die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Bayerisches Landessozialgericht“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 61/10 -
Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente
Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahre 1964 bei einem Arbeitsunfall in seinem Beruf als Drucker den rechten Arm verloren. Die gesetzliche Unfallversicherung bewilligte ihm deshalb eine Verletztenrente als Dauerrente, die sich nach dem Jahresverdienst eines Druckers errechnete. Dabei blieb es auch, als der Kläger sich wenig Jahre später zum Industriekaufmann und schließlich zum Betriebswirt qualifizierte.Als der Kläger 2004 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielt, wurde diese nach § 93 SGB VI nicht vollumfänglich ausgezahlt; Altersrente und Verletztenrente wurden gleichsam verrechnet.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.03.2012
- L 11 AS 774/10 -
Hartz IV: Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center
Für Kostenerstattung ist nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich
Wer Arbeitslosengeld-II bezieht, muss Meldeaufforderungen der Job-Center grundsätzlich nachkommen. Das einladende Job-Center hat hierfür die Fahrtkosten zu erstatten. Sofern keine anderen nachvollziehbaren Gründe vorliegen, ist dabei nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Dies entschied das Landessozialgericht München.
Das beklagte Jobcenter in A. hatte im Januar 2010 die Klägerin, eine Hartz IV-Empfängerin, zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Dafür erstattete das Jobcenter als Fahrkosten 5,34 Euro. Es legte dabei die kürzeste Fahrtstrecke von 19 km sowie die nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch und dem tagesaktuellen Tankstellenpreis ermittelten Benzinkosten zu Grunde. Dagegen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2012
- L 11 AS 675/10 -
Hartz IV: Trotz Immobilienvermögen kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen
Immobilienvermögen durch Rückübertragungsanspruch nicht verwertbar und marktfähig
Übertragen Eltern ihrem Kind ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen, vermeken jedoch im Grundbuch einen Rückübertragungsanspruch eine Weiterveräußerung des Grundeigentums ohne ihre Zustimmung zu verhindern, hat das Kind im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Haus und landwirtschaftliche Flächen stellen in diesem Fall kein verwertbares und marktfähiges Vermögen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte von seinen Eltern ein Wohnhaus und verpachtete landwirtschaftliche Flächen übertragen bekommen. Im Grundbuch hatten sich die Eltern einen Rückübertragungsanspruch vorbehalten, falls ohne ihre Zustimmung das Grundeigentum weiter veräußert werden sollte. Zudem war einem Enkelkind das Grundstück bis 2017 notariell gesichert. Aus ihrer... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2012
- L 8 SO 9/12 B ER -
Per E-Mail eingelegte Berufung ist formunwirksam
E-Mails und PDF-Dateien genügen gesetzlicher Schriftform nicht
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine bei Gericht per E-Mail eingelegte Berufung mit einer Beschwerdeschrift als PDF-Anhang der Mail nicht der gesetzlichen Schriftform genügt und daher formunwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Sozialgericht einen per E-Mail eingegangen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als formunwirksam abgewiesen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin – wieder per E-Mail. Als Attachment der Mail fügte die Antragstellerin die unterschriebene Beschwerdeschrift als PDF-Datei bei.Das Bayerische Landessozialgericht hat die Beschwerdeschrift... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 181/09 -
Bemessung von Unfallrente bei vorrübergehender flexibler Arbeitszeit
Einkommen verringerter Arbeitszeit wegen Promotion stellt keine Grundlage zur Bemessung von Verletztenrente dar
Hinterlässt ein Arbeitsunfall Dauerfolgen, erhalten die Verletzten eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rentenhöhe bemisst sich nach dem letzten Jahresverdienst. Wurde jedoch wegen einer flexiblen Teilzeit ein vorübergehend geringeres Entgelt vereinbart, ist es unbillig, eine dem Grunde nach unstrittige Verletztenrente nur aus dem Teilzeitentgelt zu errechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine 26-jährigeTierärztin nach Abschluss ihres Studiums eine Stelle in einer Veterinärklinik für Pferde angenommen. Um ihre Doktorarbeit zur Verwachsung von Knochenimplantaten fertigen und die nötigen Experimente durchführen zu können, hatte sie ihre Arbeitszeit im Rahmen einer flexiblen Teilzeit reduziert. Im April 2000 stürzte ein Pferd während der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011
- L 2 U 566/10 -
