Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019
- 6 Sa 996/18 -
Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags
LAG Düsseldorf zu tariflichen Zuschlägen
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war seit 1998 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Backwarenindustrie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der
Arbeitgeberin kürzte tarifliche Feiertagszuschläge für Oster- und Pfingstsonntag
Bis einschließlich 2016 zahlte die
LAG: Ostersonntag gilt als hohen Feiertag im Sinne von § 4 MTV
Die Klage hatte vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Auch wenn
Beeinträchtigung liegt am Ostersonntag mindestens in gleicher Weise vor wie am Ostermontag
Die
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2019
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 21.08.2019
[Aktenzeichen: 2 Ca 594/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.