wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fristversäumnis“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2021
- L 18 R 856/20 -

Selbst verschuldete Fristversäumnis: Klägervertreter ohne Maske wurde nicht in das Gerichtsgebäude eingelassen

Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung

Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozialgerichts Essen (LSG) hervor.

Der Kläger beantragte erfolglos eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das Sozialgericht wies die Klage gegen den Rentenversicherungsträger ab. Das LSG hat die Berufung wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen.Im Verhandlungstermin ist der Klägerbevollmächtigte nicht in das Gerichtsgebäude eingelassen worden, weil er sich geweigert hat, eine Maske zu tragen. Das LSG hat in seiner Abwesenheit entschieden und festgestellt, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs vorliege. Die Verweigerung des Zugangs erfordere trotz telefonischen Antrages keine Vertagung der Verhandlung.Der... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2021
- 2-13 S 20/21 -

Nach fristgerechter Klageeinreichung und Zahlung des Vorschusses besteht keine Pflicht zur Kontrolle der gerichtlichen Zustellung der Klage an Gegenseite

Nachfrage­obliegen­heit nach Ablauf von sechs Monaten

Wurde fristgerecht Klage eingereicht und der Vorschuss gezahlt, besteht keine Pflicht zur Kontrolle, ob das Gericht die Zustellung der Klage veranlasst hat. Eine Obliegenheit zur Nachfrage besteht aber gemäß dem Gedanken aus § 204 Abs. 2 BGB nach Ablauf von sechs Monaten. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist im Dezember 2019 ging die Klage eines Wohnungseigentümers gegen mehrere Beschlüsse beim Amtsgericht Offenbach am Main ein. Der Vorschuss wurde Anfang Januar 2020 gezahlt. Nachfolgend wurde die Klage aufgrund eines Fehlers bei Gericht erst Ende Mai 2020 den übrigen Eigentümern als Beklagte zugestellt. Das... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2020
- 67 S 330/20 -

Versäumung der Frist zur Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht durch neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit geheilt werden

Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht Versäumung der Klagefrist

Versäumt der Vermieter die Frist zur Einreichung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB), so kann er dies nicht durch ein neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit heilen. Das Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht die Versäumung der Klagefrist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte im Jahr 2020 die Klage einer Vermieterin auf Erteilung der Zustimmung zur Vergleichsmieterhöhung abgewiesen, da die Klagefrist aus § 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB nicht eingehalten wurde. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein. Sie verwies darauf, dass sie in der Klageschrift eine weitere Erhöhungserklärung... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.04.2018
- VI ZB 44/16 -

BGH: Auch Einzelanawalt ohne Personal auf einer Insel muss sich um Vertretung für den Fall einer plötzlichen Erkrankung kümmern

Schuldhafte Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung

Auch ein Einzelanwalt ohne Personal, der auf einer Insel mit wenigen weiteren Kollegen tätig ist, muss sich darum kümmern, dass er im Fall einer unerwarteten Erkrankung eine Vertretung hat. Kommt er dem nicht nach, ist ihm die Versäumung einer Berufungs­begründungs­frist anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro wegen einer behaupteten Persönlichkeitsverletzung im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel. Der Anwalt war als Einzelanwalt ohne Personal tätig und vertrat sich in dem Fall selbst. Er lebte auf einer Nordseeinsel. Nachdem das Landgericht Aurich die Klage abwies, legte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 03.11.2016
- 2 UF 154/16 -

Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung besteht nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung

Anwendung der Vorschrift des § 1568 a Abs. 6 BGB

Der Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung gemäß § 1568 a BGB besteht nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung. Insofern kommt § 1568 a Abs. 6 BGB zur Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Rechtskraft der Scheidung im Dezember 2014 beantragte die Ex-Ehefrau im April 2016 beim Amtsgericht Forchheim die Zuweisung des als Ehewohnung genutzten Einfamilienhauses zur alleinigen Nutzung. Das Haus war im Eigentum beider Eheleute. Während die Frau zusammen mit der gemeinsamen Tochter im Erdgeschoss des Hauses lebte, bewohnte der... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2002
- 2 AZR 392/01 -

BAG: Keine schuldhafte Versäumnis der Mitteilungsfrist aufgrund unerwarteter Schwangerschaft