Versicherungsschutz entfällt bei nachweislich alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz besteht nicht immer, wenn Alkohol im Spiel ist. Steht alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache fest, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangten die Witwe und die Halbwaisen nach dem unfallbedingtem Tod des Versicherten auf dem Heimweg von der Arbeit Entschädigungsleistungen von der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherte war auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeitsstätte von der Bundesstraße abgekommen und mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt. Festgestellt wurde beim... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2011
- L 3 U 52/11 -
Sturz im Fußballstadion – Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während der Pause
Besuch eines Fußballspiels ist unversicherten privaten Bereich der Freizeitgestaltung zuzurechnen
Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer in seiner versicherten Tätigkeit verunglückt ist. Unfälle im privaten Bereich sind nicht versichert. Das Bayerische Landessozialgericht entschied daher, dass ein Busfahrer, der in seiner Pause ein Fußballspiel angesehen hat und auf dem Rückweg zu seinem Bus verunglückte, keine Entschädigung erhält.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei einem Omnibusunternehmen als abhängig beschäftigter Busfahrer tätig gewesen. Am Unfalltag hatte er eine Reisegruppe zu einem Pokalspiel des FC Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg zur Allianz Arena nach München gefahren. Der Kläger kam in den Genuss einer vorbestellten, aber nicht abgeholten Eintrittskarte und verfolgte in seiner Pause... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.07.2011
- L 8 SO 26/11 -
Bayerisches Landessozialgericht zu Leistungen von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung
Sozialhilfeempfänger können nicht in den Basistarif gezwungen werden, aber ....
Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, wurden diese bislang regelmäßig auf die Zumutbarkeit einer Absicherung im Basistarif verwiesen. Seit der Einführung des so genannten "Basistarifs" in der privaten Krankenversicherung besteht ein dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbarer Versicherungsschutz. Daraus folgt aber kein Zwang zum Abschluss eines solchen Basistarifs. Der Sozialhilfeträger hat vielmehr auch dann Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen, wenn der Sozialhilfeempfänger einen anderen Tarif gewählt hat. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall bezieht die Klägerin Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Aufgrund ihrer früheren selbstständigen Tätigkeit ist sie privat krankenversichert. Der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich auf etwa 850 Euro. Davon entfallen etwa 300 Euro auf einen Risikozuschlag. Der jährliche Eigenanteil beläuft sich auf 400... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.08.2011
- L 5 KR 271/11 B ER -
Leistung von Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz – Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht sachgerecht
Verweisen auf möglichen Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht zumutbar
Einem gesetzlich Krankenversicherten, kann dann Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig zugesprochen werden, wenn ihm das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist. Ein Verweisen auf die Möglichkeit zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist dabei nicht sachgerecht. Die geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller von seiner Krankenkasse ( Antragsgegnerin ) zunächst für mehr als zwei Monate Krankengeld bezogen. Von der behandelnden Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie war unter anderem eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen diagnostiziert und eine Arbeitsunfähigkeit für die Tätigkeit als Krankenpfleger in einer Justizvollzugsanstalt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.04.2011
- L 8 AS 770/10 B PKH -
PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft
LSG Bayern ändert seine Rechtsprechung
PKH-Beschwerden können auch unterhalb der Berufungssumme statthaft sein. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht und änderte mit seinem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung, sie besagte, dass eine eingelegte Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe dann als unzulässig abgelehnt werden kann, wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte eine Empfängerin von Leistungen nach dem SGB II ihr Jobcenter auf höhere Leistungen. Da sie ohne Einkommen und Vermögen war hatte sie Prozesskostenhilfe beantragt. Das Sozialgericht hatte diesen Antrag mangels hinreichender Erfolgsaussicht abschlägig beschieden und die Beschwerde dagegen wegen Nichterreichens der Berufungssumme als unstatthaft angesehen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
