Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 10.06.1987
- 93 C 211/87 -
Mieter muss wegen Instandsetzungsarbeiten des Vermieters nicht Wohnzimmer leerräumen
Instandsetzungspflicht des Vermieters umfasst Pflicht zur Leer- und Wiedereinräumung des Wohnzimmers
Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instandsetzungspflicht den Fußboden eines Wohnzimmers austauschen, ist er zudem verpflichtet das Wohnzimmer leer und wieder einzuräumen. Die Räumarbeiten müssen nicht vom Mieter ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen zu solchen Arbeiten nicht in der Lage ist. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da die Vermieterin einer Wohnung verpflichtet war, den beschädigten Fußboden auszutauschen, verlangte sie von der Mieterin die Leerräumung des Wohnzimmers. Die Mieterin wiederum hielt die Vermieterin für verpflichtet, das
Mieterin musste nicht Wohnzimmer aus und wieder einräumen
Das Amtsgericht Wuppertal entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe weder das
Duldungspflicht begründet keine Mitwirkungspflicht
Zudem lasse sich nach Ansicht des Amtsgerichts aus der nach § 541 a BGB (neu: § 555 a Abs. 1 BGB) bestehenden Pflicht der Mieterin zur Duldung der
Keine Mitwirkungspflicht aus Treu und Glauben
Die Pflicht zur Mitwirkung habe sich darüber hinaus nicht aus dem Gesichtspunkts von Treu und Glauben nach § 242 BGB ergeben. Denn die Mieterin sei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2015
Quelle: Amtsgericht Wuppertal, ra-online (zt/WuM 1988,15/rb)
Jahrgang: 1988, Seite: 15 WuM 1988, 15
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21055
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21055
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.