die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Frankfurt am Main“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012
- 10 Ca 3468/11 -
Fluggesellschaften unterliegen im Streit mit Gewerkschaft der Flugsicherung e.V.
Fluggesellschaften haben die als unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes entstandenen Schäden grundsätzlich hinzunehmen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine vor allem auf Zahlung von insgesamt 32.517,67 Euro nebst Zinsen gerichtete gemeinsame Schadensersatzklage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIFly GmbH und Germanwings GmbH gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) abgewiesen. Das Schadensersatzverlangen stand in Zusammenhang mit einem Unterstützungsstreik von 22 Fluglotsen im "Tower Stuttgart" am 6. April 2009, der aufgrund eines am gleichen Tage erwirkten Beschlusses des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vorzeitig beendet wurde.
Die Fluglotsen wollten mit ihrer Arbeitsniederlegung den ab 3. März 2009 andauernden Arbeitskampf der Mitarbeiter der Verkehrszentrale/Vorfeldkontrolle auf dem Stuttgarter Flughafen unterstützen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zur Begründung der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die klagenden Fluggesellschaften durch den Unterstützungsstreik der Fluglotsen des Towers am Flughafen Stuttgart weder in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt worden seien, noch habe die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung schuldhaft gehandelt. Entstandene Schäden der klagenden Fluggesellschaften... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012
- 9 Ga 24/12 -
Arbeitsgericht verbietet Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen
Streikmaßnahme verstößt gegen das Gebot der Friedenspflicht
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nach mündlicher Verhandlung dem am gestrigen Tage eingegangenen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG und Deutsche Lufthansa AG im Wesentlichen entsprochen und der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. die weitere Durchführung von Streikmaßnahmen in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und/oder Verkehrszentrale der Fraport AG in dem Zeitraum bis Donnerstag, den 1. März 2012, 5.00 Uhr untersagt.
Die zuständige 9. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die aktuelle Streikmaßnahme verstoße gegen das Gebot der Friedenspflicht. So sollen mit dem derzeit laufenden Streik unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag Regelungen finden.Bereits mit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.02.2012
- 9 Ga 25/12 -
Arbeitsgericht untersagt Fluglotsenstreik der Gewerkschaft der Flugsicherung
Stattgebendes Urteil im Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Streik der Fluglotsen auf dem Frankfurter Flughafen verboten. Die Gewerkschaft der Flugsicherung wollte mit dem Ausstand im den Streik der Kollegen auf dem Vorfeld unterstützen.
Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist am Dienstag, den 28.02.2012 kurz vor 16.00 Uhr ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und deutsche Lufthansa AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GDF) eingegangen. Die drei Antragstellerinnen verlangen von der GDF Untersagung, ihre Mitglieder bei der DFS Deutsche Flugsicherung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2011
- 22 Ga 138/11 -
Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt Fluglotsenstreik
Gericht weist Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) zurück
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den am Montag (08.08.2011) gegen 12.30 Uhr eingegangen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GDF) auf Unterlassung von Streikaufrufen und/oder Durchführung von Streikmaßnahmen nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit kann der Streik am Dienstag (09.08.2011) stattfinden.
Die zuständige 22. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass sich eine Rechtswidrigkeit der Streikforderung in Zusammenhang mit „qualifizierten Besetzungsregelungen“ mit der im Einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen lediglich kursorischen Prüfung aufgrund der Schwierigkeit der hiermit verbundenen Rechtsfragen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.08.2011
- 22 Ga 134/11 -
Arbeitsgericht Frankfurt untersagt geplanten Fluglotsenstreik
Einstweilige Verfügung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF)
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nach Durchführung der streitigen Verhandlung dem Antrag der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e. V. (GdF) stattgegeben.
