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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dekoration“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.06.2022
- 6 U 40/22 -

Schriftzug „BLESSED“ auf Hoodies wird vom Verkehr als dekoratives Element und nicht als Herkunftshinweis verstanden

Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar

Wörter auf Vorder- oder Rückseite eines Kleidungsstückes werden vom Verkehr nicht grundsätzlich als Herkunftshinweis verstanden. Insbesondere Wörter der deutschen Sprache, einer geläufigen Fremdsprache oder sog. Fun-Sprüche können auch lediglich als dekorative Elemente aufgefasst werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde gegen die Versagung eines markenrechtlichen Unter­lassungs­anspruchs gegen die Verwendung des Wortes „BLESSED“ auf der Vorderseite eines Hoodies zurückgewiesen.

Die Parteien streiten über einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch. Der Kläger ist Gastronom in Frankfurt am Main und Inhaber der Wort-Bildmarke #Blessed, die als weißer Schriftzug auf weißem Grund u.a. für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Die Beklagte ist eine weltweit tätige Sportartikelherstellerin. Sie arbeitet mit so genannten Markenbotschaftern zusammen. Dazu gehört ein brasilianischer Fußballer, der in seinem Nacken ein Tattoo mit dem Schriftzug „Blessed“ trägt. In diesem Zusammenhang brachte die Beklagte eine viel beachtete Lifestyle-Kollektion auf den Markt. Auf der Vorderseite des zu dieser Kollektion zählenden Hoodies steht in... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -

Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungs­eigentums­anlage geduldet werden

Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer

Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 05.12.2016
- 93 C 4622/13 -

Denkmalschutz vs. Dekoration: Gartenzwerge dürfen nicht auf dem Vordach aufgestellt werden

Art der Befestigung der Gartenzwerge stellt keine vorübergehende Dekoration sondern Umgestaltung des Vordachs dar

Das Amtsgericht Wiesbaden hat entschied, dass eine Anwohnerin keinen Anspruch auf Wiederaufstellung von Gartenzwergen auf dem Vordach des gemeinsam mit dem Beklagten bewohnten Anwesens hat, da die Aufstellung der Gartenzwerge gegen denkmal­schutz­rechtliche Vorschriften verstößt.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin die Wiederaufstellung der am 21. September 2013 durch den Beklagten eigenmächtig vom Vordach des gemeinsam mit dem Beklagten bewohnten Anwesens entfernten 40 Gartenzwerge.Das Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Aufstellung der Gartenzwerge auf dem Vordach gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoße.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.05.2015
- 333 S 11/15 -

Befürchtete Beschwerden durch andere Mieter rechtfertigen keinen Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Willkommensschildes an der Wohnungseingangstür

Interesse des Mieters an Dekoration ist vorrangig

Ein Vermieter kann allein aufgrund befürchteter Beschwerden anderer Mieter nicht verlangen, dass ein Mieter ein an der Wohnungseingangstür angebrachtes Willkommensschild entfernt. Das Interesse des Mieters an der Dekoration ist in diesem Fall höher zu bewerten, sodass kein vertragswidriger Gebrauch des Treppenhauses vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende April 2014 brachte die Mieterin einer Wohnung an der Außenseite ihrer Wohnungseingangstür ein Willkommensschild an. Die Vermieterin war damit jedoch nicht einverstanden. Sie befürchtete, dass sich andere Mieter über die Dekoration beschweren oder selbst eine solche Dekoration anbringen würden. Zudem verwies die Vermieterin auf eine erhöhte... Lesen Sie mehr



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