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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bewirtungskosten“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.11.2017
- 13 K 3518/15 K -

Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein

Für Abzug der Kosten als Betriebsausgaben darf Rahmenprogramm lediglich eine untergeordnete Bedeutung spielen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläums­veranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, der gewerbliche Einkünfte erzielt und den Zweck verfolgt, den Zusammenhalt unter kleinen und mittelständischen Betrieben zu fördern. Die Klägerin ist eine GmbH, die Betreuungsleistungen insbesondere für Mitglieder des Vereins erbringt. Im Jahr 2012 veranstalteten beide Kläger eine Jubiläumsfeier zum 25-jährigen Bestehen des Vereins. Diese begann freitags um 10 Uhr mit der Vorstandssitzung des Vereins. Daran schlossen sich nachmittags die Mitgliederversammlung und abends eine Beach-Party an. Am Samstag fanden zunächst eine Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen und ein Jubiläumsmarkt mit Gewinnspiel... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015
- 6 K 1868/13 -

Kosten für Geburtstagsfeier mit Kollegen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden

Geburtstagsfeier mit Kollegen in den Räumen des Arbeitgebers ist ausschließlich beruflich veranlasst

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleiniger Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Westpfalz. Anlässlich seines 60. Geburtstages lud er ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen bzw. Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in Räumen des Unternehmens statt. In seiner... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2015
- VI R 46/14 -

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Geburtstagsfeier und Bestellung zum Steuerberater teilweise als Werbungskosten abziehbar

Kosten für Gäste aus beruflichem Umfeld können als Werbungskosten geltend gemacht werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sein können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2015
- 4 K 3236/12 E -

Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig

Aufwendungen für Abschiedsfeier durch berufliche Tätigkeit veranlasst

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte der Kläger an eine Fachhochschule und nahm dort eine Lehrtätigkeit auf. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2012
- 4 TaBV 58/11 -

Arbeitgeber muss nicht Bewirtungskosten einer Betriebsversammlung tragen

Bewirtung betrifft persönliche Lebensführung der Teilnehmer

Die Kosten die im Rahmen einer Betriebsversammlung durch die Bewirtung entstehen, sind nicht vom Arbeitgeber zu tragen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin auf Betriebsversammlung anfallende Bewirtungskosten zu übernehmen. Bei der Arbeitgeberin handelte es sich um ein Textilunternehmen mit 55 Mitarbeitern. Der Betriebsrat des Unternehmens plante eine etwa sechs Stunden andauernde Betriebsversammlung im Gewerkschaftshaus durchzuführen und bat die... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.03.2012
- V R 14/11 -

Kein ermäßigter Steuersatz für gemeinnützige Körperschaften

Beherbergung und Beköstigung durch gemeinnützigen Seminarveranstalter unterliegen dem Regelsteuersatz

Eine gemeinnützige Körperschaft, die Seminare steuerfrei veranstaltet, kann für die Beherbergung und Beköstigung von Seminarteilnehmern nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % in Anspruch nehmen.

Gemeinnützige Seminarveranstalter waren bereits bisher gezwungen, eine einheitliche Teilnahmegebühr, die z.B. Mittagessen oder Übernachtung mit Frühstück beim Seminar umfasst, aufzuteilen und den auf die Beköstigung und Beherbergung entfallenen Preisanteil zu versteuern. Während gemeinnützige Seminarveranstalter davon ausgingen, dass sie nach der für sie geltenden Sondervorschrift des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 30.11.1990
- 6 C 464/90 -

Restaurant-Essen: Wirt darf keinen Schadensersatz für nicht vorgenommene Menü-Bestellung verlangen

Tischreservierung im Restaurant verpflichtet nicht zur Abnahme von Speisen, wenn das Angebot dem Gast nicht zusagt

Verzichtet der Gast eines Speiselokals, der zuvor eine Tischreservierung vorgenommen hat, schließlich doch auf die Bestellung von Speisen, so kann der Wirt keinen Schadenersatz für den ihm entgangenen Gewinn fordern. Es gehört zum unternehmerischen Risiko des Lokalbetreibers, dass im Einzelfall bestimmte Speisen einem Gast nicht zusagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg hervor.

