die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte“ veröffentlicht wurden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12.04.2012
- 43547/08 -
Verurteilung wegen Inzestbeziehung zwischen Geschwistern verstößt nicht gegen Menschenrechtskonvention
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verneint Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Gefängnisstrafe wegen seiner Inzestbeziehung mit seiner jüngeren Schwester, die er, nachdem er in einer Pflegefamilie aufgewachsen war, erst als Erwachsener kennengelernt hatte und mit der er vier gemeinsame Kinder hat, für rechtmäßig erklärt. Der Gerichtshof entschied insbesondere, dass die deutschen Behörden im Umgang mit dieser Frage einen weiten Beurteilungsspielraum hatten, da zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats kein Konsens hinsichtlich der Frage besteht, ob einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern eine Straftat darstellen. Im Übrigen hatten die deutschen Gerichte bei der Verurteilung des Beschwerdeführers eine sorgfältige Abwägung der Argumente vorgenommen. Der Gerichtshof verneinte in diesem Fall eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der Beschwerdeführer, Patrick Stübing, geboren 1976, ist deutscher Staatsangehöriger und lebt in Leipzig. Als Siebenjähriger wurde er von einer Pflegefamilie adoptiert, nachdem er als Dreijähriger zunächst in einem Kinderheim untergebracht worden war. Nach seiner Adoption hatte er jahrelang keinen Kontakt zu seiner leiblichen Familie. Erst als er im Jahr 2000 wieder Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie aufnahm, erfuhr Patrick Stübing, dass er eine, 1984 geborene, leibliche Schwester hat. Nach dem Tod ihrer Mutter im Dezember 2000 entwickelte sich eine Liebesbeziehung zwischen den Geschwistern. Sie lebten mehrere Jahre zusammen und bekamen zwischen 2001 und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.03.2012
- 45071/09 und 23338/09 -
Abweisung von Klagen mutmaßlich leiblicher Väter zur Anfechtung der Vaterschaft verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Gesetzgeber darf bestehendem Familienverband zwischen Kind und rechtlichem Vater Vorrang vor Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater einräumen
Die Abweisung von Klagen mutmaßlicher leiblicher Väter zur Anfechtung einer Vaterschaft durch deutsche Gerichte stellt keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) und auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbot (von Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14) der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Biologische Väter haben demnach keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, sofern das Kind einen anderen juristischen Vater hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Beschwerdeführer im ersten Verfahren, Denis Ahrens, geboren 1970, lebt in Berlin. Der Beschwerdeführer im zweiten Verfahren, Heiko Kautzor, geboren 1971, lebt in Willich. Beide sind deutsche Staatsangehörige.Denis Ahrens ging davon aus, Vater einer im August 2005 geborenen Tochter zu sein, mit deren Mutter, Frau P., er eine Beziehung gehabt hatte. Zur Zeit der Empfängnis lebte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 07.02.2012
- 40660/08 -
EGMR: Veröffentlichung von Urlaubsfotos von Prinzessin Carolin zulässig
Gerichtshof verneint Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Die Veröffentlichung von Urlaubsfotos von Prinzessin Carolin und ihrem Ehemann, Prinz Ernst August von Hannover, die von einem Artikel über den schlechten Gesundheitszustand des Vaters von Prinzessin Carolin, Fürsten Rainier von Monaco begleitet wurden, war zulässig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und verneinte eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der EMRK.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls sind Prinzessin Caroline von Hannover, Tochter des verstorbenen Fürsten Rainier III von Monaco, und ihr Ehemann, Prinz Ernst August von Hannover.Seit den frühen 1990er Jahren bemüht sich Prinzessin Caroline, die Veröffentlichung von Fotos, die ihr Privatleben abbilden, in der Presse zu unterbinden. Zwei Fotoserien, die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 07.02.2012
- 39954/08 -
EGMR: Bild-Berichterstattung über Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers zulässig
Untersagung der Berichterstattung verstößt gegen Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Berichterstattung über das Privatleben Prominenter ist dann zulässig, wenn sie von allgemeinem Interesse ist und in angemessenem Verhältnis zur Achtung des Privatlebens steht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Berichterstattung über den Kokainbesitz eines bekannten Schauspielers ist daher zulässig. Der Schauspieler ist als Person des öffentlichen Lebens anzusehen, wodurch der Öffentlichkeit ein Anspruch auf Information über die Festnahme und das Verfahren zusteht. Die von den Deutschen Gerichten verfügte Untersagung der Berichterstattung stellt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist die Axel Springer AG (“Springer”). Die von Springer herausgegebene Bild-Zeitung veröffentlichte im September 2004 auf ihrer Titelseite einen Artikel über die Festnahme eines bekannten Fernsehschauspielers, in einem Zelt auf dem Münchner Oktoberfest, wegen Kokainbesitzes. Der Artikel war mit drei Fotos des Schauspielers illustriert... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20.12.2011
- 38254/04, 39775/04 und 12986/04 -
EGMR: Kirchen dürfen Beschäftigungsverhältnisse ohne staatliche Eingriffe regeln
Recht auf ein faires Verfahren gemäß Menschenrechtskonvention nicht verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung in mehreren Verfahren entschieden, dass der Kirche das Recht zusteht, Beschäftigungsverhältnisse ohne staatliche Eingriffe zu regeln.
