die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wuppertal“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 11.12.1997
- 97 C 576/97 -
Badezimmerheizung muss mindestens 20 Grad Celsius erreichen
Fehlende Nachtabsenkung macht ständiges Nachregulieren des Thermostatgrades notwendig
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Temperatur der Badezimmerheizung von unter 20 Grad Celsius ausreichend ist. Die Heizung im Bad der streitgegenständlichen Wohnung erreichte lediglich 17 bis 18 Grad, wie Messungen ergaben. Nur einige der Heizrippen des Heizkörpers wurden warm. Das Amtsgericht Wuppertal befand, dass dies gerade für eine Heizung im Bad nicht ausreichend sei.
Im vorliegenden Fall konnte auch kein Bedienfehler durch die Bewohnerin festgestellt werden. Da die Heizung keine Nachtabsenkung habe, müsse von den Mietern versucht werden, eine Temperatur einzustellen, die nachts nicht zu warm bleibt, am Tag aber die erforderlichen Temperaturen erreicht. Ihnen könne daher nicht vorgeworfen werden, wenn sie die Heizung nicht auf einem bestimmten Thermostatgrad belassen würden, sondern diese ab und zu abänderten. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Temperatur der Badezimmerheizung von unter 20 Grad Celsius ausreichend ist. Die Heizung im Bad der streitgegenständlichen Wohnung erreichte lediglich... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 25.10.1976
- 47 UR II 7/76 -
Grillen auf Balkon einer Eigentumswohnung kann nicht per Mehrheitsbeschluss erlaubt werden
Zur Nutzung eines Gartengrills auf dem Balkon einer Eigentumswohnung
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt per Mehrheitsbeschluss das Grillen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung zu gestatten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in der Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft das Grillen auf Balkonen untersagt. Bei einer neuerlichen Wohnungseigentümerversammlung beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer, dieses Verbot zu streichen und damit das Grillen zu gestatten.Das Amtsgericht Wuppertal entschied, dass ein solcher Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 19.01.2009
- 35 C 39/08 -
Gültigkeit einer Mehrfacheintrittskarte darf nicht auf ein Jahr beschränkt werden
Gesetzliche Regelung sieht Verjährungsfrist von drei Jahren vor
Erwirbt ein Kunde eine Mehrfacheintrittskarte, z.B. für eine Bade- und Saunalandschaft, darf die Gültigkeit dieser Eintrittskarte nicht auf ein Jahr beschränkt sein. Eine Gültigkeitsbefristung ist zwar grundsätzlich zulässig. Die gesetzliche Regelung sieht jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Eine Befristung auf ein Jahr stellt somit eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung dar und ist daher unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb die spätere Klägerin eine 11er Karte für eine Bade- und Saunalandschaft im Wert von 160 Euro, die sie zur elfmaligen Nutzung der Anlage der Beklagten berechtigte. Durch den Kauf der Mehrfacheintrittskarte wurde zwischen den Parteien ein Benutzungsvertrag geschlossen. Aufgrund der Schwangerschaft der Klägerin legte ihr der Arzt allerdings nach acht Besuchen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010
- 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08 -
AG Wuppertal: Unerlaubte Nutzung eines offenen WLAN nicht strafbar
Rechtsprechungsänderung des AG Wuppertal zum Schwarzsurfen
Die Nutzung eines fremden offenen WLAN ist nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal nicht strafbar. Dies hat das Gericht am 3. August 2010 entschieden. Noch 2007 ging das Amtsgericht Wuppertal dagegen von einem strafbaren Abhören von Nachrichten sowie einem Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes aus.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann vorgeworfen, sich am 26.08.2008 und am 27.o8.2oo8 mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in ein fremdes offenes Funknetzwerk eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes die Internetnutzung zu erlangen.Nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal ist dieses Verhalten nicht strafbar.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 14.01.1997
- 34 C 262/96 -
"Stehpinkler": Lärmbelästigung durch Urinieren im Stehen in Mehrfamilienhaus
Unterschiedliche Techniken des Urinierens
Männer dürfen beim Urinieren stehen. Ein Nachbar, der sich durch die Geräusche eines "Stehpinklers" gestört fühlt, muss diese "mit Gelassenheit ertragen". Dies entschied das Amtsgericht Wuppertal.
Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich die Mieter eines Mehrfamilienhauses durch die Geräusche des Nachbarn, die dieser durch Urinieren im Stehen verursachte, gestört. Sie klagten vor dem Amtsgericht Wuppertal und forderten Ruhe.Das Gericht wies die Klage ab. Ein Anspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB würde voraussetzen, dass die Kläger über ein normales Maß... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007
- 29 Ds 70 Js 6906/06 (16/07) -
AG Wuppertal: Schwarz-Surfen ist strafbar - Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN-Netzes
Verstoß gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG
Wer sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), macht sich wegen eines Verstoßes gegen §§ 89 S. 1, 148 I 1 TKG und §§ 44, 43 II Nr. 3 BDSG strafbar. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte sich ein Mann (Angeklagter) im Frühjahr einen Laptop zum Preise von 999,-- Euro. Hierauf installierte er zwei Betriebssysteme Windows XP und Solaris. Einen Internetzugang leistete sich der Mann aus finanziellen Gründen nicht. Bei Verwandten und Bekannten nutzte er gelegentlich deren sogenannten WLAN-Anschluss, um mit deren Erlaubnis im Internet zu surfen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
