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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehegattenbürgschaft“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.09.2015
- XII ZB 211/15 -

BGH: Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs wegen grober Unbilligkeit erfordert Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten

Erwerb von Rentenansprüchen während langer Trennungszeit kann Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs begründen

Der Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs wegen grober Unbilligkeit gemäß § 27 des Ver­sorgungs­ausgleichsgesetzes (VersAusglG) erfordert eine Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten. Ein Ver­sorgungs­ausgleich kann demnach ausgeschlossen sein, wenn ein Ehegatte während einer langen Trennungszeit noch Rentenansprüche erwirbt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Ehemann anlässlich der Ehescheidung im August 2011 den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Er begründete dies mit der lang andauernden Trennungszeit sowie einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft für Schulden der Ehefrau im Zusammenhang mit dem Konkurs der von ihr betriebenen Boutique.Sowohl das Amtsgericht Darmstadt als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wiesen den Antrag zurück. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs komme nicht in Betracht. Gegen diese Entscheidung legte der Ehemann Rechtsbeschwerde ein.Nach § 27 VersAusglG finde ein Versorgungsausgleich... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2002
- XI ZR 50/01 -

BGH: Sittenwidrige Bürgschafts­übernahme durch Ehegatten bei krasser finanzieller Überforderung, Übernahme allein aus emotionaler Verbundenheit und Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit durch Bank

Interesse der Bank am Schutz vor Vermögens­verschiebungen zwischen Ehegatten unerheblich

Eine Bürgschafts­übernahme durch einen Ehegatten ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Ehegatte dadurch finanziell krass überfordert wird, die Übernahme allein aus der emotionalen Verbundenheit zum anderen Ehegatten erfolgte und der Kreditgeber die emotionale Verbundenheit ausnutzte. Das Interesse des Kreditgebers am Schutz von Vermögens­verschiebungen zwischen den Ehegatten ändert an der Sittenwidrigkeit nichts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Absicherung eines Kredits in Höhe von 200.000 DM für den Ehemann übernahm die Ehefrau im April 1994 eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von 100.000 DM. Nachfolgend wurde die Ehefrau von der kreditgebenden Sparkasse in Anspruch genommen. Diese wehrte sich dagegen mit der Begründung, dass der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2008
- 6 U 1553/06 -

Mittellose Ehefrau muss nach sittenwidriger Bürgschaftsverpflichtung keine Zahlungen leisten

Ehefrau hatte kein eigenes wirtschaftliches Interesse

Eine für das Darlehen einer Aktiengesellschaft aufgrund Bürgschaftsvertrags mithaftende, mittellose Ehefrau kann sich auch dann auf die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages berufen, wenn sie zwar Mitglied des Verwaltungsrates der AG, selbst aber nicht Aktionärin der AG ist. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt entschieden.

Der Entscheidung liegt die Klage einer Leasinggesellschaft zugrunde, die nach der Kündigung von Betriebsmitteldarlehen für eine Aktiengesellschaft neben einem mit 50 Prozent beteiligten Aktionär auch dessen für die Darlehensrückzahlung bürgende mittellose Ehefrau in Anspruch nimmt. Die Ehefrau hatte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ihren vormals 20 prozentigen Aktienanteil bereits an Dritte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.12.2006
- 12 U 1394/06 -

Gericht befindet Ehegattenbürgschaft erneut für sittenwidrig

Bank scheitert mit Klage gegen Ehefrau

Auch wenn Eheleute gemeinsam einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, müssen sie nicht in jedem Fall für die Schulden des anderen haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Die Beklagte hatte im Jahre 2001 einen Kreditvertrag ihres Mannes mit der klagenden Bank über gut 10000,- € als sog. „2. Darlehnsnehmerin“ mit unterschrieben. Ihr Ehemann, der sich als Versicherungsvertreter selbständig gemacht hatte, benötigte die Kreditmittel für die Errichtung einer Versicherungsagentur. In den ersten 4 Jahren erhielt die Bank pünktlich die vereinbarte monatliche... Lesen Sie mehr

Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
- 5 O 63/06 -

Vermögenslose Ehefrau haftet nicht als Mitschuldnerin für Bausparkredit ihres Ehemannes

Bürgschaftsversprechen der Ehefrau ist sittenwidrig

Eine Ehefrau, die kein Vermögen hat, haftet nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Das hat das Landgericht Mainz entschieden.

Im Fall verlangte eine Bausparkasse von der inzwischen geschiedenen Ehefrau eines Bausparers die Rückzahlung eines Teils eines Bauspardarlehns (25.000,-- Euro).Die Richter wiesen die Klage der Bausparkasse ab. Die Mitverpflichtung der Ehefrau sei sittenwidrig. Sie habe bei Darlehnsaufnahme kein Einkommen gehabt und habe für ein Kleinkind (Alter 1 Jahr) sorgen müssen. Das... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2005
- XI ZR 28/04 -

BGH stärkt Ehefrauen bei ruinösen Bürgschaften den Rücken

Der BGH hat die Rechte von Ehefrauen gestärkt, die für ihren Gatten eine Bürgschaft übernommen haben.

Bei krasser finanzieller Überforderung sei die Haftung für einen Kredit des Mannes sittenwidrig und damit nichtig, führten die Karlsruher Richter in zwei Urteilen aus. Dies gelte zumindest dann, wenn die Frau die Bürgschaft aus "emotionaler Verbundenheit" mit dem Gatten und nicht aus eigenem wirtschaftlichen Interesse unterschrieben hat.In dem einen Fall (XI ZR 28/04) hatte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2004
- 23 U 65/03 -

Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser Überforderung des Bürgen

Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Rechtsprechung zur Nichtigkeit einer (Ehegatten)-Bürgschaft bei krasser Überforderung des Bürgen bestätigt. Die im neuen Insolvenzrecht vorgesehene Restschuldbefreiung führt nach Auffassung des Senats zu keiner anderen Beurteilung von Bürgschaftsversprechen.

In dem entschiedenen Fall hatte sich eine Ehefrau und Mutter zweier minderjähriger Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung in Erziehungsurlaub befand, für einen Geschäftskredit ihres Ehemannes in Höhe von 100.000,- DM verbürgt. Die Bürgin hatte später aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung nur ein geringfügiges eigenes Einkommen erlangt. Das Oberlandesgericht nimmt eine krasse... Lesen Sie mehr