Die Beschwerdeführer sind Andreas Baudler, 1950 geboren, amerikanischer Staatsangehöriger und wohnhaft in Ravensburg, sowie Roland Reuter, 1955 geboren, deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in Moers.Herr Andreas Baudler war seit 1982 Pfarrer in einer evangelischen Gemeinde in Böblingen und Roland Reuter seit 1986 Pfarrer in einer evangelischen Gemeinde in Utfort. Beide wurden... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 08.12.2011
- 5631/05 -
EGMR: Rückwirkende Änderung der Fristen für Rückgabeanträge von in der DDR verstaatlichten Grundstücken verstößt gegen Eigentumsrechte der Erben
Gericht bejaht Verletzung des Schutzes auf Eigentum gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die rückwirkende Änderung der Fristen für Rückgabeanträge von in der DDR verstaatlichten Grundstücken stellt eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Streitfalls, neun deutsche Staatsangehörige, sind die Erben eines Geschäftsinhabers, der 1939 mehrere Grundstücke in einer Gesamtgröße von etwa 3000 m² in Potsdam-Babelsberg von einem Berliner Unternehmen erwarb. Ursprünglich gehörten die Grundstücke jüdischen Eigentümern, die unter der Naziherrschaft 1938 zum Verkauf gezwungen waren und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 01.12.2011
- 8080/08 und 8577/08 -
EGMR: Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt
Polizeiliche Maßnahmen verletzten Beschwerdeführer im Recht auf Freiheit und Sicherheit und im Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Die mehr als fünftägige Ingewahrsamnahme zweier junger Männer, durch die sie gehindert wurden, im Juni 2007 an den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Heiligendamm nahe Rostock teilzunehmen, stellt eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 § 1) sowie eine Verletzung des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11) gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls, Sven Schwabe und M.G., sind deutsche Staatsangehörige, 1985 geboren, und leben in Bad Bevensen bzw. Berlin. Beide reisten im Juni 2007 nach Rostock, um an den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel teilzunehmen. Am Abend des 3. Juni führte die Polizei eine Personenkontrolle auf einem Parkplatz vor einer Justizvollzugsanstalt durch, wo... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 24.11.2011
- 48038/06 -
EGMR: Sicherungsverwahrung ohne gerichtliche Vollstreckungsanordnung verstößt gegen Menschenrechtskonvention
Bundesrepublik zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
Die Unterbringung eines Straftäters in der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung seiner Haftstrafe ohne gerichtliche Vollstreckungsanordnung stellt eine Verletzung von Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls, Jakob Schönbrod, ist deutscher Staatsangehöriger, 1933 geboren. Er ist vielfach vorbestraft und hat viele Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Im Mai 1996 verurteilte ihn das Landgericht Koblenz wegen gemeinschaftlich begangenen bewaffneten Raubüberfalls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Zugleich ordnete das Gericht seine... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 03.11.2011
- 57813/00 -
EGMR: Österreichisches Verbot zur Verwendung von Eizell- und Samenspenden bei In-vitro-Befruchtung nicht konventionswidrig
Gerichtshof verneint Verstoß gegen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Das Verbot zur Verwendung von Eizell- und Samenspenden bei In-vitro-Befruchtungen verstößt nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls sind zwei österreichische Ehepaare, die an Unfruchtbarkeit leiden und auf künstliche Befruchtungstechniken zurückgreifen wollten, die in Österreich verboten sind.S.H. kann Eizellen produzieren, leidet aber an eileiterbedingter Sterilität und kann deshalb nicht auf natürliche Weise schwanger werden; ihr Ehemann ist steril. Aufgrund... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.09.2011
- 319/08, 2455/08, 7908/10, 8152/10 und 8155/10 -
EGMR: Beschwerden über teilnahmepflichtigen Sexualkundeunterricht an Schulen unzulässig
Erziehungsrecht der Eltern nicht durch Teilnahme der Kinder am Sexualkundeunterricht und anderen schulischen Veranstaltungen eingeschränkt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerden mehrerer Eltern für unzulässig erklärt, mit denen diese sich gegen die Weigerung der deutschen Behörden, ihre Kinder vom teilnahmepflichtigen Sexualkundeunterricht und anderen schulischen Pflichtveranstaltungen zu befreien, wandten. Der Gerichtshof verneint die Auffassung der Eltern, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte ihr Recht, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen sicherzustellen, unverhältnismäßig eingeschränkt hätten.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens, fünf deutsche Ehepaare, gehören einer baptistischen Glaubensgemeinschaft an. Sie haben jeweils mehrere Kinder, die eine staatliche Grundschule in Salzkotten (Nordrhein-Westfalen) besuchen bzw. besuchten.Im Juni 2005 beantragten zwei der Ehepaare, Willi und Anna Dojan sowie Theodor und Lydia Fröhlich, die Befreiung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
