die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Bayerischer Verwaltungsgerichtshof“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2012
- 7 CE 12.370 -
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH
Persönliche Interesse des Geschäftsführers an Vertraulichkeit haben Vorrang vor öffentlichem Informationsinteresse
Die Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über das Gehalt des Geschäftsführers der Klinikum Bayreuth GmbH, da das persönliche Interesse des Geschäftsführers an der Vertraulichkeit trotz der öffentlichen Trägerschaft Vorrang hat. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Anlass für das Auskunftsverlangen des Nordbayerischen Kuriers war eine Verlängerung des Geschäftsführervertrags gewesen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte den mit den Vertragsverhandlungen befassten Krankenhauszweckverband verpflichtet, Auskunft über den Rahmen zu geben, den er der GmbH für die Gehaltsverhandlungen gesetzt hatte. Für das Verwaltungsgericht war ausschlaggebend, dass sich die Klinikum Bayreuth GmbH in öffentlicher Trägerschaft befindet. Sowohl ihre Geschäftsinteressen als auch die persönlichen Interessen des Geschäftsführers müssten daher hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurückstehen.Nach Auffassung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.04.2012
- 9 CS 11.4 -
Verwechslungsgefahr: Duschgel darf nicht wie Milchshake aussehen
Für Verwechselbarkeit ist auf das Erkennen kleiner und kleinster Kinder abzustellen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Untersagung bestätigt, die besagt, dass in Italien hergestellte Dusch- und Badegels mit den Geschmacksrichtungen „Erdbeere“, „Schokolade“ und „Creme Caramel“ wegen möglicher Verwechslung mit Milchshakes in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.
In gut sortierten Drogeriemärkten, aber auch in Parfümerien findet der Verbraucher appetitlich aufgemachte Duschgels, meist in milchigen Flaschen, bedruckt mit verlockenden Früchten und dem Aussehen, der Farbe, dem Geruch und der Konsistenz von Milchshakes. Die Verwechselungsgefahr mit einem Lebensmittel liegt auf der Hand, wobei der vermeintliche Genuss gefährlich enden kann. Im ungünstigsten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012
- 10 CS 12.845 -
Kundgebung iranischer Asylbewerber: Aufstellung eines großen Zeltes in der Würzburger Innenstadt bleibt verboten
Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das von iranischen Asylsuchenden erneut beantragte Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ in Würzburg weiterhin verboten bleibt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Würzburg bereits am 12. April 2012 in einem versammlungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt, soweit sie die Aufstellung eines solchen Zeltes untersagt hatte; ein zweiter Pavillon war dagegen durch den Gerichtshof ebenso für zulässig erachtet worden, wie – dem Grunde nach – ein Verweilen auf... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2012
- 10 CS 12.767 -
„Dauercampieren“ in der Innenstadt grundsätzlich nicht vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt
Iranisches Zeltlager in Würzburg bleibt verboten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Zeltlager der iranischen Asylbewerber in Würzburg verboten bleibt. Nach Ansicht des Gerichts ist das „Dauercampieren“ vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit grundsätzlich nicht geschützt. Für einen konkreten Versammlungszweck darf jedoch ein zweiter Pavillon aufgestellt werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Iranische Asylbewerber in der Würzburger Innenstadt nach und nach ein Zeltlager u.a. mit einem großen beheizbaren Zelt errichtet, um auf ihre Situation als Asylsuchende aufmerksam zu machen.Die Stadt Würzburg hatte dieses Zeltlager untersagt und darüber hinaus die Versammlung insoweit beschränkt, als nur ein Pavillon zu Kundgebungszwecken... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.03.2012
- 3 B 11.8 -
Sturz einer Beamtin in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage stellt keinen Arbeitsunfall dar
Unberechtigt genutzte Garage gehört nicht zum dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsweg
Grundsätzlich sind Beamte auf ihrem Weg von der Arbeit nach Hause noch von der staatlichen Dienstunfallfürsorge geschützt. Stürzt eine Beamtin jedoch in einer unberechtigt betretenen privaten Großgarage, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrer eigenen Wohnung liegt, stellt keinen dienstunfallrechtlich geschützten Arbeitsunfall dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Beamtin auf dem Heimweg von der Arbeit auf der Straße bei ihrem Mehrfamilienhaus keinen Parkplatz gefunden und fuhr deshalb in eine benachbarte Großgarage mit über 450 Stellplätzen. Dort stürzte sie beim Aussteigen aus dem Auto. Das Parkhaus steht zwar eigentlich nur den Mietern von Stellplätzen zur Verfügung, die Schranke ist jedoch in Stoßzeiten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
- 22 BV 11.2175 -
Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais
Anspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentechnikgesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung herleitbar
Imker aus Bayern haben keinen Anspruch darauf, dass der Freistaat Bayern geeignete Maßnahmen ergreift, um den Verlust der Verkehrs- und Verzehrfähigkeit ihres Honigs durch die Verunreinigung mit Pollen des Maises der Linie MON 810 zu verhindern. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und verneinte zudem auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei.
