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Dienstag, 22. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Duisburg“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 11.01.2010
- 3 Ca 2556/09 -

ArbG Duisburg: Befristung von Arbeitsverhältnissen aufgrund zeitlich begrenzter Serviceaufträge unzulässig

Sachgrundlose Befristung nicht möglich – Bedarf an Serviceleistung besteht nicht nur „vorübergehend“

Die Bundesagentur für Arbeit darf Arbeitsverhältnisse mit Telefon-Service-Beratern nicht mit der Begründung wirksam befristen, dass sie ihrerseits von der ARGE nur einen befristeten Serviceauftrag für die Durchführung der Telefondienste erhalten habe. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte gemeinsam mit der Stadt Duisburg aufgrund des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Jahr 2004 eine Arbeitsgemeinschaft (im folgenden: ARGE) zur Wahrnehmung der den Vertragspartnern nach dem SGB II (Grundsicherung, umgangssprachlich: „Hartz IV“) obliegenden Aufgaben gegründet.Die ARGE hat ihrerseits im Juli 2007 die Bundesagentur für Arbeit Duisburg beauftragt, befristet bis zum 31. Dezember 2009 den Telefonservice zu übernehmen. Diesen Umstand hat die beklagte Bundesagentur für Arbeit zum Anlass genommen, in diesem Bereich Telefon-Service-Berater nur befristet anzustellen.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009
- 3 CA 1336/09 -

Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung stellt gravierende Vertragsverletzung dar

Wer trotz mehrfacher Abmahnung Raucherpausen nimmt, ohne vorher auszustempeln, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.

Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer so genannten Raucherpause vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurde festgestellt, dass die Klägerin... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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