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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „duzen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 28.12.2021
- 31 C 148/21 -
Mitglied einer politischen Partei muss sich das Duzen gefallen lassen
Kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens
Das Mitglied einer politischen Partei muss sich gefallen lassen, dass er von Parteigenossen geduzt wird. Ein Anspruch auf Unterlassung des Duzens besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte das Mitglied einer Partei im August 2021 beim Amtsgericht Brandenburg die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen einer beabsichtigten Klage auf Unterlassung gegen ein anderes Parteimitglied. Dieser duzte den Kläger stets, was dieser nicht wollte.Das Amtsgericht Brandenburg lehnte den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Denn seiner Auffassung nach habe die beabsichtige Unterlassungsklage keine Aussicht auf Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens durch Parteigenossen. Zwar könne jeder Erwachsene grundsätzlich darüber entschieden, wie er angesprochen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2018
- I ZB 58/17 -
BGH: Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners
Begründete Befürchtung der Einflussnahme auf Richter
Ist die Ehefrau des Richters eines Prozesses beim Rechtsanwalt des Prozessgegners beschäftigt und duzen sich der Richter und der Anwalt, so besteht die begründete Befürchtung der Einflussnahme auf den Richter. Er kann deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Kammergericht Berlin im Rahmen einer Beschwerde über ein Zwangsvollstreckungsverfahren entscheiden. Der vorsitzende Richter wurde dabei von der Schuldnerin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund dessen war, dass die Ehefrau des Vorsitzenden beim Rechtsanwalt der Gegenseite beschäftigt war. Zudem duzten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.05.2012
- I-1 W 20/12 -
OLG Hamm: Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft
"Duzen" kein Indiz für nahe persönliche Beziehung
"Duzt" der Richter einen Beteiligten eines Rechtstreits, so macht er sich nicht der Befangenheit schuldig, wenn das "Duzen" auf die gemeinsame Herkunft aus einem kleinen Ortsteil zurückzuführen ist. Das "Duzen" allein stellt jedenfalls kein Indiz für eine problematische nahe persönliche Beziehung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Richter eines Zivilprozesses von der Klägerseite wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hintergrund der Ablehnung war, dass sich der Richter und ein Vorstandsmitglied der Beklagten im Alltag "duzten". Des Weiteren führte die Klägerseite weitere Umstände an, die eine persönliche Nähe zwischen dem Richter und dem Vorstandsvorsitzenden begründen sollten.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2009
- 256 Cs 160/08 -
"Dann bekommt ihr auf die Fresse" ist keine Beleidigung
Strafrecht schützt nicht vor bloßen - wenn auch groben - Unhöflichkeiten
Dies entschied das Amtsgericht Hamburg und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung frei. Dieser war als Besucher in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel durchsucht worden. Als die zuständigen Vollzugsbeamten ihn wegen eines Verstoßes gegen die Anstaltsordnung aufforderten, das Gefängnis zu verlassen, sagte der später Angeklagte zu den Beamten: "Ihr kommt ja auch noch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse!" Auf Nachfrage wiederholte er: "Ja, dann bekommt ihr richtig auf die Fresse!"
Das Amtsgericht Hamburg wies die von der Staatsanwaltschaft vertretene Auffassung, dass diese Aussage den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) erfülle, zurück. Die Aussage des Angeklagten stelle noch keinen gewichtigen Angriff auf die Ehre eines anderen dar, urteilten die Richter. Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, vor bloßen Ungehörigkeiten, Distanzlosigkeiten... Lesen Sie mehr
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