die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wiesbaden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 10.05.2011
- 93 C 193/11 - 34 -
Mobiltelefon aus der Umkleidekabine gestohlen: Kein Fall für die Handyversicherung
Kein Versicherungsschutz bei kurzem unbeaufsichtigtem Ablegen des Handys
Wem das Mobiltelefon aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen wird, hat unter Umständen keinen Zahlungsanspruch gegen seine Handy-Versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor
Im zu entscheidenden Rechtsstreit hatte ein Handybesitzer aus Mecklenburg- Vorpommern sein Mobiltelefon unter anderem gegen Abhandenkommen versichert. Später wurde es ihm aus der Umkleidekabine einer Sporthalle gestohlen und er verlangte von seiner in Wiesbaden ansässigen Versicherung Ersatz.Aus dem Versicherungsvertrag hatte der Kläger jedoch keinen Anspruch auf Zahlung, wie das Amtsgericht Wiesbaden entschied. Im Vertrag hatten die Parteien den Versicherungsschutz unter anderem für den Fall ausgeschlossen, dass die versicherte Sache „auch nur kurz unbeaufsichtigt abgelegt, in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2007
- 93 C 6086/05-17 -
Kreide-Malereien: Vermieter muss Kindermalereien im Hausflur dulden
Kindermalereien mit Kreide gehören zum normalen Mietgebrauch
Wenn Kinder mit Straßenmalkreide den Boden im Eingangsbereich eines Mietshauses bemalen, gehört das zum normalen Mietgebrauch. Der Vermieter hat dies hinzunehmen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
Im vorliegenden Fall stritt der Vermieter mit einer Mieterin um einen Schadenersatzanspruch. Der Vermieter forderte 44,08 Euro von der Mieterin, weil der Sohn der Mieterin im Eingangsbereich des Hauses den Boden mit Straßenmalkreide bemalt hatte. Er hatte angeblich die Malereien mit einem Hochdruckreiniger entfernen lassen, wobei die genannten Kosten entstanden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.04.2007
- 91 C 1274/07 -
Amtsgericht untersagt Umwandlung von Totenasche in einen Diamanten
Eine junge Frau, die die Asche ihres verstorbenen Vaters in einen Diamten pressen lassen wollte, ist mit ihrer Klage vor dem Amtsgericht Wiesbaden gescheitert. Die Mutter des Verstorbenen hatte sich gegen dieses Vorhaben gewandt.
Im Streit um die Asche eines verstorbenen Wiesbadeners hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden, dass die einstweilige Verfügung vom 8.3.2007 aufrechterhalten wird. Der Tochter des Verstorbenen bleibt es untersagt, die Urne mit der Asche in die Schweiz zu bringen und dort aus der Asche einen Diamanten pressen zu lassen. Gegen die von der Mutter des Verstorbenen erwirkte einstweilige... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