In dem vorausgegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg hatte das Gericht festgestellt, dass die Imkereiprodukte, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt seien. Die darauf gerichtete Klage, den beklagten Freistaat zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Honig in Folge des Anbaus von genetisch verändertem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22.03.2012
- 4 BV 11.1909 -
Keine „Bettensteuer“ in der Landeshauptstadt München
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Übernachtungssteuersatzung Münchens für rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist. Die Regierung von Oberbayern hat daher zu Recht die Genehmigung der Satzung versagt. Die „Bettensteuer“ darf damit nicht erhoben werden.
Die Stadt München hatte im Juni 2010 eine Satzung beschlossen, die eine Abgabe in Höhe von 2,50 Euro je entgeltlicher Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb vorsah. Die Satzung trat jedoch nicht in Kraft, weil die Regierung von Oberbayern sie für nicht rechtmäßig hielt und daher nicht genehmigte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun im Berufungsverfahren entschieden, dass... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.02.2012
- 12 C 12.264 -
"Facebook-Kündigung": Schwangere Frau, der wegen eines negativen Facebook-Posts gekündigt wurde, erhält Prozesskostenhilfe
Klage gegen die Zulassung der Kündigung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass eine schwangere Frau Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach erhält. Sie wendet sich damit gegen einen Bescheid der Regierung von Mittelfranken, in dem die außerordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses bei einem Sicherheitsdienst nach dem Mutterschutzgesetz für ausnahmsweise zulässig erklärt wurde.
Die Klägerin war von ihrem Arbeitgeber bei einer Firma eingesetzt, über die sie auf ihrem privaten Facebook-Account eine sehr negative Äußerung eingestellt hatte. Die Regierung hat deshalb die Kündigung zugelassen. Die Klägerin habe so schwerwiegend gegen die Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber und die Betriebsdisziplin verstoßen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.02.2012
- 7 BV 11.285 -
Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
Annahme vorherrschender Meinungsmacht durch geplante Anteilsübernahme ungerechtfertigt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage der Axel Springer AG gegen die Versagung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Beteiligung bei der ProSiebenSat.1 Media AG stattgegeben.
Nach dem Medienrecht bedürfen Fernsehsender zur Ausstrahlung ihres Programms einer Zulassung durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Bei größeren Veränderungen der Beteiligungen ist eine Genehmigung für die Fortsetzung der Anbietertätigkeit unter den veränderten Beteiligungsverhältnissen („Unbedenklichkeitsbescheinigung“) erforderlich.Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.01.2012
- 10 B 08.2849 -
Mehrstündiges Festhalten eines Demonstranten im Polizeibus rechtswidrig
Festhalten in abgestelltem Gefangenentransporter stellt Verletzung des Grundrechts auf Freiheit dar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter den Betroffenen in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt, wenn in der konkreten Situation eine Möglichkeit bestanden hat, die besonders belastende Form der Freiheitsentziehung früher zu beenden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war im Zusammenhang mit einer unangemeldeten Demonstration gegen das Pfingsttreffen der Gebirgsjäger in Mittenwald Ende Mai 2004 am Nachmittag von der Polizei in Gewahrsam genommen, in eine bei der Standortverwaltung eingerichtete Gefangenensammelstelle verbracht und mit kurzen Unterbrechungen durch ein Verhör und eine erkennungsdienstliche Behandlung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
