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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrradparkverbot“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2011
- 67 S 70/11 -

Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen

Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen

Wird vom Vermieter die Erlaubnis erteilt, dass Fahrräder im Hof des Grundstücks abgestellt werden dürfen, so kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Vor allem, wenn eine schriftliche Fixierung der Erlaubnis nicht vorgenommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Regelung innerhalb des Mietverhältnisses getroffen werden sollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Vermieter gegen eine Mieterin, das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof des Grundstücks zu unterlassen. Kurz nach Beginn des Mietverhältnisses stellte der Vermieter der Mieterin auf deren Bitten einen Kellerraum zur Verfügung, damit diese dort Fahrräder für sich und ihre Kinder abstellen konnte. Nachdem die Mieterin geltend gemacht hatte, dass es für ihre Kinder zu beschwerlich sei, die Fahrräder jeweils in den Keller zu schaffen, gestattete der Vermieter, dass die Kinder ihre Fahrräder auf dem Hof abstellen dürften. Im Winter verbrachte der Vermieter ein offenbar herrenloses Fahrrad auf dem Hof in seinen Keller. Da... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.12.2005
- 5 A 51/05 -

"Fahrradparkverbot" auf dem Bahnhofsvorplatz Lüneburg rechtswidrig

Die Stadt Lüneburg muss die auf dem Bahnhofsvorplatz in Lüneburg aufgestellten Verkehrszeichen, nach denen das Abstellen von Fahrrädern im dortigen Fußgängerbereich länger als 15 Minuten verboten ist, entfernen. Die Beschilderung widerspricht der Straßenverkehrsordnung und ist rechtswidrig. Eine Klage des 63jährigen Radfahrers gegen das "Parkverbot" hatte daher insoweit Erfolg.

Die Stadt Lüneburg gestaltete 1999 die Fläche vor dem Bahnhof neu. Es wurde ein Radspeicher errichtet, und für Fahrräder wurde das "Parken" auf dem Platz untersagt. Die Stadt Lüneburg entfernte wiederholt auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellte Fahrräder, auch das Fahrrad des Klägers wurde damals abgeräumt, und er musste das Rad für 15,-- EUR wieder auslösen.Dagegen klagte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.01.2005
- 5 A 216/03 -

Fahrräder in Fußgängerbereichen: Abstellen grundsätzlich erlaubt

Fahrräder dürfen in Fußgängerbereichen grundsätzlich abgestellt werden. Die derzeitige Beschilderung auf dem Vorplatz des Braunschweiger Hauptbahnhofs verbietet es daher nicht, Fahrräder auch außerhalb des gekennzeichneten Parkbereichs abzustellen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem aktuellen Urteil entschieden.

Die Stadt Braunschweig hatte in dem Verfahren eine andere Rechtsauffassung vertreten. Sie hat den Bahnhofsvorplatz in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbahn, in deren Eigentum sich der Platz befindet, als Fußgängerbereich ausgewiesen und das entsprechende Verkehrsschild "Fußgängerzone" aufgestellt. Weitere, nicht amtliche Zeichen weisen vor Ort darauf hin, dass das "Abstellen von Fahrrädern... Lesen Sie mehr