die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Cottbus“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010
- 7 Ca 868/09 -
Spesenabrechnungen jahrelang zu eigenen Gunsten aufgerundet – Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam
Falsche Abrechnungen wurden mehrfach vom Arbeitgeber anstandslos akzeptiert
Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist. Dies entschied das Arbeitsgerichts Cottbus.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem Arbeitgeber jahrelang Spesenabrechnungen vorgelegt, bei denen die Zeiten der Abwesenheit auf jeweils eine halbe und volle Stunde gerundet waren. Die Abrechnungen wurden stets anstandslos bezahlt. Die bearbeiteten Spesenabrechnungen trugen jeweils Handzeichen und Datum, so dass der Mann davon ausgehen konnte, dass die Spesenabrechnungen inhaltlich geprüft worden waren. Doch erst bei einer späteren genauen Kontrolle der Abwesenheitszeiten stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter die Abrechnungen stets zu seinen Gunsten aufgerundet hatte, obwohl er hierzu nicht berechtigt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 08.07.2009
- 7 Ca 1960/08 -
ArbG Cottbus: Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing verpflichtet
Verhalten des Arbeitgebers stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Versucht ein Arbeitgeber mit Hilfe von Mobbing einen Angestellten zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, muss er Schmerzensgeld zahlen und Schadensersatz leisten. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus.
Die Klägerin arbeitete als Pflegedienstleiterin im Alten- und Pflegeheim der Beklagten. Das Verhältnis zu ihrem seit 2004 neuem Vorgesetzten war zunehmend von Konflikten geprägt. In der Folge versuchte er, durch sein Verhalten die Mitarbeiterin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. So machte er deren Entscheidungen über ihre Kompetenzen hinweg rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 12.06.2008
- 8 Ca 2223/07 -
Flughafenmitarbeiter kann bei schwerem Sicherheitsverstoß gekündigt werden
Sofortige Kündigung allerdings unverhältnismäßig
Das Arbeitsgericht Cottbus hat die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiter Vorfeldservice des Flughafens Berlin-Schönefeld für wirksam erklärt, der gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen hatte.
Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mitarbeiter am 27.11.2007 um 21.58 Uhr ohne Freigabe durch die Flugsicherung die noch im aktiven Flugbetrieb befindliche Nordbahn mit seinem Follow me Fahrzeug kreuzte. Zu diesem Zeitpunkt startete der Ryanair Flug FR 1639 mit 108 Passagieren. Zu einer Kollision kam es nicht, da der Pilot das Flugzeug bereits im ersten Drittel in die Luft gezogen hatte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
