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Mittwoch, 19. Juni 2013

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Frankfurt am Main“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2013
- 9 Ca 5558/12 -

Schadensersatzklage der Deutsche Lufthansa, Air Berlin und FRAPORT gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung erfolglos

Arbeitsgericht Frankfurt weist Schadensersatzforderungen von über neun Millionen Euro zurück

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die gemeinsame Klage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und FRAPORT AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 9.187.834 Euro nebst Zinsen abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall stützen die Klägerinnen ihre jeweiligen Schadensersatzforderungen zum einen auf Streikmaßnahmen, die von der GdF auf dem Rhein-Main-Flughafen bei der FRAPORT AG in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale vom 16. Februar 2012 bis 22. Februar 2012 und vom 26. Februar 2012 bis 29. Februar 2012 durchgeführt worden waren ("Hauptstreik"), zum anderen auf ein Schreiben der GdF vom 28. Februar 2012, mit dem die GdF die Mitarbeiter im Geschäftsbereich Tower der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH am Tower Frankfurt für den 29. Februar 2012 zum Streik aufgerufen hatte ("Unterstützerstreik"). Die Klägerinnen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.06.2012
- 7 Ca 1649/12 -

Foto eines ehemaligen Arbeitnehmers auf der Homepage des Arbeitgebers: Ausgeschiedene Arbeitnehmer haben Anspruch auf Unkenntlichmachung ihres Gesichts auf Bildern auf der Homepage des Unternehmens

Vollständiges Entfernen der Bilder unverhältnismäßig

Ein ausgeschiedener Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass sein Gesicht auf Bildern auf der Homepage seines ehemaligen Arbeitgebers unkenntlich gemacht wird. Eine vollständige Beseitigung der Bilder ist demgegenüber unverhältnismäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall machte eine Frau von 2005 bis 2008 eine Ausbildung bei einer kommunalen Bank. Während der Ausbildung wurde ein Foto sämtlicher Auszubildender aufgenommen. Dieses Bild wurde unter anderem als PDF-Datei auf der Homepage der Bank veröffentlicht. Unter dem Bild befanden sich die Vor- und Nachnamen der Auszubildenden. Nach der Ausbildung wurde die Frau übernommen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.08.2003
- 15 Ca 647/03 -

"Frauen wie dich hatte ich schon Hunderte!" - Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Beleidigung einer Kollegin

Beleidigung stellt wichtigen Grund zur Kündigung dar

Eine Beleidigung gegenüber einer Kollegin rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Beleidigung stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. hervor

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Arbeitnehmer die Erstattung von Fahrtkosten. Die zuständige Mitarbeiterin verweigerte dies jedoch. Daraufhin soll der Arbeitnehmer die Mitarbeiterin angeschrien haben und sie mit Ausdrücken wie "blöde Nutte" und "Arschloch" bezeichnet haben. Zudem bedrohte er sie mit den Worten "Wenn ich dich woanders treffe […]". Der Arbeitgeber kündigte... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.02.2002
- 15 Ca 7402/01 -

Körperlich berührt, "begrapscht" und "betatscht": Sexuelle Belästigung einer gehörlosen und stummen Mitarbeiterin rechtfertigt fristlose Kündigung

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Wer eine gehörlose und stumme Mitarbeiterin sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Beschäftigten eines Secondhand-Markts wurde fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber behauptete, den Arbeitnehmer im September 2009 dabei beobachtet zu haben, wie er eine gehörlose und stumme Mitarbeiterin sexuell belästigt habe. Er habe die Mitarbeiterin "begrapscht", körperlich berührt und am Oberkörper "betatscht". Zudem habe er nach Aussage... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.08.1999
- 7 Ca 1743/99 -

Weihnachtsgeld: Keine Kürzung der Zuwendung aufgrund Krankheit

Krankheitsfall darf nicht "bestraft" werden

Der Arbeitgeber darf die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers kürzen. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger war bei der Beklagten beschäftigt. In § 10 des Arbeitsvertrages (AV) war vereinbart, dass der Kläger von der Beklagten ein freiwilliges Weihnachtsgeld erhält. Eine interne Regelung sah vor, dass das Weihnachtsgeld erst ab bei einem bestimmten Mindestumsatz des Mitarbeiters gezahlt wird. Im Jahr 1998 erzielte der Kläger wegen krankheitsbedingte... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.05.2007
- 22 Ca 2474/06 -