Das Gericht hat der Gewerkschaft unter Androhung eines Ordnungsgeldes - ersatzweise Ordnungshaft - untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antragstellerin durchzuführen, um ihre Streikforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag 2011 („ETV-E“) und zum Vergütungstarifvertrag („VTV“) durchzusetzen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2010
- 9 Ga 33/10 -
ArbG Frankfurt am Main: Pilotenstreiks bei Air Berlin untersagt
Rechtswidrigkeit der verfolgten Ziele führt zur Unzulässigkeit der gesamten Streiks
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der Vereinigung Cockpit e. V. die zuvor angekündigten Pilotenstreiks bei der Fluggesellschaft Air Berlin unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt und auf Antrag der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG eine einstweilige Verfügung gegen die Vereinigung Cockpit e.V. erlassen.
Die Vereinigung Cockpit e. V. hatte in Zusammenhang mit der laufenden Tarifauseinandersetzung insbesondere über die Verbesserung von Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten der Piloten bei der Air Berlin Arbeitskampfmassnahmen angedroht.Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte in der Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Vereinigung Cockpit e.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.06.2010
- 7 Ca 263/10 -
ArbG Frankfurt: Kündigung wegen Fälschens der Unterschrift des Chefs unwirksam
Fehlverhalten hat keinen Einfluss auf Arbeitsleistung des Angestellten
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf einem Arbeitszeugnis die Unterschrift seines Chefs fälscht, ist unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Teamleiter einer Sparkasse auf einem Arbeitszeugnis die Unterschrift seines Chefs gefälscht, um sich als Organisationsleiter bei einem Giroverband zu bewerben. Der Arbeitnehmer schrieb sein Zeugnis selbst und kopierte darunter die Unterschrift des Geschäftsführers. Die Vorgesetzten des Angestellten bekamen das Schreiben jedoch zu sehen und kündigten dem Mann.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.09.2010
- 24 Ca 1697/10 -
Arbeitsgericht Frankfurt erklärt Kündigung trotz 16.000 privater SMS vom Diensthandy für ungültig
Arbeitgeber hätte früher auf Pflichtverletzung des Arbeitnehmers reagieren müssen
Versendet ein Arbeitnehmer über sein Diensthandy eine große Anzahl privater Kurzmitteilungen (hier rund 16.000 SMS) stellt dies eine eindeutige Pflichtverletzung dar. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist jedoch dann trotzdem ungültig, wenn der Arbeitgeber erst nach einem langen Zeitraum auf diese Pflichtverletzung reagiert und nicht zeitnah eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein in einer Großküche beschäftigter Angestellter über einen Zeitraum von 22 Monaten private Kurznachrichten von seinem Diensthandy geschrieben. Der damit verursachte Schaden belief sich auf eine Höhe von mehr als 2.500 Euro. Die Adressaten der durchschnittlich 24 SMS pro Tag blieben im Prozess unklar.Die Catering-Firma hatte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Vergleich vom 22.02.2010
- 4 Ga 38/09 und 4 Ga 39/09 -
Einigung: Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt
Einstweilige Verfügungen im Tarifkonflikt bei der Deutschen Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG
Der Pilotenstreik bei der Lufthansa wird ausgesetzt. Darauf verständigten sich die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Cockpit vor dem Frankfurter Arbeitsgericht auf Vorschlag der Richterin. Beide Seiten einigten sich auch auf die Fortsetzung der Tarifverhandlungen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat über von der Deutschen Lufthansa AG und von der Lufthansa Cargo AG jeweils am heutigen Vormittag beantragten einstweiligen Verfügungen gegen die Vereinigung Cockpit e.V. verhandelt.Mit ihren Anträgen wollten die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG erreichen, dass es der Vereinigung Cockpit e.V. untersagt wird,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006
- 22 Ca 803/06 -
Fristlose Kündigung auch bei Veruntreuung von Kleinstbeträgen möglich
Kassiererin veruntreute 5,- EUR
Selbst die Veruntreuung eines nur kleinen Geldbetrages kann die fristlose Kündigung einer Kassiererin rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im Fall tippte die Kassiererin einer Schnellimbisskette statt des Betrages von 6,- EUR nur 1,- EUR in die Kasse ein. Der Gast hatte dies bemerkt und den Inhaber informiert, der sofort einen Kassensturz durchführen ließ. Hierbei wurde der Verdacht erhärtet, dass die Kassiererin den Differenzbetrag in die eigene Tasche gesteckt hatte. Nach diesem Vorfall kündigte ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
