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Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 30.11.2012
- 2 Ca 2010/12 -
Böller im Dixi-Klo: "Silvesterscherz" führt zur fristlosen Kündigung
Beim unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern muss mit erheblichen Verletzungen eines Dritten gerechnet werden
Wenn ein Arbeitskollege durch einen explodierenden Feuerwerkskörper verletzt wird, dann rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war. Dies hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden.
Im hier vorliegenden Fall war der 41 Jahre alte Kläger bereits seit 1997 bei der Beklagten als Gerüstbauer und Vorabeiter beschäftigt. Am 07.08.2012 brachte er auf einer Baustelle einen Feuerwerkskörper („Böller“) in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt. Dabei ist zwischen den Parteien streitig, ob er den Böller von oben in die Toilettenkabine geworfen hat, wie es ihm die Beklagte vorwirft, oder ob er den Böller an der Tür des Klos angebracht hat, von wo er sich – von dem Kläger ungeplant – gelöst hat und dann in die Kabine hineingerutscht und dort zur Explosion gekommen ist, wie es der Kläger darstellt. Der... Lesen Sie mehr
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