers war während ihrer Schwangerschaft Soldatin auf Zeit. Die ambulante und stationäre Schwangerschaftsbetreuung einschließlich der geburtshilflichen Behandlung erfolgte nicht durch Bundeswehrärzte, sondern auf Kosten der Bundeswehr durch zivile Ärzte. Daneben fand eine truppenärztliche Mitbetreuung statt. In deren Rahmen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2019
- 8 U 73/18 -
Inanspruchnahme von Hebammen wegen Geburtsschäden: Doppelt versichertes Risiko führt zu Ausgleichspflichten zwischen den Versicherungen
Versicherung des Arztes kann Hebamme persönlich nicht auf anteiligen Ausgleich in Anspruch nehmen
Ist ein Risiko (hier: Inanspruchnahme als Hebamme wegen Geburtsschäden) sowohl über die Versicherung des Belegarztes als auch über die des Anstellungskrankenhauses der Hebamme versichert, kann die Versicherung des Arztes die Hebamme persönlich nicht auf anteiligen Ausgleich in Anspruch nehmen. Vorrangig ist die Versicherung des Krankenhauses in Rückgriff zu nehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Verfahren begehrte die klagende Haftpflichtversicherung eines Arztes von der beklagten Hebamme anteiligen Ausgleich geleisteter Zahlungen für einen Geburtsschaden. Der versicherte Arzt und die beklagte Hebamme waren an der Entbindung eines Kindes im Jahr 1995 beteiligt. Der Frauenarzt war Belegarzt in dem Krankenhaus, die Beklagte war dort angestellt. Nach dem... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 13.11.2019
- 5 U 108/18 -
Herzschlag von ungeborenem Kind und Mutter verwechselt: 500.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden
Verhalten der Ärzte stellt groben Behandlungsfehler dar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einem heute 8-jährigen Mädchen, das als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten hatte, 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und festgestellt, dass die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück sowie die beklagte Ärztin zudem verpflichtet sind, dem Mädchen sämtlichen Vermögensschaden zu ersetzen, der ihr aus den Kunstfehlern anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mädchen aus dem Landkreis Gütersloh als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten; sie ist schwerstbehindert und wird Zeit ihres Lebens immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Zu der Schädigung war es gekommen, weil ca. 45 Minuten vor der Entbindung die Herzfrequenz des Kindes sehr stark abgefallen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.03.2018
- 3 U 63/15 -
Gynäkologe haftet für behandlungsfehlerhaften Umgang mit pathologischem CTG
Gehirngeschädigtes Kind hat Anspruch auf 400.000 Euro Schmerzensgeld
Kommt ein Kind mit einer schweren Hirnschädigung zur Welt, nachdem ein Gynäkologe mit einem pathologischen CTG behandlungsfehlerhaft umgegangen ist, so dass das Kind mit einer Verzögerung von 45 Minuten entbunden wurde, kann dem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus dem westlichen Münsterland kam im November 2008 aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren dauerhaften körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Hierfür nahm er den Beklagten, einen im westlichen Münsterland niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, auf Schadensersatz in Anspruch.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017
- 26 U 88/16 -
Kind hat nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe Anspruch auf 250.000 Euro Schmerzensgeld
Verspätet durchgeführte Sectio aufgrund mehrerer Behandlungsfehler führt bei Säugling zu schweren hypoxischen Hirnschäden
Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer - aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler - verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute neun Jahre alte Kläger aus dem Kreis Höxter wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus in Paderborn unter geburtshilflicher Betreuung zweier mitverklagter Ärzte geboren. Nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Kreißsaal, in dem die Kindesmutter und das ungeborene Kind u.a. zeitweise durch eine Cardiotocographie (CTG) überwacht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.02.2009
- 5 U 1212/07 -
Geburtsschaden: Hirngeschädigtes Kind sowie Mutter erhalten Schmerzensgeld wegen zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitts
Entwicklungsrückstand mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung kann Schmerzensgeld von 350.000 EUR rechtfertigen
Erleidet ein Kind bei der Geburt aufgrund eines verspätet eingeleiteten Kaiserschnitts eine Hirnschädigung, mit der Folge eines Entwicklungsrückstandes mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung beim Kind, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 EUR. Zudem steht der Mutter ebenfalls ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 EUR zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2001 wurde eine 39-jährige Frau gegen 23 Uhr mit Wehen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nachdem es zu Verzögerungen bei der Geburt des Kindes kam, setzte der behandelnde Arzt um 1.52 Uhr eine Saugglocke an. Diese riss jedoch um 1.58 Uhr ab. Der Arzt unternahm sofort einen weiteren Versuch mit der Saugglocke, der aber ebenfalls erfolglos... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2015
- 26 U 108/13 -
Geburtsschaden: Schmerzensgeld von 300.000 Euro wegen gravierender Schäden aufgrund Sauerstoffmangels während Geburt
Verspätete Einleitung einer Notsektio stellt groben Behandlungsfehler dar
Kommt es aufgrund der verspäteten Einleitung einer Notsektio zu einem Sauerstoffmangel bei einem Baby während der Geburt, können die dadurch bedingten gravierenden Schäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Baby bei der Geburt schwere Schäden, da es aufgrund einer verspäteten Notsektio zu einem Sauerstoffmangel kam. Im Alter von zwei Jahren verklagte das betroffene Kind die behandelnden Ärzte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 300.000 Euro.Das Landgericht Bielefeld gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2014
- 26 U 178/12 -
Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Schnittentbindung
Geburt um ca. 23 Minuten verzögert
Verzögert die unterlassene Schnittentbindung die Geburt eines Kindes um ca. 23 Minuten kann das als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, wenn auffällige Herzfrequenzwerte des Kindes zuvor die ärztliche Entscheidung zu einer alsbaldigen Geburtsbeendigung erfordert hätten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Der klagende Landschaftsverband ist Kostenträger des im November 2002 mit gravierenden Geburtsschäden geborenen Jungen. Aus übergangenem Recht hat er das beklagte Krankenhaus aus Witten und die dort tätige beklagte Ärztin wegen geburtshilflicher Behandlungsfehler auf Schadensersatz in Anspruch genommen.Der infolge mangelnder Sauerstoffversorgung bei der Geburt schwer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2014
- VI ZR 187/13 -
BGH: Behandelnder Gynäkologe haftet nur für Behandlungsfehler
Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden
Wenn Gesundheitsschäden während der Geburt zum Teil auf schicksalhafte Ereignisse und zum Teil auf Behandlungsfehler beruhen und sich die Schadensanteile medizinisch unterscheiden lassen, so haftet der behandelnde Gynäkologe nur für die Schäden, die durch die Behandlungsfehler entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall erlitt der Kläger im Zusammenhang mit seiner Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Deswegen nahm er den behandelnden Gynäkologen, die Hebamme, eine Kinderkrankenschwester und den Träger des Beleg-Krankenhauses auf Schadensersatz in Anspruch.Im ersten Teil des Verfahrens erging zum Anspruchsgrund ein rechtskräftiges Grund- und Teilendurteil... Lesen Sie mehr
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