Der Kläger im vorliegenden Fall verlangte die Rückgabe eines Gelbetrags in Höhe von 60 DM, die er in einem Speiselokal für die Nicht-Bestellung von Speisen an einem von ihm reservierten Tisch bezahlen sollte.Der Mann hatte zuvor telefonisch einen Tisch für vier Personen reserviert und diesen Termin auch entsprechend der Vereinbarung wahrgenommen. Nachdem bereits... Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.05.1993
- 1 S 196/92 -

Verzögerung im Restaurant: Rechnung kann bei mangelhafter Bedienung um 30 % gemindert werden - aber nur in besonderen Fällen

LG Karlsruhe gesteht Restaurant-Besuchern Kürzung der Rechnung wegen zeitlicher Verzögerung beim Servieren des Mittagessens zu

Nach der Kommunionsfeier kam der Streit: Die Eltern eines Kommunionskindes, die ihre Gäste zum Mittagessen in ein Restaurant geladen hatten, bezahlten nur einen Teil der Restaurant-Rechnung. Sie rechtfertigten dies damit, dass trotz Reservierung und wiederholter Beschwerden während der Wartezeit das Essen mit eineinhalbstündiger Verspätung serviert worden sei. Das Landgericht Karlsruhe gab den Eltern teilweise Recht.

Das Gericht führte aus, dass das verspätete Servieren des Essens in einem Restaurant grundsätzlich nicht zur Minderung der Rechnung berechtige. Denn die Bedienung sei nach den rechtlichen Regeln des Dienstvertragsrecht zu beurteilen. Danach bestehe bei mangelhafter Erbringung der Dienstleistungen kein Anspruch auf Minderung, sondern lediglich ein Recht zur Kündigung oder gegebenenfalls... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.02.1990
- III R 21/86 -

Bordellbesuche sind steuerlich nicht absetzbar

Bordellbesuche sind nicht mit Geschäftsessen vergleichbar - Versteckte Abrechnung aber über falsche Getränkerechnungen möglich

Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als z.B. bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Die betriebliche Veranlassung wird vielmehr durch private Motivationen überlagert. Das persönliche Vergnügen tritt in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind desehalb nicht von der Steuer absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Das Gericht führte aus, dass dieser Würdigung auch nicht entgegenstehe, dass der Besuch solcher Lokale unter Umständen von bestimmten Gruppen von Geschäftsfreunden erwartet werde oder in bestimmten Branchen sogar üblich sei. Denn Prüfungsmaßstab sei die allgemeine Verkehrsauffassung und nicht die Anschauung der beteiligten Wirtschaftskreise. Da mit Besuchen von "Nachtlokalen" ein anderer... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2011
- 12 K 8371/06 B -

FG Berlin-Brandenburg: Bewirtungsaufwendungen von Betreibern eines Hotel-Restaurants nicht unbegrenzt absetzbar

Nur Werbe- oder Probeessen als Betriebsausgaben zum Abzug zulässig

Bewirtungsaufwendungen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind, stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Sie werden aber wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung nur teilweise - nach derzeit geltender Rechtslage zu 70 % - zum Abzug zugelassen. Das teilweise Abzugsverbot gilt jedoch nicht für solche Steuerpflichtigen, die gewerbsmäßig Personen bewirten, also insbesondere für Gastwirte. Diese Ausnahmeregelung ist jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Unternehmen, das ein Hotel mit einem Restaurant der gehobenen Gastronomie betrieb. Das Finanzamt hatte Bewirtungsaufwendungen für Geschäftspartner - überwiegend Reiseveranstalter und Eventmanager - sowie Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier des Hotels nur eingeschränkt zum Abzug zugelassen. Im Ergebnis ohne Erfolg berief die Klägerin sich auf die... Lesen Sie mehr