die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Tettnang“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 19.03.2010
- 4 C 1304/09 -
Waschmaschine darf in die Wohnung
Zwang zur Gemeinschaftswaschküche unrechtmäßig
Mieter dürfen in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, entschied das Amtsgericht Tettnang.
Im zugrunde liegenden Fall stritt sich eine 100 Prozent schwer behinderte Mieterin mit ihrem Vermieter, weil sie in ihrer Wohnung eine Waschmaschine hatte aufstellen lassen. Im Mietvertrag stand, dass für die Waschmaschine Stellplätze in der Gemeinschaftswaschküche im Keller des Wohnhauses vorgesehen seien.Die Mieterin bewohnte eine Dachgeschosswohnung und fühlte sich nicht in der Lage, die Wäschekörbe vom Dachgeschoss in den Keller und zurück zu tragen. Daher hatte sie einen Fachmann beauftragt, im Badezimmer eine Waschmaschine anzuschließen. Der Vermieter verlangte die Entfernung der Maschine und den Rückbau der Anschlüsse.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
