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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rendsburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 30.10.2008
- 18 C 545/08 -

Wohneigentumsrecht: Rauchwarnmelder gehören zum Gemeinschafts­eigentum / Einbau kann mehrheitlich beschlossen werden

Keine Verpflichtung zum Einbau einheitlicher Rauchwarnmelder bei bereits vorhandenen Meldern in Wohnung

Rauchwarnmelder innerhalb einer Eigentumswohnung gehören zum Gemeinschafts­eigentum. Hat ein Wohnungseigentümer aber bereits Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert, kann er nicht verpflichtet werden für die Wohnungs­eigentumsanlage einheitliche Rauchwarnmelder einzubauen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rendsburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Juni 2008 die Ausstattung sämtlicher Wohnungen mit einheitlichen Rauchwarnmeldern. Einer der Wohnungseigentümer hatte jedoch bereits 1994 seine Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Er hielt deswegen den Beschluss für unwirksam und erhob Klage.Das Amtsgericht Rendsburg stellte zunächst fest, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss den Einbau von Rauchwarnmeldern beschließen kann (§ 21 Abs. 3 WEG). Denn Rauchwarnmelder seien dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen. Dies ergebe sich aus § 5 Abs.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 17.02.1988
- 3 C 551/87 -

Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent

Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar

Eine Mäuseplage gilt als Mangel der Mietsache und begründet einen Mietminderungsanspruch. Befindet sich das Mietobjekt jedoch auf dem Land in der Nachbarschaft einer Schweinezucht, so hat der Mieter nicht den gleichen Minderungsanspruch wie der Mieter einer Stadtwohnung. Das Vorkommen von Mäusen auf dem Lande ist anders als in einer Stadtwohnung nicht vermeidbar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Mietkostenminderung, die die Mieter einer Wohnung aufgrund einer Mäuseplage und des Ausfalls der Warmwasserversorgung geltend machten.Die Mieter hatten eine monatliche Miete in Höhe von 550 DM zuzüglich Heiz- und Betriebskosten in Höhe von 116 DM zu zahlen, wovon sie schließlich einen Teil aufgrund der von ihnen angeführten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 28.05.1974
- 3 C 115/74 -

10 % Mietminderung bei schlechter Heizleistung wegen Schornsteinmangel und Rauchentwicklung

Heizungskessel wegen Schornsteinmängeln mit schlechtem Zug

Wenn der Ofen einer Mieterwohnung schlecht heizt, kann der Mieter die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte ein Mieter die Miete, weil sein Ofen schlecht heizte. Zudem verursachte der Ofen viel Rauch. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Heizungskessel wegen Schornsteinmängeln einen schlechten Zug aufwies.Das Amtsgericht Rendsburg gab dem Mieter Recht. Der Mieter dürfe die Miete um 10 % mindern. Der Gutachter habe überzeugend... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.12.1994
- 18 (11) C 766-94 -

Mieter müssen nächtlichen lauten Sex der Nachbarn nicht dulden

In der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens besteht Anspruch auf ungestörte nächtliche Ruhe

Mieter haben Anspruch darauf, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht in ihrer nächtlichen Ruhe gestört zu werden. Das bedeutet, dass Nachbarn lautes Gestöhne und Geschrei bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs sowie überlautes Gerede und Streitereien zu unterlassen haben, bzw. jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke anzupassen sind. Dies entschied das Amtsgericht Rendsburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Mieter, der sich durch seine Nachbarn in seiner nächtlichen Ruhe gestört sah. Im Mai, sowie im August 1994 kam es in mehreren aufeinanderfolgenden Nächten zu Störungen. Der Kläger beanstandete durch ständige nächtliche Ruhestörungen bereits gesundheitlich angeschlagen zu sein und die Berufstätigkeit nicht mehr konzentriert und ordnungsgemäß... Lesen Sie mehr




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