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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fundstellenangabe“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21.09.2023
- 15 U 108/22 -

Werbung mit Bekanntheit aus Medien setzt Angabe von Fundstellen zur Berichterstattung voraus

Bekanntheit muss sich aus redaktioneller Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung

Wirbt ein Unternehmen mit der Bekanntheit aus Medien, so müssen Fundstellen angegeben werden, aus denen sich eine Berichterstattung ergeben. Zudem muss sich die Bekanntheit aus einer redaktionellen Berichterstattung ergeben und nicht aus einer Werbeschaltung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhob ein Wettbewerbsverband vor dem Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung gegen eine Firma, welche auf ihrer Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler anbot. Die Firma warb auf der Internetseite mit dem Hinweis: "Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel", ohne Fundstellen anzugeben. Der Kläger hielt dies für unlauter. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 8 Abs. 1... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 12.06.2018
- 6 A 102/16 -

Fehlende Quellenangabe in Dissertation: TU Clausthal durfte Honorarprofessor Doktortitel entziehen

Substanzieller eigener Beitrag zur Dissertation nicht zu erkennen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau der Technischen Universität Clausthal einem Honorarprofessor aus Hannover den Titel des Dr.-Ing. entziehen durfte, den sie ihm 2010 verliehen hatte.

Der inzwischen pensionierte Kläger wurde bereits in den 60er Jahren im Fach Betriebswirtschaftslehre promoviert. Später wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Er hatte viele Jahre lang einen Lehrauftrag und eine herausgehobene Stellung in der deutschen Wirtschaft. Die Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau der Technischen Universität Clausthal verlieh ihm 2010 den Titel... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2014
- I-20 U 208/13 -

Internetwerbung mit Hinweis "TÜV-geprüft" erfordert Angabe der Fundstelle

Fehlende Angabe begründet wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen Wettbewerbsverstoß

Findet sich auf der Interseite eines Versandhändlers der Hinweis "TÜV-geprüft", muss die Fundstelle angegeben werden, damit die Verbraucher die dem Hinweis zugrundeliegenden Informationen erhalten können. Fehlt die Fundstellenangabe, liegt wegen Vorenthaltung von wesentlichen Informationen ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 bewarb eine Versand-Apotheke auf einem Gutscheinportal im Internet ihre Leistungen. In diesem Zusammenhang befand sich die Aussage "TÜV-geprüft". Zwar wurde der Versand-Apotheke tatsächlich vom TÜV ein Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement nach ISO 9001 erteilt, jedoch fehlten Angaben zu der Fundstelle. Ein Verein zur Wahrung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2015
- 9 S 327/14 -

Plagiate innerhalb einer Diplomarbeit: Nichtbestehen einer Diplomprüfung bei Übernahme von zahlreichen fremden Texten ohne ausreichende Kennzeichnung rechtmäßig

Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmittel gehört zur Grundanforderung selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens

Übernimmt ein Student innerhalb einer Diplomarbeit fremde Texte ohne dies ausreichend mit Zitaten zu kennzeichnen, so kann dies zum Nichtbestehen der Diplomprüfung sowie zur Exmatrikulation führen. Es gehört auch im Zusammenhang mit einer Diplomarbeit zu den Grundanforderungen selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel offengelegt werden. Andernfalls liegt eine Täuschung über die Selbständigkeit der Leistung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württemberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Hochschule bewertete die Diplomarbeit einer Studentin mit nicht bestanden. Zudem wurde sie exmatrikuliert. Hintergrund dessen war, dass sie an zahlreichen Stellen Texte aus Werken anderer Autoren, zum Teil geringfügig geändert, übernommen hatte. Die Hochschule sah darin eine Täuschung. Die Studentin sah dies jedoch anders und erhob gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 19.03.2014
- 3 U 206/13 -

Fundstellen zu Testergebnissen in Werbung müssen deutlich lesbar sein

Unzureichende Lesbarkeit bei Schriftgröße 4

Beinhaltet eine Werbung die Angabe von Testergebnissen, so müssen die Fundstellen zu den Testergebnissen für den Verbraucher deutlich lesbar sein. Von einer unzureichenden Lesbarkeit kann etwa ausgegangen werden, wenn die Fundstellen nur in der Schriftgröße 4 verfasst sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betreiber einer Versandapotheke schaltete in einer Zeitschrift eine Anzeige. In dieser wurden unter anderem Testergebnisse von der Stiftung Warentest und des Deutschen Instituts für Service-Qualität wiedergegeben. Zudem wurden die Fundstellen zu den Testergebnissen in der Schriftgröße 4 angegeben. Ein Wettbewerbsverband hielt die Schriftgröße... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 31.07.2014
- RO 9 K 13.1442 -

