die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Kiel“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 16.09.2010
- 5 Ca 1030 d/10 -
Vorbereitungshandlungen zur Betriebsratswahl während der Arbeitszeit stellen keinen Grund für Abmahnung dar
Erforderlichen Vorbereitungsarbeiten für Betriebsratswahl müssen nicht während der Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden
Bereitet ein Arbeitnehmer zusammen mit zwei weiteren Arbeitnehmern in einem betriebsratslosen Betrieb das Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes während der Arbeitszeit vor, so kann er hierfür nicht vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Kiel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ist die 35-jährige Klägerin bei der Beklagten seit 2002 als Sachbearbeiterin tätig. Im Betrieb der Beklagten existiert kein Betriebsrat. Die Klägerin fasste zusammen mit zwei weiteren Kollegen den Entschluss, für den 16. April 2010 die Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats einzuberufen. Mit Schreiben vom 8. April 2010 forderten die drei Mitarbeiter die Beklagte unter Hinweis auf § 28 Abs. 2 Wahlordnung auf, ihnen die zur Ausfertigung einer Wählerliste erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen. Nachdem der Geschäftsführer der Beklagten moniert hatte, dass die Anschrift bzw. Firmenbezeichnung nicht korrekt sei,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 19.11.2008
- 4 Ca 1187d/08 -
Zweckverband muss Lohn für vermeintlichen Praktikanten nachzahlen
Wird der Praktikant als volle Arbeitskraft eingesetzt, muss er auch so bezahlt werden
Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher. Überwiegt im Vertragsverhältnis die Arbeitsleistung gegenüber dem Ausbildungszweck, so ist der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und als solcher zu vergüten. Dies entschied das Arbeitsgericht Kiel in einem Rechtsstreit zwischen einem formell als Praktikanten Beschäftigten und einem Altenheimbetreiber.
Ein Praktikant wird in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, ohne dass eine systematische Berufsausbildung stattfindet. Der Ausbildungszweck steht im Vordergrund und muss die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 16.02.2006
- 1 Ca 2271 c/05 -
Eine um 35 % unter Tarif liegende Ausbildungsvergütung kann in einer Ausbildungsgesellschaft im Krankenhausbereich zulässig sein
Das Arbeitsgericht Kiel hat die Klage einer Krankenpflegeschülerin auf Zahlung der tariflichen Ausbildungsvergütung gegen eine nicht tarifgebundene Ausbildungsgesellschaft abgewiesen.
Die Ausbildungsgesellschaft wurde von der tarifgebundenen Muttergesellschaft – einem Krankenhaus mit einem Kreis als Gesellschafter – zur Abwicklung der Ausbildungsverträge gegründet. Die Ausbildung selbst findet in den Krankenhäusern der Muttergesellschaft statt. Nach Aussage der Ausbildungsgesellschaft gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 09.02.2006
- ö.D. 5 Ca 1995 d/05 -
Keine Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber nach Nichteinstellung
Arbeitgeber hatte keine Kenntnis über Behinderung
Wer beim Einstellungsverfahren einen schwerbehinderten Bewerber benachteiligt, ist gesetzlich verpflichtet, diesem eine Entschädigung zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch ohne Benachteiligung die Stelle gar nicht erhalten hätte.
Das Arbeitsgericht Kiel hat die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers (einem Rechtsanwalt) auf Entschädigung trotzdem abgewiesen. Das Gericht stellt klar, dass eine Benachteiligung des Schwerbehinderten nur in Frage kommt, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehinderung kennt. Dies war nach Überzeugung des Gerichts nicht der Fall: Die insgesamt 60 Bewerbungen vom Arbeitgeber sind zunächst... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Kiel, Beschluss vom 13.11.2003
- 1 BV 34 d/03 -
Betriebsratswahl auf dem Parkplatz ist nicht unwirksam
Die Durchführung einer Betriebsratswahl auf einem Parkplatz führt noch nicht zur Unwirksamkeit der Wahl. Dies hat das Arbeitsgericht Kiel in einem von der Arbeitgeberin beantragten Wahlanfechtungsverfahren festgestellt.
In dem Betrieb war bislang kein Betriebsrat vorhanden. Die für den Betrieb fachlich zuständige Gewerkschaft hatte die Wahl eines Betriebsrats eingeleitet. Die Arbeitgeberin versandte mit dem Einladungsschreiben zur Wahl des Wahlvorstandes ein eigenes Schreiben, in dem sie den Arbeitnehmern Nachteile für den Fall androhte, dass ein Betriebsrat gewählt werde. Weiter forderte die Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
