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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Zweibrücken“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom 18.06.2014
- 6 C 627/13 -

Sachschaden an LKW von über 26.000 EUR aufgrund Verkehrsunfalls rechtfertigt vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts

Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten

Entsteht aufgrund eines Verkehrsunfalls an einem LKW ein Sachschaden in Höhe von über 26.000 EUR, so liegt kein einfach gelagerter Schadensfall vor, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Ansprüche gerechtfertigt ist. Der Unfallgeschädigte kann daher die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Dies hat das Amtsgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es aufgrund eines Staus auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Dabei wurde ein LKW eines Transportunternehmers beschädigt, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 26.230 EUR entstand. Der Unternehmer beauftragte zwei Tage nach dem Unfall einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Da die Unfallverantwortlichkeit unstreitig war, kam es zu einer zügigen Regulierung des Schadens. Die Haftpflichtversicherung weigerte sich aber, die dem Transportunternehmer entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 1.032 EUR zu erstatten. Der Unternehmer erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013
- 2 C 71/13 -

"Kein Problem" mit früheren Auszug: Vermieter hat keinen Mietzahlungs­anspruch bei Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist

Amtsgericht Zweibrücken entscheidet zu Gunsten der Mieter

Teilt ein Vermieter im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietverhältnisses mit, dass für ihn ein Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist "kein Problem" ist, berechtigt dies dem Mieter zum vorzeitigen Auszug unter Erlass der Mietzahlungs­verpflichtung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zweibrücken hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung ordentlich gekündigt. Zugleich räumten die Vermieter den Mietern folgendes ein: "Falls Du früher eine geeignete Wohnung findest und Du früher ausziehen möchtest, stellt es für uns kein Problem dar." Die Mieter zogen tatsächlich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus. Die Vermieter verlangten dennoch Zahlung der restlichen Miete.... Lesen Sie mehr




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