wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einrichtungsgegenstände“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.04.2019
- VI R 18/17 -

BFH: Kosten für Einrichtungs­gegenstände einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar

Aufwendungen für Einrichtungs­gegenstände und Hausrat einer doppelten Haushaltsführung fallen nicht unter die Höchst­betrags­begrenzung von 1.000 Euro

Aufwendungen für Einrichtungs­gegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchst­betrags­begrenzung von 1.000 Euro und sind daher grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommen­steuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung begründet. Aufwendungen für die Miete nebst Nebenkosten sowie Anschaffungskosten für die Einrichtung machte er als Werbungskosten geltend.Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur in Höhe von 1.000 Euro je Monat an, da die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Unterkunft nach der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2004 auf diesen Höchstbetrag begrenzt sei.Dem widersprach das Finanzgericht. Die Kosten der Einrichtung (Absetzung für Abnutzung auf angeschaffte Einrichtungsgegenstände... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017
- 13 K 1216/16 -

Kosten für Wohnungseinrichtung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung dar

Einspruch und Klage gegen Finanzamt erfolgreich

Die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören nicht zu den Unterkunftskosten deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Fall unterhielt der Kläger im Streitjahr 2014 ab dem 1. Mai neben seinem eigenen Hausstand (Lebensmittelpunkt) eine Wohnung am Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte. Mit seiner Einkommensteuererklärung begehrte er den Abzug von notwendigen Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung (Miete zuzüglich Nebenkosten, Aufwendungen für Möbel und Einrichtungsgegenstände).... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2011
- 2 U 1104/10 -

Stuhlbein weggebrochen: Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden nach Sturz von einem Plastikstuhl im Hotel

Verkehrssicherungspflicht besteht nur für allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungsgegenstände und Hotelanlagen

Verletzt sich ein Urlauber durch das Wegknicken eines Plastikstuhlbeins, so hat er nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz, nachdem er sich in seinem Hotel durch den Sturz mit einem Plastikstuhl einen Halswirbel gebrochen hatte. Der Kläger verbrachte gemeinsam mit seiner Frau einen Urlaub in Kroatien, den das Paar als Pauschalreise gebucht hatte. Der Unfall ereignete sich, als sich der Mann zum Lesen auf einen Plastikstuhl... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2009
- 412 C 3825/08 -

Ein Vermieter muss nicht jeden Nachmieter akzeptieren

Vertragsfreiheit für Vermieter hinsichtlich Nachmieter

Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter zu akzeptieren und dem Mieter damit die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Er genießt insoweit Vertragsfreiheit. Dies hat das Amtsgericht München entschieden

Im hiesigen Rechtsstreit zogen die Mieter einer Münchner Wohnung Ende September 2007 aus dieser aus. Im Vorfeld hatten sie sich um Nachmieter bemüht und auch ein Ehepaar gefunden, mit denen sie auch die Übernahme der Küche und verschiedenster anderer Einrichtungsgegenstände gegen Zahlung von 10.000,- € vereinbarten.Die Vermieter akzeptierten diese Nachmieter allerdings... Lesen Sie mehr