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Amtsgericht Wesel, Urteil vom 09.01.2014
- 5 C 56/13 -
Unfall auf Radweg zwischen zwei Fahrradfahrern: Radfahrer ohne Fahrradhelm trifft kein Mitverschulden an Unfallfolgen
Keine generelle Helmpflicht für Radfahrer auf Radweg
Einem Radfahrer ist nicht deswegen ein Mitverschulden an den Folgen eines Unfalls auf einem Radweg anzulasten, weil er keinen Fahrradhelm getragen hat. Denn es besteht für Freizeitfahrer weder eine gesetzliche Pflicht, noch eine Obliegenheit auf einem Radweg einen Fahrradhelm zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wesel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 kam es zwischen zwei Radfahrern zu einem Unfall, nach dem einer der Fahrradfahrer während der Fahrt versuchte seine im Pedal verhakte Hose zu befreien. Der andere Radfahrer fiel aufgrund des Zusammenstoßes seitlich auf seinen Hinterkopf und verletzte sich. Aufgrund dessen klagte er auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der beklagte Fahrradfahrer wiederum meinte, dem Kläger sei ein Mitverschulden anzulasten, da er keinen Fahrradhelm trug.Das Amtsgericht Wesel entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe ein Anspruch auf Schadensersatz... Lesen Sie mehr
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