Nachträgliche Aberkennung des Doktorgrads: Übernahme von erheblichen Inhalten aus einer anderen Dissertation ohne Quellenangabe rechtfertigt Entzug des Doktortitels

Klage einer Ärztin gegen Entzug des Doktortitels bleibt ohne Erfolg

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage einer Zahnärztin gegen den Entzug des Doktorgrades durch die Universität Regensburg abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin in ihrer Dissertation in erheblichem Umfang Inhalte aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen, ohne auf diese Quelle in ihrer Arbeit ausreichend hinzuweisen. Eine von der Promotionsordnung geforderte selbstständige wissenschaftliche Leistung liege daher nicht vor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens promovierte mit ihrer Arbeit an der Universität Regensburg im Jahr 2006 zum Doktor der Zahnheilkunde. Der als Transplantationschirurg tätige Ehemann hatte für seine Arbeit bereits im Jahr 2005 ebenfalls von der Universität Regensburg den Doktorgrad verliehen bekommen. Beide Arbeiten befassten sich mit dem Hepatozellulären Karzinom (Leberzellkarzinom).... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 14.02.2012
- 11 O 60/11 -

Fundstellenangaben bei Printwerbung müssen leicht und eindeutig lesbar sein

Grundsätzlich ist Schriftgröße 6 erforderlich

Wird im Rahmen der Printwerbung mit Testurteilen geworben, so müssen die Testurteile mit Fundstellen belegt werden. Die Quellenangabe muss dabei leicht und eindeutig lesbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanstandete ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben das Achten auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehörte, die Werbung eines Unternehmens. Das Unternehmen bewarb in einem Prospekt eines seiner Produkte mit Testurteilen. Die Urteile wurden unter Angabe der Quellen zitiert. Der Verein behauptete jedoch, die Fundstellenangabe sei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2000
- 9 S 2435/99 -

Plagiat: Nicht ordnungsgemäße Quellenangabe bzw. Zitierweise kann zur Entziehung der Doktorwürde führen

Inhalt der vorgelegten Doktorarbeit maßgeblich - nicht hypothetische Arbeit

Werden in einer Doktorarbeit für Textpassagen nicht die Quellen angegeben oder wird nicht ordnungsgemäß zitiert, so liegt darin eine Täuschung. Diese kann zur Entziehung der Doktorwürde führen. Dabei kommt es auf die vorgelegte Doktorarbeit an und nicht auf eine hypothetische. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Einem Doktoranden der Rechtswissenschaften wurde im Juni 1990 von der Universität Freiburg die Doktorwürde verliehen. Im Laufe des Jahres 1991 stellte sich jedoch heraus, dass etwa ein Viertel der Arbeit aus fremden Werken abgeschrieben war. Dies wurde weder durch Quellenangaben oder Zitate gekennzeichnet. Die Universität sah darin eine... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.06.1989
- 6 UE 2779/88 -

Note "ungenügend" für fehlende Kenntlichmachung vorgenommener Zitate in Examenshausarbeit

Vorsätzlicher Täuschungsversuch, da Anforderungen an Kenntlichmachung der Übernahme von Textpassagen bekannt waren

Wer sich in einer Hausarbeit nicht an die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens hält und übernommene Textpassagen nicht als solche kennzeichnet, der kann sich schnell der vorsätzlichen Täuschung schuldig machen. Eine Bewertung der Hausarbeit mit der Note "ungenügend" ist damit gerechtfertigt. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Im vorliegenden Fall beantragte der Kläger, den Bescheid, mit dem seine Examenshausarbeit unter dem Vorwurf der Täuschung mit "ungenügend (0 Punkte)" bewertet worden sei, aufzuheben sowie den Beklagten zu verpflichten, eine Neubewertung der Hausarbeit vorzunehmen.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte die Klage für unbegründet. Der Bescheid des Präsidenten des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Mitte, Urteil vom 21.02.2011
- 36A C 243/10 -

Persönlichkeitsrecht verletzt: Plagiatsvorwürfe in wissenschaftlichem Werk müssen vom Autor nachgewiesen werden können

Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit eines Autors ist stets mit dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten abzuwägen

Ein Autor, der in einem wissenschaftlichen Werk einem anderen Autor vorwirft, Gedanken Dritter übernommen zu haben, ohne diese Behauptung nachweisen zu können, verletzt das Persönlichkeitsrecht des anderen Autors. Ein Autor darf im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit solche Behauptungen zwar aufstellen, muss sie dann aber auch belegen können. Andernfalls erhält das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Der Kläger des vorliegenden Falls ist Lehrstuhlinhaber an einer Universität und Autor verschiedener rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen, vor allem von Kommentaren zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Beklagte ist ein Verlag, der ein Buch eines anderen Professors bundesweit herausbringt. Der Kläger sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da in einem Werk des Verlags die... Lesen Sie mehr