Schwangerer Arbeitnehmerin steht Überlegungszeitraum zu

Verpasst eine schwangere Arbeitnehmerin nach erfolgter Kündigung die gemäß § 17 Abs. 1 des Mutter­schutz­gesetzes (MuSchG) geltende 2-Wochen-Frist zur Mitteilung der Schwangerschaft an ihren Arbeitgeber, weil die Schwangerschaft für sie unerwartet war und sie darüber zunächst nachdenken musste, so liegt keine schuldhafte Fristversäumnis im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 2 MuSchG vor. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 1999 wurde eine 20-jährige Zahnarzthelferin während ihrer Probezeit gekündigt. 13 Tage nach Zugang der Kündigung wurde bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt. Diese kam für die Zahnarzthelferin so überraschend, dass sie in eine verzweifelte Lage geriet. Sie wusste nicht, wie sie ihrem Freund und ihrer Mutter von der Schwangerschaft... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.1996
- 2 AZR 736/95 -

BAG: Arbeitnehmerin nicht zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft gegenüber Arbeitgeber verpflichtet

§ 15 Abs. 1 des Mutter­schutz­gesetzes beinhaltet keine Offenbarungspflicht

Eine Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Mutter­schutz­gesetzes (MuSchG) beinhaltet keine Offenbarungspflicht. Sie spricht vielmehr eine Empfehlung aus. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin ging am 1. August 1994 auf Hochzeitsreise. Am nächsten Tag ließ ihre Arbeitgeberin eine Kündigung in den Briefkasten der Arbeitnehmerin reinwerfen. Nachdem die Arbeitnehmerin 14 Tage später aus dem Urlaub zurückkam, erfuhr sie von der Kündigung. Da sie zu diesem Zeitpunkt bereits in der 12. Woche schwanger war, zeigte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Burgwedel, Beschluss vom 29.10.2003
- 41 F 165/03 -

Eheaufhebung aufgrund Zwangs muss ein Jahr nach erzwungener Eheschließung beantragt werden

Bei erzwungener Eheschließung endet Zwangslage mit Eheschließung

Ist ein Ehegatte mittels Drohung zur Eingehung der Ehe gezwungen worden, so muss der Antrag auf Aufhebung der Ehe ein Jahr nach der erzwungenen Eheschließung erfolgen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine deutsche Staatsbürgerin im September 2003 die Aufhebung der Ehe mit ihrem türkischen Ehemann. Sie gab an, zur Eheschließung in der Türkei von ihren Eltern gezwungen worden zu sein. Die Ehe wurde im Mai 2002 vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen.Das Amtsgericht Burgwedel... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.11.2015
- VI ZR 567/15 -

BGH: Schuldhafte Fristversäumung bei Nichteinlegung eines Rechtsmittels wegen zunächst erfolgter Ablehnung des Deckungsschutzes durch Rechts­schutz­versicherung

Fehlender Wille zur Tragung des Kostenrisikos begründet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Legt eine Partei deshalb kein Rechtsmittel ein, weil die Rechts­schutz­versicherung zunächst einen Deckungsschutz verneint und die Partei nicht das Kostenrisiko tragen will, so liegt eine schuldhafte Fristversäumung vor. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im September 2015 zur Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch die Klägerin, weil die Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage ablehnte. Erst nachdem diese erfolgte, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein und beantragte wegen der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.02.2016
- VII ZB 36/15 -

BGH zum Frist­verlängerungs­antrag per Fax: Bei Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt muss dieser vor Fristlöschung Vorhandensein eines Sendeprotokolls und Empfangsbestätigung prüfen

Fehlende Prüfung begründet Verschulden an Fristversäumnis

Nimmt der Rechtsanwalt selbst die Fristenkontrolle vor, so muss er bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax vor Löschung der Frist im Fristenkalender überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen. Kommt er dem nicht nach, hat er ein etwaiges Fristversäumnis zu verschulden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt wurde im Jahr 2015 damit beauftragt gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Zwar kam er dem nach, jedoch erfolgte die Berufungsbegründung verspätet. Dies hatte seine Ursache darin, dass ein Fristverlängerungsantrag bezüglich der Berufungsbegründungsfrist nicht an das Berufungsgericht abgeschickt wurde. Der Rechtsanwalt hatte... Lesen Sie mehr