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Mittwoch, 1. Mai 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektronischer Rechtsverkehr“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.05.2022
- 12 L 25/22 -

Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

Berufung auf Rolle als Privatperson greift nicht

Wird ein Rechtsanwalt in eigener Angelegenheit tätig und tritt er als solcher gegenüber dem Gericht auf, dann besteht auch für ihn die Pflicht, seine Schriftsätze elektronisch einzureichen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, der im Gerichtsverfahren ausdrücklich als Rechtsanwalt auftrat, wandte sich gegen eine Zwangsvollstreckung aus einem bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheid des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin. Er reichte seinen Schriftsatz vorab per Telefax und sodann schriftlich bei Gericht ein. Er halte diesen Weg wegen noch nicht behobener Zugangsstörungen für zulässig. Auch wegen des damit verbundenen Aufwands sei es ihm nicht möglich, alle bislang schriftlich eingereichten Schriftsätze einzuscannen, um sie elektronisch nachzureichen.Das VG hat den Eilantrag mangels wirksamer Antragstellung als unzulässig zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 05.11.2009
- 6 K 3931/08 -

FG Köln: Bekanntgabe durch Finanzamt per Computer-Fax unwirksam

Keine Rechtswirkung bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur

Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax (so genannte Ferrari-Fax-Verfahren) übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wendete der Kläger ein, dass er die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht erhalten habe, obwohl das Finanzamt den Sendebericht der Übermittlung per Computer-Fax vorgelegt hatte. In seinem Urteil führte das Finanzgericht Köln aus, dass es gar nicht auf den Erhalt der Einspruchsentscheidung durch den Kläger ankomme. Die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.07.2007
- L 9 AS 161/07 -

Hartz IV: Widerspruch per einfacher E-Mail nicht zulässig

Elektronischer Rechtsverkehr nur mit qualifizierter elektronischer Signatur gültig

Wer gegen seine Hartz-IV-Kürzung Widerspruch einlegen möchte, kann dies nicht per einfacher E-Mail machen. Die Regeln für den elektronischen Rechtsverkehr (z.B. für eine Klageerhebung) gelten analog auch für das Einlegen eines Widerspruchs. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

In Hessen wurde Ende vergangenen Jahres in bestimmten Gerichtsbezirken der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Seither kann z.B. bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Kassel per E-Mail Klage erhoben werden. Die Wirksamkeit des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs ist jedoch an strenge Regeln, z.B. an die "qualifizierte elektronische Signatur" gebunden.... Lesen Sie mehr