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Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010
- 7 Ca 868/09 -
Spesenabrechnungen jahrelang zu eigenen Gunsten aufgerundet – Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam
Falsche Abrechnungen wurden mehrfach vom Arbeitgeber anstandslos akzeptiert
Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist. Dies entschied das Arbeitsgerichts Cottbus.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem
Mitarbeiter hätte Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Änderung der Abrechnungspraxis geben werden müssen
Die Richter des Arbeitsgerichts Cottbus erklärten die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht/ra-online
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Dokument-Nr. 10836
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