die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feiertagszuschläge“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.08.2024
- 6 AZR 38/24 -
Feiertagszuschläge: Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts
Für Feiertagszuschlag regelmäßiger Arbeitsort entscheidend
Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Das auf den 1. November fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach dem Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch nach den für das Bundesland Hessen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger gleichwohl für die am 1. November 2021 von ihm in Hessen unstreitig erbrachte Arbeitsleistung Feiertagszuschläge zustehen. Das Arbeitsgericht hat der... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 14 K 1653/17 L -
Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein
Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge bleiben steuerfrei
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Diese Fahrzeiten im Mannschaftsbus können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 69/17 -
BAG: Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn und Sonn- und Feiertagszuschläge
Sonn- und Feiertagszuschläge sind geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Daher steht einem Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob im Jahr 2015 eine in einem Seniorenheim beschäftigte Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin Klage auf Zahlung der Sonn- und Feiertagszuschläge für geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Arbeitgeberin hielt den Anspruch für erfüllt. Sie gab an, dass die Arbeitnehmerin bereits den Mindestlohn erhalte. Darüber hinaus könne sie nicht noch Sonn- und... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019
- 6 Sa 996/18 -
Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags
LAG Düsseldorf zu tariflichen Zuschlägen
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Betriebe und Betriebsabteilungen der Brot- und Backwarenindustrie, die Betriebe der Großbäckereien und die Betriebe des Brot- und Backwarenvertriebs für das Land Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2017
- 10 AZR 171/16 -
Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
Rückgriff des Arbeitgebers auf vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung scheidet aus
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich - soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht - nach § 2 EFZG i.V.m. § 1 MiLoG. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjährig bei der Beklagten als Montagekraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Nachwirkung der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie in der Fassung vom 24. Februar 2004 (MTV) Anwendung. Dieser sieht u.a. einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % des tatsächlichen... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen
Erschwerniszulagen im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).
Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2016
- 19 Sa 1851/15 -
Mindestlohn muss bei Anrechnung von Sonderzahlungen (nur) für Nachtarbeitszuschläge als Berechnungsgrundlage dienen
LAG Berlin-Brandenburg zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge entschieden.
Der Entscheidung zugrunde liegt ein arbeitsvertraglich vereinbarter Stundenlohn der Klägerin von weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Weiter ist mit der Klägerin – ebenso wie mit zahlreichen weiteren Beschäftigten im Betrieb – im Arbeitsvertrag eine Sonderzahlung zweimal jährlich in Höhe eines halben Monatslohnes, abhängig nur von vorliegender Beschäftigung im jeweiligen Jahr, vereinbart.... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Urteil vom 07.01.1996
- 1 O 725/96 -
Kosten eines Schlüsseldienstes: Zuschläge für PKW-Bereitstellungskosten und Sofortdienstleistungen unzulässig/ Unzulässigkeit einer Zusatzgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung
Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge grundsätzlich zulässig
Ein Schlüsseldienst darf in seinen AGB keine Klauseln verwenden, wonach für die PKW-Bereitstellung und Sofortdienstleistungen ein Zuschlag geschuldet ist. Ebenfalls unzulässig ist die Erhebung einer Bearbeitungs-/ Buchungsgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung. Zulässig sind aber Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit in den AGB klargestellt wird, dass diese Zuschläge nur einmal anfallen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Bremen über die Zulässigkeit einiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schlüsseldienstes entscheiden.Nach Ansicht des Landgerichts Bremen sei es einem Schlüsseldienst nicht gestattet in seinen AGB Klauseln zu verwenden, die Zuschläge für die Kosten einer PKW-Bereitstellung... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.08.2011
- 10 AZR 347/10 -
BAG zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag
Oster- und Pfingstsonntag keine gesetzlichen Feiertage in Sachsen-Anhalt
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Anlagefahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V erhält der Arbeitnehmer für Feiertagsarbeit einen Zuschlag je Stunde von 135 Prozent. Der tarifliche Sonntagszuschlag beträgt 25 Prozent.... Lesen Sie mehr