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Sonntag, 28. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Differenzierungsklauseln“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.04.2017
- 52 O 240/16 -

Reiseveranstalter muss bei pauschalen Prozentsätzen für Stornierungen Differenzierungen im Hinblick auf Reisearten machen

Für Reisen mit und ohne eigene Anreise darf nicht dieselbe pauschale Ersatzzahlung vorgesehen werden

Das Landgericht Berlin hat zu den Stornobedingungen von "Glückskäfer Reisen" entschieden, dass Schadenersatz, der dem Veranstalter bei Stornierungen zusteht, auf die konkrete Reiseform abgestimmt sein muss. Nur dann sind pauschale Prozentsätze bei Stornierung zulässig.

Das Angebot an Reisen ist vielfältig und wird immer individueller und spezieller. Das muss sich auch bei den Stornierungskosten niederschlagen. Bietet ein Reiseveranstalter etwa eine Kreuzfahrt mit und ohne Anreise an, so müssen die Zahlungen bei Rücktritt diesen Unterschied auch berücksichtigen. Es darf nicht für beide Modelle dieselbe pauschale Ersatzzahlung vorgesehen sein. Bezahlt beispielsweise der Reisende die Anfahrt selbst, ist die Pauschale niedriger anzusetzen.Entschädigungspauschalen in Prozentsätzen müssen nach dem Urteil des Landgerichts so detailliert und genau bemessen sein, dass sie der jeweiligen Reiseform entsprechen.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009
- 4 AZR 64/08 -

Tarifvertrag darf Bonuszahlung nur für Verdi-Mitglieder vorsehen

BAG zur Zulässigkeit "einfacher Differenzierungsklauseln" im Tarifvertrag

In Tarifverträgen können Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbaren, dass nur Mitglieder einer Gewerkschaft eine bestimmte Leistung erhalten sollen. Eine solche Differenzierung kann zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht im Falle einer Pflegerin, die bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) arbeitet und nicht in der Gewerkschaft ist. Im Tarifvertrag zwischen Awo und Verdi war eine jährliche Sonderzahlung von 535,00 € brutto nur für Verdi-Mitglieder vereinbart. Die Richter sahen diese Vereinbarung als zulässig an, denn die Klausel übe keinen "unzulässigen Druck" auf nichtorganisierte Arbeitnehmer aus, einer Gewerkschaft beizutreten . Der Betrag, der hier als Sonderzahlung vereinbart worden sei, sei zu gering.

Nicht wenige Tarifverträge enthalten in unterschiedlichen Formen Regelungen, die nur Mitgliedern der tarifschließenden Gewerkschaft Rechte einräumen sollen (sog. Differenzierungsklausel). Zwei Grundmodelle lassen sich unterscheiden: Zunächst die Regelungen („qualifizierte Differenzierungsklauseln“), die auf die individualrechtlichen Gestaltungsbefugnisse des Arbeitgebers einwirken wollen,... Lesen Sie mehr



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