Internetforum: Fristlose Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt

Vertrauensverhältnis ist nachteilig zerstört

Beleidigt der Arbeitnehmer in einem Internetforum den Arbeitgeber öffentlich, so ist dieser zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall setzte sich die Klägerin mit der Kündigungsschutzklage gegen ihre fristlose Kündigung zu wehr. Die Klägerin war Arbeitnehmerin der Beklagten. Sie bezeichnete in einem Forum einer Internetseite die Beklagte als "unseriös, unwissend, unflexibel und rückständig", bei der Beklagten handele es sich um ein "Sklavenbetrieb" und eine "Zuhälterfirma". Sie berief sich... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.05.2002
- 4/17 Ca 7415/01 -

Fehlende Sicherheitsschuhe: Bei Missachtung von Sicherheitsbestimmungen des Arbeitnehmers sind Abmahnungen gerechtfertigt

Arbeitgeber muss Abmahnungen nicht aus der Personalakte entfernen

Wer zu Recht abgemahnt wird, weil er sich offensichtlich nicht an die geltenden Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz gehalten und zusätzlich auch noch Äußerungen getätigt hat, die unmissverständlich als Beleidigung aufzufassen sind, der kann die Entfernung dieser Abmahnungen aus der Personalakte nicht verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Küchenhelferin auf Entfernung von drei Abmahnungen aus ihrer Personalakte, die ihrer Meinung nach zu Unrecht ausgesprochen worden seien.Die erste Abmahnung erging, da sich die Frau auf einen wackeligen umgedrehten Kücheneimer gesetzt und damit gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe, die Sicherheitsbestimmungen im Schäl-... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012
- 10 Ca 3468/11 -

Fluggesellschaften unterliegen im Streit mit Gewerkschaft der Flugsicherung e.V.

Fluggesellschaften haben die als unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes entstandenen Schäden grundsätzlich hinzunehmen

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine vor allem auf Zahlung von insgesamt 32.517,67 Euro nebst Zinsen gerichtete gemeinsame Schadensersatzklage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIFly GmbH und Germanwings GmbH gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) abgewiesen. Das Schadensersatzverlangen stand in Zusammenhang mit einem Unterstützungsstreik von 22 Fluglotsen im "Tower Stuttgart" am 6. April 2009, der aufgrund eines am gleichen Tage erwirkten Beschlusses des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vorzeitig beendet wurde.

Die Fluglotsen wollten mit ihrer Arbeitsniederlegung den ab 3. März 2009 andauernden Arbeitskampf der Mitarbeiter der Verkehrszentrale/Vorfeldkontrolle auf dem Stuttgarter Flughafen unterstützen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zur Begründung der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die klagenden Fluggesellschaften durch den Unterstützungsstreik der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012
- 9 Ga 24/12 -

Arbeitsgericht verbietet Streik der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen

Streikmaßnahme verstößt gegen das Gebot der Friedenspflicht

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat nach mündlicher Verhandlung dem am gestrigen Tage eingegangenen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG und Deutsche Lufthansa AG im Wesentlichen entsprochen und der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. die weitere Durchführung von Streikmaßnahmen in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und/oder Verkehrszentrale der Fraport AG in dem Zeitraum bis Donnerstag, den 1. März 2012, 5.00 Uhr untersagt.

Die zuständige 9. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die aktuelle Streikmaßnahme verstoße gegen das Gebot der Friedenspflicht. So sollen mit dem derzeit laufenden Streik unter anderem Forderungen durchgesetzt werden, zu denen sich in einem noch gültigen Tarifvertrag Regelungen finden.Bereits mit... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.02.2012
- 9 Ga 25/12 -

Arbeitsgericht untersagt Fluglotsenstreik der Gewerkschaft der Flugsicherung

Stattgebendes Urteil im Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Streik der Fluglotsen auf dem Frankfurter Flughafen verboten. Die Gewerkschaft der Flugsicherung wollte mit dem Ausstand im den Streik der Kollegen auf dem Vorfeld unterstützen.

Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist am Dienstag, den 28.02.2012 kurz vor 16.00 Uhr ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung von Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und deutsche Lufthansa AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GDF) eingegangen. Die drei Antragstellerinnen verlangen von der GDF Untersagung, ihre Mitglieder bei der DFS Deutsche Flugsicherung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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