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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Beihilferecht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.02.2012
- VG 5 K 269.10 -

Vereinsbeitrag für Sportverein kann beihilfefähig sein

Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport gemäß Landesbeihilfeverordnung Berlin beihilfefähig

Ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme am Koronarsport, kann der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein beihilfefähig sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls steht als Beamter im Dienst des Landes und ist mit einem Beihilfesatz von 70 % beihilfeberechtigt. Seinem Antrag, ihm Beihilfe zu den Kosten für die wöchentliche Teilnahme am Koronarsport zu gewähren, kam der Beklagte anteilig nur hinsichtlich des eigentlichen Koronarbeitrags in Höhe von 130 Euro nach. Der Mitgliedsbeitrag von 180 Euro im Jahr sei demgegenüber grundsätzlich nicht beihilfefähig.Das Verwaltungsgericht Berlin gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung seien nach... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2012
- 2 S 3010/11 -

Keine Beihilfe für künstliche Befruchtung mit Samenspende eines Dritten

Samenspende eines Dritten stellt keine beihilfefähige Krankenbehandlung dar

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung in Form der so genannten heterologen In-vitro-Fertilisation (IVF) sind nicht beihilfefähig. Dies entschied der für das Beihilferecht der Beamten zuständige 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Beamter im Dienst des Landes Baden-Württemberg. Er erhält grundsätzlich Beihilfe in Höhe von 50 % seiner medizinischen Aufwendungen. Er ist unfruchtbar und deshalb nicht in der Lage, selbst Kinder zu zeugen; auch bei seiner Ehefrau liegt eine gestörte Funktion der Eileiter vor. Nach hormoneller Vorbehandlung ließ die Ehefrau im Jahr... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.09.2011
- BVerwG 2 C 80.10 -

BVerwG: Keine Beihilfe für medizinische Behandlungen durch Angestellte in der Praxis eines nahen Angehörigen

Bei Anwendung der Ausschlussregelung ist Inhaber der Forderung aus Behandlungsvertrag entscheidend

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn er im Betrieb seines nahen Angehörigen von Angestellten behandelt worden ist und der Angehörige als Inhaber der Praxis die Honorarforderung geltend macht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall waren dem Kläger ärztlich verschiedene Behandlungen (u. a. Krankengymnastik und Massage) verschrieben worden. Sämtliche Behandlungen wurden in der physiotherapeutischen Praxis der Ehefrau des Klägers von einer dort angestellten Physiotherapeutin durchgeführt. Die Beihilfestelle lehnte den Antrag unter Hinweis auf eine Beihilfevorschrift ab, wonach Aufwendungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011
- 10 A 11331/10.OVG -

Beihilfe für Bundesbeamte durch Arzneimittelfestbeträge wirksam beschränkt

Bei mehreren Medikamenten mit gleicher Wirkung dürfen bei der Beihilfe Kosten des preisgünstigsten Medikaments zugrunde gelegt werden

Der Anspruch eines Bundesbeamten auf Beihilfe im Krankheitsfall wird durch die vom Bundesministerium des Innern bestimmten Festbeträge für Arzneimittel wirksam begrenzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls – ein Bundesbeamter – beantragte Beihilfe zu Arzneimittelkosten von 135 Euro, welche die Beihilfebehörde jedoch nur in Höhe eines zuvor durch Verwaltungsvorschrift bestimmten Festbetrags von 90 Euro als beihilfefähig anerkannte. Dementsprechend blieb auch die letztlich gewährte Beihilfe hinter dem Antrag des Klägers zurück. Dieser erhob... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 17.02.2011
- 6 K 751/10, 6 K 728/10 u. 6 K 1440/09 -

VG Saarlouis: Landesbeamte haben Anspruch auf Beihilfen für Viagra

Beihilfeverordnung schließt Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus

Landesbeamte haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel wie Viagra, Cialis und Levitra, die zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurden und auch zur Steigerung der sexuellen Potenz geeignet sind. Dies entschied das Verwaktungsgericht Saarlouis

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Landesbeamten auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel (Viagra, Cialis und Levitra) geklagt, die ihnen zur Behandlung erektiler Dysfunktion verordnet wurde.Bereits zur Saarländischen Beihilfeverordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die erektile Dysfunktion... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.02.2011
- BVerwG 2 C 40.09 -

