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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.04.2018
- VI ZB 44/16 -
BGH: Auch Einzelanawalt ohne Personal auf einer Insel muss sich um Vertretung für den Fall einer plötzlichen Erkrankung kümmern
Schuldhafte Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung
Auch ein Einzelanwalt ohne Personal, der auf einer Insel mit wenigen weiteren Kollegen tätig ist, muss sich darum kümmern, dass er im Fall einer unerwarteten Erkrankung eine Vertretung hat. Kommt er dem nicht nach, ist ihm die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Oberlandesgericht weist Wiedereinsetzungsantrag und Berufung zurück
Das Oberlandesgericht hielt die Ausführungen des Rechtsanwalts für nicht ausreichend und ging daher von einer schuldhaften
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls schuldhafte Fristversäumnis
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Rechtsanwalts zurück. Dieser habe schuldhaft die Frist zur Berufungsbegründung versäumt. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 05.09.2016
[Aktenzeichen: 13 U 49/16]
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Dokument-Nr. 26311
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