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Mittwoch, 1. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erwerbsaufwand“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18.03.2010
- IX B 227/09 -

BFH: Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust

Gericht widerspricht erneutem Nichtanwendungserlass

Erwerbsaufwand ist im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Mit seinem Beschluss reagiert der Bundesfinanzhof zeitnah auf den Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Februar 2010 (BStBl I 2010, 181) in einem Fall, in dem der Klägerin aufgrund ihrer Beteiligung keine Einnahmen zugeflossen sind und das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 12. November 2009 der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09) folgend das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht angewandt hatte.Das beklagte Finanzamt hatte sich zur Begründung seiner – nunmehr vom Bundesfinanzhof mangels... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.07.2009
- IX R 42/08 -

BFH: Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

Auflösungsverlust in vollem Umfang abziehbar

Der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 Abs. 1 und Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist jedenfalls dann nicht durch das Abzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin aus ihrer Beteiligung an einer AG wegen deren Insolvenz einen Auflösungsverlust erlitten. Diesen Auflösungsverlust setzten das Finanzamt wie auch das Finanzgericht nur zur Hälfte an. Im Verhältnis von Anteilseigner und Kapitalgesellschaft gilt das sog. Halbeinkünfteverfahren (ab 2008: Teileinkünfteverfahren): Um die Einnahmen des Anteilseigners... Lesen Sie mehr