BVerwG: Kosten einer künstlichen Befruchtung nur teilweise beihilfefähig

Unterstützung nur für Aufwendungen möglich, die die Behandlung des Beihilfeberechtigten betreffen

Bundesbeamte können nicht für sämtliche Kosten einer künstlichen Befruchtung eine Beihilfe beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Bundesbeamter, beantragte eine Beihilfe für die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei einer Fertilitätsstörung, die eine Behandlung beider Partner erfordert. Er erhielt eine Beihilfe zu den Kosten seiner Behandlung, nicht aber zu den Aufwendungen für die Behandlung seiner Ehefrau, da diese als hessische Landesbeamtin selbst beihilfeberechtigt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 02.02.2011
- 2 K 729/10.KO -

VG Koblenz: Fester Höchstbetrag für beihilfefähige Aufwendungen verstößt gegen höherrangiges Recht

Mehrkosten für notwendige medizinische Versorgung dürfen Betroffenen nicht in unzumutbarer Weise belasten

Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in Krankheitsfällen darf nicht generell auf einen durch die Bundesbeihilfeverordnung festgeschriebenen Höchstbetrag beschränkt werden, da eine entsprechende Begrenzung gegen die durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn und damit gegen höherrangiges Recht verstößt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Versorgungsempfänger der Beklagten, ist beidseitig auf die Benutzung eines Hörgeräts angewiesen. Die Kosten für die beiden Geräte, mit denen der Kläger letztlich eine ausreichende Hörleistung erreicht, beliefen sich auf insgesamt über 5.000 Euro. Die Beihilfeverordnung der Beklagten sieht jedoch vor, dass Aufwendungen für Hörgeräte je Ohr... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010
- 10 S 2821/09 -

Beamte verlieren nicht ihren Beihilfeanspruch, wenn sie die vorgeschriebene (ergänzende) Krankenversicherung nicht abschließen

Der Zwang zum Abschluss einer ergänzenden Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ist rechtswidrig

Der Ausschluss der Beihilfe für Beamte und Versorgungsempfänger, die ihrer Verpflichtung, eine ergänzende (private) Krankenversicherung abzuschließen, nicht nachkommen, ist rechtswidrig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem Musterverfahren entschieden und mit dem Urteil ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt.

Im hiesigen Verfahren erhält die 1951 geborene Klägerin vom Land Baden-Württemberg, ihrem früheren Arbeitgeber, grundsätzlich Beihilfe in Höhe von 70 % ihrer medizinischen Aufwendungen. Bezüglich der restlichen 30 % ist sie seit dem 01.01.2009 verpflichtet, eine ergänzende (private) Krankenversicherung abzuschließen. Dies beruht darauf, dass der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2009 eine... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2010
- 2 K 1005/09.KO -

VG Koblenz: Festbeträge für Arzneimittelbeihilfe nicht anwendbar

§ 22 Abs. 3 der Bundesbeihilfeverordnung begrenze Beihilfe nicht auf Festbetragshöhe

Die Begrenzung von Arzneimittelbeihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung auf die Höhe von Festbeträgen ist in Gestalt der derzeitigen Regelung unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein pensionierter Berufssoldat, begehrte von der Wehrbereichsverwaltung Süd Beihilfe u.a. zu Aufwendungen in Höhe von 183,52 Euro für zwei Medikamente. Die Verwaltung erkannte nur einen Betrag von 54,75 Euro abzüglich eines Eigenanteils als beihilfefähig an: Sie begrenzte damit den Betrag auf die Höhe eines vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 17.05.2010
- 12 K 699/10 -

Unter vorzeitiger Menopause leidende Beamtin hat Anspruch auf Beihilfe für Hormontherapie

"Prämature Menopause" ist als Erkrankung im beihilferechtlichen Sinne anzuerkennen

Die prämature (vorzeitige) Menopause ist eine Krankheit im Sinne der baden-württembergischen Beihilfeverordnung, deren Behandlung mit einer Hormontherapie beihilfefähig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Die am 4. April 1971 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist beihilfeberechtigte Beamtin des Landes Baden-Württemberg. Ihr im November 2009 gestellter Antrag auf Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen für das Medikament Cyclo-Progynova, für das ihr Rezepte ausgestellt worden waren, lehnte das Landesamt für Besoldung und Versorgung mit der Begründung ab, Mittel, die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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