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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Duisburg“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012
- 5 Ca 949/12 -

Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Facebook-Eintrag kann nicht mit wörtlicher Äußerung unter Kollegen gleichgestellt werden

Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2008 bei der Beklagten beschäftigt ist, hatte auf seiner Facebookseite Arbeitskollegen u. a. als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet.Das Arbeitsgericht Duisburg hat darauf verwiesen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Dies gilt auch für Einträge in sozialen Netzwerken wie "facebook". Ein solcher Eintrag kann nach Auffassung des Arbeitsgerichts nicht mit einer wörtlichen Äußerung unter Kollegen gleichgestellt werden, sondern greift nachhaltig in die Rechte der Betroffenen ein,... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 22.08.2012
- 4 BV 29/12 -

Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

BIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.

Die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen.Das Bundesarbeitsgericht hatte... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 11.01.2010
- 3 Ca 2556/09 -

ArbG Duisburg: Befristung von Arbeitsverhältnissen aufgrund zeitlich begrenzter Serviceaufträge unzulässig

Sachgrundlose Befristung nicht möglich – Bedarf an Serviceleistung besteht nicht nur „vorübergehend“

Die Bundesagentur für Arbeit darf Arbeitsverhältnisse mit Telefon-Service-Beratern nicht mit der Begründung wirksam befristen, dass sie ihrerseits von der ARGE nur einen befristeten Serviceauftrag für die Durchführung der Telefondienste erhalten habe. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte gemeinsam mit der Stadt Duisburg aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Jahr 2004 eine Arbeitsgemeinschaft (im folgenden: ARGE) zur Wahrnehmung der den Vertragspartnern nach dem SGB II (Grundsicherung, umgangssprachlich: „Hartz IV“) obliegenden Aufgaben gegründet.Die ARGE hat ihrerseits im Juli... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009
- 3 CA 1336/09 -

Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung stellt gravierende Vertragsverletzung dar

Wer trotz mehrfacher Abmahnung Raucherpausen nimmt, ohne vorher auszustempeln, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.

Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer so genannten Raucherpause vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurde festgestellt, dass die Klägerin... Lesen Sie mehr




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